Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Beschluss verkündet am 21.10.2003
Aktenzeichen: 2 BvR 834/02
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO §§ 114 ff. | |
ZPO § 115 Abs. 1 Satz 4 | |
ZPO § 117 Abs. 2 | |
ZPO § 117 Abs. 3 |
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvR 834/02 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 3. Mai 2002 - Ws 234/02 -,
b) den Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 10. April 2002 - StVK 88/01 -,
c) mittelbar das Bayerische Gesetz zur Unterbringung von besonders rückfallgefährdeten hochgefährlichen Straftätern (BayStrUBG) vom 24. Dezember 2001 (BayGVBl S. 978)
hier: Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. Dr. Johannes Driendl, Bayreuth
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsident Hassemer, Jentsch, Broß, Osterloh, Di Fabio, Mellinghoff, Lübbe-Wolff, Gerhardt
am 21. Oktober 2003 beschlossen:
Tenor:
Dem Beschwerdeführer wird auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Dr. Johannes Driendl, Maximilianstraße 29, 95444 Bayreuth, zur Wahrung seiner Rechte beigeordnet.
Gründe:
Der Antrag des Beschwerdeführers ist in entsprechender Anwendung der §§ 114 ff. ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 <110 ff.>; 1, 415 <416>; 79, 252 <253>; 92, 122 <123>) zulässig und begründet. Dass der Beschwerdeführer nicht zur Aufbringung der Kosten der Prozessführung durch Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Lage ist und ihm kein nach § 115 Abs. 1 Satz 4 ZPO analog einzusetzendes Einkommen verbleibt, hat er gemäß § 117 Abs. 2, 3 ZPO analog dargelegt. Angesichts der schwierigen Rechts- und Sachlage ist die Rechtsverfolgung auch weder mutwillig noch ohne hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne des § 114 ZPO analog.
Im vorliegenden Falle war Rechtsanwalt Dr. Dr. Driendl beizuordnen (vgl. BVerfGE 1, 109 <114>).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.