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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 19.09.2002
Aktenzeichen: 2 BvF 5/98
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

-
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvF 5/98 -

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren

zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Strahlenschutz vom 6. April 1998 (BGBl I S. 694)

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Sommer, Jentsch, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff

am 19. September 2002 beschlossen:

Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Gründe:

Die Antragsteller haben mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 28. August 2002 den Antrag, mit dem das vorliegende Verfahren eingeleitet wurde, zurückgenommen. Das Verfahren ist einzustellen; Gründe des öffentlichen Interesses für seine Fortführung sind nicht gegeben (vgl. BVerfGE 87, 152 <153>).

Ende der Entscheidung

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