Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 24.07.2000
Aktenzeichen: StbSt B 3/00
Rechtsgebiete: StBerG, StPO
Vorschriften:
StBerG § 153 Abs. 1 | |
StPO § 304 Abs. 4 Satz 1 | |
StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 1 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
24. Juli 2000
in dem berufsgerichtlichen Verfahren
gegen
wegen Verletzung der Berufspflicht
Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof hat durch die Vorsitzende Richterin Harms, die Richter Häger und Nack sowie den Steuerberater Professor Dr. Bareis und die Steuerberaterin Dr. Haehling von Lanzenauer am 24. Juli 2000 beschlossen:
Tenor:
Das Rechtsmittel des Steuerberaters gegen den Beschluß des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht Celle vom 11. April 2000 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Gründe
Der Vorsitzende der Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen bei dem Landgericht Hannover hat durch eine Mitteilung an den Steuerberater vom 8. März 2000 es abgelehnt, einen anberaumten Hauptverhandlungstermin zu verlegen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Steuerberaters hat der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht Celle durch Beschluß vom 11. April 2000 verworfen.
Das hiergegen gerichtete Rechtsmittel des Steuerberaters, von ihm als "sofortige Beschwerde" bezeichnet, ist unzulässig. Gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben (§ 153 Abs. 1 StBerG i.V.m. § 304 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1 StPO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.