Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 23.12.1982
Aktenzeichen: 338/82 R
Rechtsgebiete: VerfO, EWG/EAG BeamtStat
Vorschriften:
VerfO Art. 83 | |
EWG/EAG BeamtStat Art. 17 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRAESIDENT DES GERICHTSHOFES VOM 23. DEZEMBER 1982. - CARLO ALBERTINI ET MARIO MONTAGNANI GEGEN GEMEINSAME KERNFORSCHUNGSSTELLE UND KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - RECHTSSACHE 338/82 R.
Entscheidungsgründe:
15 DIE DRINGLICHKEIT DES AUF DIE AUSSETZUNG DER ENTSCHEIDUNGEN DES ABTEILUNGSLEITERS VOM 7. OKTOBER UND 5. NOVEMBER 1982 BESCHRÄNKTEN ANTRAGS IST ANGESICHTS DES ZEITPUNKTS DER TAGUNG AN DER DIE ANTRAGSTELLER TEILNEHMEN UND BEI DER SIE IHREN BERICHT VORLEGEN WOLLEN , NICHT ZU BESTREITEN.
16 DIE ANTRAGSTELLER MÜSSEN NACH ARTIKEL 83 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG NICHT NUR DIE UMSTÄNDE ANFÜHREN , AUS DENEN SICH DIE DRINGLICHKEIT ERGIBT , SONDERN DARÜBER HINAUS DIE NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG IN TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER HINSICHT GLAUBHAFT MACHEN.
17 INSOWEIT MACHEN DIE ANTRAGSTELLER GELTEND , IHRE WISSENSCHAFTLICHE GLAUBWÜRDIGKEIT WÜRDE BEEINTRÄCHTIGT , WENN SIE IHRE TEILNAHME AN DER TAGUNG IN KAIRO ABSAGEN MÜSSTEN , OBWOHL IHR BERICHT SCHON AUF DER TAGESORDNUNG STEHE UND IHNEN EINE DER BEDEUTUNG IHRER AUSSAGEN ANGEMESSENE REDEZEIT EINGERÄUMT WORDEN SEI. DER SCHADEN FÜR IHREN WISSENSCHAFTLICHEN RUF WÄRE UM SO GRÖSSER , ALS DIE TAGUNG ZAHLREICHE WISSENSCHAFTLER MIT WELTRUF AUF IHREM SPEZIALGEBIET ZUSAMMENFÜHRE.
18 HIERZU IST FESTZUSTELLEN , DASS SICH DIE ANTRAGSTELLER DURCH IHR EIGENES VERHALTEN IN DIE IHRER ANSICHT NACH IHRER WISSENSCHAFTLICHEN GLAUBWÜRDIGKEIT ABTRAEGLICHE LAGE GEBRACHT HABEN , INDEM SIE IHREN BERICHT ZU EINEM ZEITPUNKT AUF DIE TAGESORDNUNG DER KONFERENZ SETZEN LIESSEN , ZU DEM IHNEN DIE NACH ARTIKEL 17 DES BEAMTENSTATUTS ERFORDERLICHE ZUSTIMMUNG NOCH NICHT ERTEILT WORDEN WAR , UND INDEM SIE DIESE ANMELDUNG TROTZ DER KRITISCHEN BEURTEILUNGEN IHRER ARBEIT DURCH DIE ZUSTÄNDIGE VORGESETZTE STELLE AUFRECHTERHIELTEN. SIE KÖNNEN DESHALB NICHT DER VORGESETZTEN STELLE ANGESICHTS EINER LAGE IHREN WILLEN AUFZWINGEN , DIE SIE AUS EIGENER INITIATIVE UND OHNE JEDE ZUSTIMMUNG DRITTEN GEGENÜBER GESCHAFFEN HABEN.
19 IN ANBETRACHT DIESES VERHALTENS , DAS GEGEN DIE PFLICHTEN VON IN EINER ÖFFENTLICHEN FORSCHUNGSEINRICHTUNG TÄTIGEN WISSENSCHAFTLICHEN BEAMTEN VERSTÖSST , KANN EINE RECHTSSTELLUNG DER ANTRAGSTELLER , DIE NACH ARTIKEL 83 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG ZUR AUSSETZUNG DES VOLLZUGS DER ANGEFOCHTENEN ENTSCHEIDUNGEN BERECHTIGEN KÖNNTE , NICHT ANERKANNT WERDEN.
AUS DIESEN GRÜNDEN
Tenor:
HAT
DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER , DER NACH DEN ARTIKELN 96 PAR 1 , 85 ABSATZ 2 UND 11 ABSATZ 2 DER VERFAHRENSORDNUNG DEN PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES VERTRITT ,
BESCHLOSSEN :
1. DER ANTRAG AUF AUSSETZUNG DES VOLLZUGS DES LEITERS DER ABTEILUNG ' ' ANGEWANDTE MECHANIK ' ' DER GKFS VOM 7. OKTOBER UND 5. NOVEMBER 1982 WIRD ABGEWIESEN.
2.DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE WEITEREN ANTRAEGE BLEIBT VORBEHALTEN.
3.DIE KOSTENENTSCHEIDUNG BLEIBT VORBEHALTEN.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.