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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 01.07.2004
Aktenzeichen: C-362/02
Rechtsgebiete: Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976, Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassungen der Verträge, Verordnung Nr. 1243/319 des Finanzministers vom 26. März 1984 zur Durchführung des Systems der gegenseitigen Unterstützung unter den Mitgliedstaaten bei der Beitreibung von Forderungen (Griechenland)


Vorschriften:

Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 Art. 1
Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 Art. 8
Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Griechenland und die Anpassungen der Verträge Art. 145
Verordnung Nr. 1243/319 des Finanzministers vom 26. März 1984 zur Durchführung des Systems der gegenseitigen Unterstützung unter den Mitgliedstaaten bei der Beitreibung von Forderungen (Griechenland) Art. 21 Abs. 1
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 01.07.2004 mit dem Aktenzeichen C-361/02


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