Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 24.06.1999
Aktenzeichen: 1 BvR 1650/98
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1650/98 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der AOK - Die Gesundheitskasse für das Land ..., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden ... und den stellvertretenden Vorsitzenden ...
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Wilhelm Nordemann (Anwaltssozietät Boehmert), Helene-Lange-Straße 3, Potsdam -
gegen
a) den Beschluß des Landessozialgerichts für das Land Brandenburg vom 28. Juli 1998 - L 4 B 22/98 KR ER -,
b) den Beschluß des Sozialgerichts Potsdam vom 7. Januar 1998 - S 7 Kr 70/97 -
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner
am 24. Juni 1999 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe:
Ungeachtet der Frage, ob juristischen Personen des öffentlichen Rechts und insbesondere den Allgemeinen Ortskrankenkassen der vorläufige Rechtsschutz allein mit der Begründung versagt werden darf, sie seien keine Träger des Grundrechts von Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. zum Gebot der Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes BVerfGE 54, 277 <291>), ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil das Landessozialgericht seine Entscheidung auch auf das Fehlen eines Anordnungsgrundes gestützt hat, ohne daß die Beschwerdeführerin insoweit einen Verfassungsverstoß substantiell begründet hat.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.