Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 08.03.2000
Aktenzeichen: 1 BvR 1651/94
Rechtsgebiete: BVerfGG, AMG
Vorschriften:
BVerfGG § 32 Abs. 6 Satz 2 | |
AMG § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g | |
AMG § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 1651/94 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
1. der m... GmbH,
2. der Frau Dr. N...,
3. des Herrn K...
- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Jochen Plagemann und Partner, Myliusstraße 15, Frankfurt -
gegen
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe g des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (bisher: § 47 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f des Arzneimittelgesetzes in der des 5. Änderungsgesetzes vom 9. August 1994),
hier: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung,
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, des Richters Kühling, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und des Richters Hoffmann-Riem
am 8. März 2000 gemäß § 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG beschlossen:
Tenor:
Die einstweilige Anordnung vom 15. September 1994, bestätigt durch Beschluss vom 11. Oktober 1994, wird erneut wiederholt mit der Maßgabe, dass die einstweilige Aussetzung der Anwendung des § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Dezember 1998 (Bundesgesetzblatt I Seite 3586; bisher: § 47 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f des Arzneimittelgesetzes in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 9. August 1994 <Bundesgesetzblatt I Seite 2071>) bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens bis zum 15. September 2000, gilt.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.