Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 26.11.2008
Aktenzeichen: XII ZR 85/08
Rechtsgebiete: BGB
Vorschriften:
BGB § 1600 Abs. 3 Satz 2 |
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
vom 26. November 2008
in der Familiensache
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2008 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und den Richter Sprick, die Richterin Weber-Monecke sowie die Richter Prof. Dr. Wagenitz und Dr. Klinkhammer
beschlossen:
Tenor:
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Prozesskostenhilfe ist auch nicht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zu gewähren. Zwar hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen, weil "die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der sozial-familiären Gemeinschaft grundsätzliche Bedeutung hat und der BGH bisher nicht über die Frage entschieden hat, wie dieser Rechtsbegriff in den Fällen auszulegen ist, in denen der rechtliche Vater mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet ist".
Die Zulassungsfrage stellt sich aber nicht. Die Voraussetzungen einer sozial-familiären Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater sind höchstrichterlich geklärt (Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 - XII ZR 164/04 - FamRZ 2007, 538 ff.) und unabhängig davon, ob der rechtliche Vater mit der Kindesmutter verheiratet ist oder nicht (zur zweiten Alternative vgl. Senatsurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 150/06 - FamRZ 2008, 1821, das hinsichtlich dieser Voraussetzungen auf die erstgenannte Entscheidung verweist). Eine zwischen ihnen bestehende Ehe ist lediglich für die gesetzliche Vermutung in § 1600 Abs. 3 Satz 2 BGB von Bedeutung, dass der Vater die tatsächliche Verantwortung für das Kind übernommen hat. Besteht eine solche Ehe nicht, reicht es für diese Vermutung aus, dass der Vater mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. In allen Fällen setzt eine sozial-familiäre Beziehung aber voraus, dass der Vater die übernommene Verantwortung auch dauerhaft trägt oder im Zeitpunkt seines Todes getragen hat (vgl. zu alledem Senatsurteil vom 6. Dezember 2006 - XII ZR 164/04 - FamRZ 2007, 538 ff.).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.