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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 19.10.1999
Aktenzeichen: C-21/99 P
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 19. Oktober 1999. - N gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Ehemalige Beamte - Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Unzulässigkeit. - Rechtssache C-21/99 P.

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