Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 12.07.2005
Aktenzeichen: X ZR 197/03
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 12. Juli 2005
in dem Rechtsstreit
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2005 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, den Richter Keukenschrijver, die Richterin Mühlens und die Richter Prof. Dr. Meier-Beck und Asendorf beschlossen:
Tenor:
Der Beschluß des Senats vom 26. April 2005 wird wie folgt ergänzt:
Die Beklagte zu 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, soweit es ohne Erfolg geblieben ist. Insoweit beträgt der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Gerichtskosten 7.699,38 € und für die außergerichtlichen Kosten 38.346,89 € mit der Maßgabe, daß diese im Verhältnis zur Klägerin nur in Höhe von 20 % anzusetzen sind.
Gründe:
Der Senat folgt der Rechtsprechung des V. Senats des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 17. Dezember 2003 (V ZR 343/02, BGHRep. 2004, 559 ff.). Das Beschwerdeverfahren ist durch die Entscheidung des Senats vom 26. April 2004 teilweise abgeschlossen. Die Beschwerde im übrigen wird als Revisionsverfahren fortgesetzt und bildet mit dem zurückgewiesenen Teil der Beschwerde daher keine Einheit mehr.
Da wegen der beschränkten Zulassung der Revision unterschiedliche Gegenstandswerte für die Nichtzulassungsbeschwerde und die Revision anzusetzen sind, erfaßt die Kostenentscheidung des Revisionsverfahrens nicht die außergerichtlichen Gebühren für den erfolglosen Teil der Beschwerde. Diese sind nach dem Beschwerdewert der Nichtzulassungsbeschwerde nur in Höhe des erfolglosen Teils der Nichtzulassungsbeschwerde anzusetzen. Der Wert des Beschwerdegegenstandes bemißt sich für die Gerichtskosten nach dem erfolglosen Teil der Beschwerde.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.