Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 25.05.2000
Aktenzeichen: 1 BvR 321/96
Rechtsgebiete: BRAGO
Vorschriften:
BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 321/96 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
der Frau F...
- Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Uwe Buß, Gökerstraße 96, Wilhelmshaven -
gegen
a) den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 29. Dezember 1995 - 3 W 78/95 -,
b) den Beschluss des Landgerichts Lübeck vom 28. August 1995 - 3 T 333/95 -,
c) den Beschluss des Amtsgerichts Lübeck vom 3. April 1995 - 5 VI 1247/93 -
hier: Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, des Richters Kühling, der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und des Richters Hoffmann-Riem
am 25. Mai 2000 beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 40.000 DM (in Worten: vierzigtausend Deutsche Mark) festgesetzt (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.