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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 22.06.2004
Aktenzeichen: X ZR 213/01
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom
22. Juni 2004
in der Patentnichtigkeitssache
Bundespatentgericht Entsch. v. 01.08.01 - 4 Ni 60/00 (EU)
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2004 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Melullis, die Richter Prof. Dr. Jestaedt, Scharen, die Richterin Mühlens und den Richter Dr. Meier-Beck
beschlossen:
Tenor:
Dem Sachverständigen Prof. Dr. K. wird der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens entzogen.
Ihm werden die durch seine Säumnis entstandenen Kosten auferlegt.
Ende der Entscheidung
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