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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 22.05.2007
Aktenzeichen: X ZR 92/06
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 22. Mai 2007
in dem Rechtsstreit
Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Mai 2007 durch die Richter Scharen und Keukenschrijver, die Richterinnen Ambrosius und Mühlens und den Richter Asendorf
beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird für die erste und zweite Instanz auf bis auf 140.000,-- € und für die Revisionsinstanz auf bis 155.000,-- € festgesetzt (355.000,-- € Grundstückswert abzüglich 150.000,-- € Hypothek abzüglich des nach der Lebenserwartung des Klägers vervielfältigten Jahreswertes des Nießbrauchs; §§ 53 Abs. 3 Satz 1, 40 GKG; § 14 BewertungsG).
Ende der Entscheidung
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