Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 29.11.2005
Aktenzeichen: 2 BvR 1404/04
Rechtsgebiete: BRAGO, RVG, BVerfGG
Vorschriften:
BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3 | |
RVG § 61 | |
BVerfGG § 90 Abs. 2 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 1404/04 -
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde
gegen a) die Beschlüsse des Landgerichts Itzehoe vom 14. Juni 2004 und 26. Mai 2004 - 9 Qs 76/04 II -,
b) die Beschlüsse des Landgerichts Itzehoe vom 14. Juni 2004 und 6. Mai 2004 - 9 Qs 61/04 II -,
c) die Beschlüsse des Landgerichts Itzehoe vom 14. Juni 2004 und 6. Mai 2004 - 9 Qs 62/04 II -,
d) die Beschlüsse des Landgerichts Itzehoe vom 14. Juni 2004 und 19. Mai 2004 - 9 Qs 74/04 II -,
e) die Beschlüsse des Amtsgerichts Itzehoe vom 21. April 2004 - 64 Gs 1174/03 -,
f) den Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 20. Februar 2004 - 64 Gs 278/04 -,
g) den Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 9. Februar 2004 - 64 Gs 207/04 -
hier: Festsetzung des Gegenstandswerts
hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Broß, die Richterin Osterloh und den Richter Mellinghoff am 29. November 2005 einstimmig beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren auf 8.000 € (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt.
Gründe:
Zu einer Erhöhung des bei stattgebenden Entscheidungen regelmäßig festzusetzenden Gegenstandswertes, der sich auf das Doppelte des Regelgegenstandswertes für ein Verfassungsbeschwerde-Verfahren in Höhe von 4.000 € beläuft (§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit § 61 RVG; zur Verdoppelung des Gegenstandswertes vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2003 - 2 BvR 1028/02 -) besteht keine Veranlassung. Da die Erschöpfung des Rechtswegs zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gehört (§ 90 Abs. 2 BVerfGG), sind im Regelfall im fachgerichtlichen Verfahren bereits mehrere Entscheidungen ergangen, so dass sich allein hieraus kein besonderer Erhöhungstatbestand ergibt (vgl. etwa auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1995, S. 1737, sowie die Entscheidung im vorherigen Verfahren vom 29. November 2004 - 2 BvR 27/04 -).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.