Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 27.03.1979
Aktenzeichen: 31-79 R
Rechtsgebiete: VerfO
Vorschriften:
VerfO Art. 83 § 2 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRAESIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 27. MAERZ 1979. - SOCIETE DES ACIERIES DE MONTEREAU GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - RECHTSSACHE 31-79 R.
Entscheidungsgründe:
1NACH ARTIKEL 83 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG MÜSSEN ANTRAEGE AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS VON MASSNAHMEN EINES ORGANS DIE UMSTÄNDE ANFÜHREN , AUS DENEN SICH DIE DRINGLICHKEIT ERGIBT. DIE NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG IST IN TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER HINSICHT GLAUBHAFT ZU MACHEN.
2ES KANN DAHINGESTELLT BLEIBEN , OB DIE VON DER ANTRAGSTELLERIN ANGEFÜHRTEN GRÜNDE , NÄMLICH IHRE ' ' ÜBERAUS ANGESPANNTE WIRTSCHAFTLICHE LAGE ' ' UND DIE FINANZIELLEN NACHTEILE , DIE MIT EINER SOFORTIGEN ZAHLUNG DER GELDBUSSE VERBUNDEN SIND , EINEN HINREICHENDEN GRUND ZUR AUSSETZUNG DES VOLLZUGS DER ANGEFOCHTENEN ENTSCHEIDUNG DARSTELLEN KÖNNTEN. NACHDEM DIE KOMMISSION ERKLÄRT HAT , DIE VOLLSTRECKUNG AUS DER ANGEFOCHTENEN ENTSCHEIDUNG NICHT BETREIBEN ZU WOLLEN , SOLANGE DIE KLAGE IN DER HAUPTSACHE ANHÄNGIG IST , STEHT JEDENFALLS FEST , DASS DIE BEANTRAGTE AUSSETZUNG DES VOLLZUGS DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 10. JANUAR 1979 WEDER DRINGLICH NOCH NOTWENDIG IST. DER ANTRAG IST DESHALB ZURÜCKZUWEISEN.
Kostenentscheidung:
3DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN IST DEM ENDURTEIL IM VERFAHREN ÜBER DIE HAUPTSACHE VORZUBEHALTEN.
AUS DIESEN GRÜNDEN HAT DER PRÄSIDENT IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG BESCHLOSSEN :
Tenor:
1. DER ANTRAG WIRD ZURÜCKGEWIESEN.
2. DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN BLEIBT DEM ENDURTEIL IN DER RECHTSSACHE 31/79 VORBEHALTEN.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.