Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 24.02.2005
Aktenzeichen: V ZB 45/05
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 24. Februar 2005
in dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsversteigerung
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 24. Februar 2005 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel, die Richter Prof. Dr. Krüger, Dr. Klein, Zoll und die Richterin Dr. Stresemann beschlossen:
Tenor:
Die für die Schuldner eingelegte Erinnerung des Erinnerungsführers gegen den Kostenansatz vom 8. November 2004 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet.
Gründe:
Die Einwendungen des Erinnerungsführers gegen den Kostenansatz liegen neben der Sache. Die Gerichtsgebühr wurde richtig angesetzt. Im übrigen ist nicht ersichtlich, daß der Erinnerungsführer Vollmacht hat, die Schuldner zu vertreten.
Weitere Angaben dieses oder ähnlichen Inhalts werden nicht mehr beschieden.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.