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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 04.05.1999
Aktenzeichen: C-109/97
Rechtsgebiete: EGV, Erste Richtlinie 89/104/EWG, MarkenG


Vorschriften:

EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234)
Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 1 c
Erste Richtlinie 89/104/EWG Art. 3 Abs. 3
MarkenG § 8
Verbundene Rechtssache, siehe Urteil vom 04.05.1999 mit dem Aktenzeichen C-108/97


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