Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 12.09.2006
Aktenzeichen: 2 BvR 1673/04
(1)
Rechtsgebiete: RVG
Vorschriften:
RVG § 14 Abs. 1 | |
RVG § 37 Abs. 2 Satz 2 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 1673/04 - - 2 BvR 2402/04 -
In den Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerden
gegen
1. den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Juli 2004 - 1 VAs 17/04 -
- 2 BvR 1673/04 -,
2. den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. November 2004 - 1 VAs 58/04 -
- 2 BvR 2402/04 -
hier: Festsetzung des Gegenstandswertes
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt, Landau am 12. September 2006 beschlossen:
Tenor:
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG auf insgesamt 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.