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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 09.06.2008
Aktenzeichen: 1 BvR 1254/07
(1)
Rechtsgebiete: LVwG
Vorschriften:
LVwG § 184 Abs. 5 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1254/07 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
§ 184 Abs. 5 des Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes (LVwG) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen vom 13. April 2007 (GVBl, S. 234)
hier: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterin und Richter Präsident Papier, Hohmann-Dennhardt, Bryde, Gaier, Eichberger, Schluckebier, Kirchhof, Masing am 9. Juni 2008 beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 108.000 € (in Worten: hundertundachttausend Euro) festgesetzt.
Ende der Entscheidung
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