Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 27.10.2008
Aktenzeichen: VI ZA 33/08
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 574 Abs. 1 | |
ZPO § 542 Abs. 2 |
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 27. Oktober 2008
in dem Rechtsstreit
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Oktober 2008 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, den Richter Wellner, die Richterin Diederichsen, die Richter Stöhr und Zoll beschlossen:
Tenor:
Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen die Entscheidungen des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 4. April 2006 und der 8. Zivilkammer des Landgerichts Zwickau vom 3. Februar 2006 wird abgelehnt.
Gründe:
Der Antrag ist abzulehnen, weil eine Rechtsbeschwerde gegen die angefochtenen Entscheidungen, insbesondere auch die Entscheidung des Landgerichts Zwickau vom 3. Februar 2006 keine Aussicht auf Erfolg hat. Gegen einen Beschluss ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat. In dem hier vorliegenden Verfahren über einen Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Verfügung hat der Gesetzgeber eine Rechtsbeschwerde ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. §§ 574 Abs. 1, 542 Abs. 2 ZPO). Deshalb hätte der Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde auch keinen Erfolg, wenn dem Kläger die von ihm beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer solchen Beschwerde bewilligt werden könnte.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.