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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 30.07.2007
Aktenzeichen: C-280/07
Rechtsgebiete: Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95
Vorschriften:
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 | |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 Art. 3 Abs. 3 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS
30. Juli 2007
"Verbindung"
Parteien:
In der Rechtssache C-278/07
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesfinanzhof (Deutschland) mit Entscheidung vom 27. März 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Juni 2007, in dem Verfahren
Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb GmbH & Co.
gegen
Hauptzollamt Hamburg-Jonas,
in der Rechtssache C-279/07
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesfinanzhof (Deutschland) mit Entscheidung vom 27. März 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Juni 2007, in dem Verfahren
Vion Trading GmbH
gegen
Hauptzollamt Hamburg-Jonas
und in der Rechtssache C-280/07
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG, eingereicht vom Bundesfinanzhof (Deutschland) mit Entscheidung vom 27. März 2007, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Juni 2007, in dem Verfahren
Ze Fu Fleischhandel GmbH
gegen
Hauptzollamt Hamburg-Jonas
erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS
nach Anhörung der Ersten Generalanwältin J. Kokott
folgenden
Beschluss
Entscheidungsgründe:
1 Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 und Abs. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1).
2 Da die genannten Rechtssachen ihrem Gegenstand nach miteinander in Zusammenhang stehen, sind sie gemäß Art. 43 der Verfahrensordnung zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung zu verbinden.
Tenor:
Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:
Die Rechtssachen C-278/07 bis C-280/07 werden zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.
Ende der Entscheidung
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