Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 03.05.2004
Aktenzeichen: 1 BvR 539/96 (2)
Rechtsgebiete: SpBG


Vorschriften:

SpBG § 1 Abs. 3
SpBG § 1 Abs. 5
SpBG § 13 Abs. 1 Satz 2
SpBG § 13 Abs. 1 Satz 3
SpBG § 13 Abs. 2 Satz 1
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 539/96 -

In dem Verfahren

über

die Verfassungsbeschwerde

gegen 1. § 1 Abs. 3 und 5, § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1 des baden-württembergischen Gesetzes über öffentliche Spielbanken (Spielbankengesetz - SpBG) vom 23. Februar 1995 (GBl S. 271),

2. Art. 1 des baden-württembergischen Gesetzes zur Änderung des Spielbankengesetzes vom 12. Februar 1996 (GBl S. 127)

hier: Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit

hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen Jaeger, Haas, der Richter Hömig, Steiner, der Richterin Hohmann-Dennhardt und der Richter Hoffmann-Riem, Di Fabio, Bryde

am 3. Mai 2004 beschlossen:

Tenor:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 400.000 € (in Worten: vierhunderttausend Euro) festgesetzt (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO i.V.m. BVerfGE 79, 365).

Ende der Entscheidung

Zurück