Judicialis Rechtsprechung
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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 21.01.2009
Aktenzeichen: V ZR 74/08
(1)
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 319 Abs. 1 |
Der V Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 21. Januar 2009
durch
den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und
die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Roth
beschlossen:
Tenor:
Das am 16. Januar 2009 verkündete Senatsurteil wird nach § 319 Abs. 1 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahin berichtigt, dass der erste Absatz des Tenors lautet:
Auf die Rechtsmittel der Klägerin werden das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 18, vom 12. März 2008 und das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 31. Oktober 2007 aufgehoben.
Ende der Entscheidung
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