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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 15.09.2005
Aktenzeichen: 1 BvR 364/05
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
- |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 364/05 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen
den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 12. Januar 2005 - 12 UF 129/04 -
hier: Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Burkhard Leo, Kiel
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs-gerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem am 15. September 2005 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Burkhard Leo, Hopfenstraße 29III, 24103 Kiel, zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Ende der Entscheidung
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