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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 05.12.1997
Aktenzeichen: C-218/97 P
Rechtsgebiete: EG-Satzung


Vorschriften:

EG-Satzung Art. 49
EG-Satzung Art. 51 Abs. 1
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 5. Dezember 1997. - Rat der Europäischen Union gegen Ana Maria Fernandes Leite Mateus. - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel. - Rechtssache C-218/97 P.

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