Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesgerichtshof
Beschluss verkündet am 27.05.2009
Aktenzeichen: Xa ZR 114/04
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Der Xa-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat
am 27. Mai 2009
durch
die Richter Prof. Dr. Meier-Beck, Keukenschrijver,
die Richterin Mühlens und
die Richter Dr. Achilles und Dr. Berger
beschlossen:
Tenor:
Die Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr.-Ing. H. K. T. für die Vorbereitung des Termins zur mündlichen Verhandlung wird unter Einschluss aller Auslagen und Abgaben auf 2.994,04 EUR festgesetzt.
Gründe:
Der gerichtliche Sachverständige hat, nachdem die Klage mit Schriftsatz vom 11. Februar 2009 zurückgenommen und der für den 12. Februar 2009 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben worden ist, die Entschädigung für den zur Vorbereitung des Termins entstandenen Aufwand mit 2.994,04 EUR abgerechnet.
Der Senat hat die Entschädigung auf den vom Sachverständigen geltend gemachten Betrag festgesetzt. Die Beanstandung der Parteien, dass Rechnungspositionen nicht nachvollziehbar seien, hat sich erledigt, nachdem der Sachverständige den Aufwand, den er gehabt hat, im Einzelnen dargelegt hat. Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Arbeitsweise des gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich diesem zu überlassen (Beschl. v. 15.5.2007 - X ZR 75/05, GRUR 2008, 736). Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Sachverständige den Aufwand nicht gehabt hat oder nach Lage der Sache nicht für angemessen halten durfte oder dieser aus anderen Gründen übersetzt ist.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.