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Beginn der Entscheidung

Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 06.11.2002
Aktenzeichen: 2 BvR 2292/00 (2)
Rechtsgebiete: VwGO, ZPO


Vorschriften:

VwGO § 118 Abs. 1
ZPO § 319 Abs. 1
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 2 BvR 2292/00 -

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

gegen

a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 18. Oktober 2000 - 17 W 10/00 -,

b) den Beschluss des Landgerichts Verden vom 18. Januar 2000 - 3 T 1/00 -,

c) den Beschluss des Amtsgerichts Syke vom 6. Dezember 1999 - 14 XIV 910 B -

hier: Berichtigung der Gegenstandswertfestsetzung

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Sommer, Jentsch, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff

am 6. November 2002 einstimmig beschlossen:

Tenor:

Der Beschluss über die Festsetzung des Gegenstandswerts wird in entsprechender Anwendung von § 118 Abs. 1 VwGO und § 319 Abs. 1 ZPO dahin berichtigt, dass auf Seite 1 das Datum vollständig 30. September 2002 lauten muss.

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