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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Urteil verkündet am 25.09.2001
Aktenzeichen: VI ZR 264/00
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERZICHTSURTEIL

VI ZR 264/00

Verkündet am: 25. September 2001

in dem Rechtsstreit

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 25. September 2001 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Müller und die Richter Dr. v. Gerlach, Dr. Greiner, Wellner und Diederichsen

für Recht erkannt:

Tenor:

Auf die Rechtsmittel der Beklagten werden das Urteil des 7. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. Juni 2000 sowie das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Februar 2000 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.



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