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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 17.06.2008
Aktenzeichen: RiZ(R) 4/07 (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

RiZ(R) 4/07

vom 17. Juni 2008

in dem Prüfungsverfahren

wegen Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht

Der Bundesgerichtshof - Dienstgericht des Bundes - hat am 17. Juni 2008 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Rissing-van Saan, die Richter am Bundesgerichtshof Dr. Joeres und Prof. Dr. Fischer sowie den Richter am Bundesarbeitsgericht Schmitz-Scholemann und die Richterin am Bundesarbeitsgericht Gräfl

beschlossen:

Tenor:

Das Urteil des Bundesgerichtshofs - Dienstgericht des Bundes - vom 15. November 2007 wird dahingehend berichtigt, dass es in der Urteilsformel anstelle von "Urteil des Landgerichts Leipzig - Dienstgericht für Richter - vom 30. April 2007" richtig lauten muss:

"Urteil des Landgerichts Leipzig - Dienstgericht für Richter - vom 25. April 2007".

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