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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundessozialgericht
Beschluss verkündet am 18.12.2003
Aktenzeichen: B 11 AL 90/00 R (1)
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESSOZIALGERICHT Beschluss

in dem Rechtsstreit

Az: B 11 AL 90/00 R

Der 11. Senat des Bundessozialgerichts hat am 18. Dezember 2003 ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter Balzer, die Richter Voelzke und Dr. Leitherer sowie die ehrenamtlichen Richter Hanel und Siller

beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss vom 19. Dezember 2001 über die Aussetzung des Verfahrens und das Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof wird aufgehoben.

Gründe:

Das Vorabentscheidungsersuchen wird nicht aufrechterhalten, nachdem der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Oktober 2003 - Sache Eran Abatay ua (C-317/01) und Nadi Sahin (C-369/01) - die an ihn im vorliegenden Verfahren gestellten Fragen beantwortet hat.

Ende der Entscheidung

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