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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 01.12.2009
Aktenzeichen: 1 BvR 1941/09
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1941/09 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen

den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 17. Juli 2009 - 5 UF 180/09 -

hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

und Beiordnung eines Rechtsanwalts

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Hohmann-Dennhardt und die Richter Gaier, Kirchhof am 1. Dezember 2009 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschwerdeführerin wird auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwältin H. zur Wahrung ihrer Rechte beigeordnet.

Ende der Entscheidung

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