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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 22.06.2004
Aktenzeichen: X ZR 213/01
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

X ZR 213/01

vom

22. Juni 2004

in der Patentnichtigkeitssache

Bundespatentgericht Entsch. v. 01.08.01 - 4 Ni 60/00 (EU)

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, die Richterin Mühlens und den Richter Dr. Meier-Beck

beschlossen:

Tenor:

Dem Sachverständigen Prof. Dr. K. wird der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens entzogen.

Ihm werden die durch seine Säumnis entstandenen Kosten auferlegt.

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