Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 05.10.2005
Aktenzeichen: RiZ(R) 1/05
Rechtsgebiete: DRiG, VwGO
Vorschriften:
DRiG § 62 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe e | |
DRiG § 66 Abs. 1 Satz 1 | |
VwGO § 92 Abs. 3 Satz 1 | |
VwGO § 161 Abs. 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 5. Oktober 2005
in dem Prüfungsverfahren
wegen dienstlicher Beurteilung
Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 5. Oktober 2005 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Nobbe, die Richterin am Bundesgerichtshof Solin-Stojanovic, den Richter am Bundesgerichtshof Dr. Joeres, den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Gödel und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Bayer
beschlossen:
Tenor:
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig - Richterdienstgericht - vom 22. November 2004 ist wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Gründe:
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist das Verfahren gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 62 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe e DRiG entsprechend § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen und das Urteil des Landgerichts Leipzig für wirkungslos zu erklären (§ 269 Abs. 3 ZPO entsprechend).
Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß § 161 Abs. 2 VwGO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden. Es entspricht der Billigkeit, dem übereinstimmenden Vorschlag der Verfahrensbeteiligten zu folgen und die Verfahrenskosten gegeneinander aufzuheben. Von dem Vorschlag abzuweichen, besteht auch unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des vom Antragsteller geltend gemachten Begehrens kein Anlass.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.