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Tipp: Silbermünzen kaufen unter Nutzung der Differenzbesteuerung
Seit dem 01.01.2014 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für im Inland erworbene Silbermünzen und Münzbarren nicht mehr, nicht
jedoch der für aus einem Nicht-EU-Land importierte Münzen bzw. Münzbarren (gemäß § 12 Abs.2 Nr. 12 UStG i.V.m. Anlage 2 zum UStG):
werden diese aus Ländern wie Kanada (Maple Leaf), Australien (Kookaburra, Koala) oder den USA (American Eagle) importiert, gilt weiterhin
der verminderte Einfuhrumsatzsteuersatz von 7%.
Beginn der Entscheidung
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 10.12.1957
Aktenzeichen: 14-57
Rechtsgebiete:
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 10.12.1957 mit dem Aktenzeichen 1-57
Ende der Entscheidung
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