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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 11.02.2002
Aktenzeichen: StbSt (B) 2/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 11. Februar 2002
in dem berufsgerichtlichen Verfahren
gegen
1. den Steuerberater
2. den Steuerberater
3. die Steuerberaterin
wegen Berufspflichtverletzung
Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen des Bundesgerichtshofs hat am 11. Februar 2002 beschlossen:
Tenor:
Auf die Beschwerden der Steuerberater gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 20. August 2001 wird die Revision zugelassen.
Ende der Entscheidung
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