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Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 09.07.2008
Aktenzeichen: XII ZR 202/06
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 9. Juli 2008
in dem Rechtsstreit
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Juli 2008 durch den Richter Sprick, die Richterin Weber-Monecke, die Richter Prof. Dr. Wagenitz, Fuchs und Dose
beschlossen:
Tenor:
Der Streitwert für das in der Hauptsache erledigte Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 130.000,00 € (vgl. BGH Beschluss vom 12. September 2000 - X ZR 81/00 - NJW-RR 2001, 518) festgesetzt.
Ende der Entscheidung
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