Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 27.02.2007
Aktenzeichen: 1 BvL 5/03 (1)
Rechtsgebiete: SGB V


Vorschriften:

SGB V § 27 a Abs. 1 Nr. 3
SGB V § 27 a Abs. 1 Nr. 4
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvL 5/03 -

In dem Verfahren

zur verfassungsrechtlichen Prüfung,

ob § 27 a Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB V, wonach die Leistung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) durch die gesetzliche Krankenversicherung auf Personen beschränkt ist, die miteinander verheiratet sind, und Ei- und Samenzellen nur von Ehegatten verwendet werden dürfen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist,

- Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Leipzig vom 28. März 2003 (S 8 KR 87/02) -

hier: Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Präsidenten Papier, des Richters Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier am 27. Februar 2007 beschlossen:

Tenor:

Der Klägerin des Ausgangsverfahrens Frau A..., wird unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt S..., Prozesskostenhilfe für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bewilligt.

Ende der Entscheidung

Zurück