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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 16.12.2008
Aktenzeichen: X ZB 29/07 (1)
Rechtsgebiete: ZPO


Vorschriften:

ZPO § 319
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat

am 16. Dezember 2008

durch

den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis,

die Richterin Mühlens und

die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Asendorf und Gröning

beschlossen:

Tenor:

Der Senatsbeschluss vom 16. September 2008 wird im Tenor dahin berichtigt, dass das Datum des Beschlusses des 5. Senats (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenats) richtig lautet: "19. Juni 2007" (§ 319 ZPO).

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