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Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 01.04.2009
Aktenzeichen: 2 BvC 5/07
Rechtsgebiete: BVerfGG
Vorschriften:
BVerfGG § 24 Satz 2 |
In dem Verfahren
...
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung
der Richterinnen und Richter Vizepräsident Voßkuhle, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau
am 1. April 2009
beschlossen:
Tenor:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe:
Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 28. März 2007 genannten Gründen unzulässig. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Ende der Entscheidung
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