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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 04.02.2009
Aktenzeichen: V ZR 132/07
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 |
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 4. Februar 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger,
die Richter Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch,
die Richterin Dr. Stresemann und
den Richter Dr. Czub
beschlossen:
Tenor:
In dem Tatbestand (Rdn. 2) und den Entscheidungsgründen (Rdn. 7) des Senatsurteils vom 13. Juni 2008 wird das fehlerhaft angegebene Datum des Urteils des (großherzoglich hessischen) Landgerichts Ortenberg im Wege der Berichtigung nach § 319 ZPO jeweils durch das zutreffende Datum "24. Mai 1871" ersetzt.
Ende der Entscheidung
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