Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 23.03.2005
Aktenzeichen: 1 BvR 175/05
Rechtsgebiete: BVerfGG, ZPO
Vorschriften:
BVerfGG § 93 Abs. 1 | |
ZPO §§ 114 ff. | |
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 4 | |
ZPO § 117 Abs. 2 | |
ZPO § 117 Abs. 3 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 175/05 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. November 2004 - 7 UF 167/04 -,
b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. November 2004 - 7 UF 167/04 - (PKH),
c) den Beschluss des Amtsgerichts Kitzingen vom 1. Juni 2004 - 1 F 275/03 -
hier: Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin Christine Reis, Kitzingen
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs-gerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 23. März 2005 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Der Beschwerdeführerin wird Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt (§ 93 Abs. 2 BVerfGG).
Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bewilligt, soweit dieses gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. November 2004 - 7 UF 167/04 - über die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe gerichtet ist, und Rechtsanwältin Christine Reis zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.
Im Übrigen wird der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
Gründe:
1. Auf ihren Antrag ist der Beschwerdeführerin Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu gewähren. Die Verfahrensbevollmächtigte hat hierzu Tatsachen glaubhaft dargelegt, die begründen, dass sie ohne Verschulden gehindert war, die Frist nach § 93 Abs. 1 BVerfGG einzuhalten (§ 93 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG).
2. Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 <110 ff.>; 92, 122 <123>) zulässig und begründet. Dass die Beschwerdeführerin nicht zur Aufbringung der Kosten der Prozessführung durch Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Lage ist und ihr kein nach § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO analog einzusetzendes Einkommen verbleibt, hat sie gemäß § 117 Abs. 2, 3 ZPO analog dargelegt. Angesichts der Rechts- und Sachlage ist die Rechtsverfolgung auch weder mutwillig noch ohne hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO analog, soweit sie sich gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. November 2004 über die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe richtet.
Im vorliegenden Fall war Frau Rechtsanwältin Reis beizuordnen (vgl. BVerfGE 1, 109 <114>).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.