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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 04.02.2009
Aktenzeichen: V ZR 132/07 (1)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

am 4. Februar 2009

durch

den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,

die Richter Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch,

die Richterin Dr. Stresemann und

den Richter Dr. Czub

beschlossen:

Tenor:

In dem Tatbestand (Rdn. 2) und den Entscheidungsgründen (Rdn. 7) des Senatsurteils vom 13. Juni 2008 wird das fehlerhaft angegebene Datum des Urteils des (großherzoglich hessischen) Landgerichts Ortenberg im Wege der Berichtigung nach § 319 ZPO jeweils durch das zutreffende Datum "24. Mai 1871" ersetzt.

Ende der Entscheidung

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