Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 30.04.1997
Aktenzeichen: C-89/97 P(R)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
3 Ein Rechtsmittel kann zwar nach Artikel 51 Absatz 1 der EGKS-Satzung des Gerichtshofes nur auf Gründe gestützt werden, die eine Verletzung von Rechtsvorschriften zum Gegenstand haben, wobei jegliche Tatsachenwürdigung ausgeschlossen ist; dennoch können zur Begründung eines Rechtsmittels Rechtsmittelgründe geltend gemacht werden, die die rechtliche Würdigung tatsächlicher Umstände betreffen und auf den Nachweis gerichtet sind, daß das Gericht einen Rechtsfehler begangen hat.
Insoweit beschränkt sich ein Rechtsmittel gegen einen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß, mit dem geltend gemacht wird, daß das Interesse des Rechtsmittelführers an der Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung unzureichend geprüft worden sei, nicht darauf, die Tatsachenfeststellungen des Richters der einstweiligen Anordnung in Frage zu stellen; das Rechtsmittel ist vielmehr so zu verstehen, daß mit ihm dargetan werden soll, daß der angefochtene Beschluß bezueglich der rechtlichen Würdigung dieser Umstände rechtsfehlerhaft ist.
4 Die Aussetzung des Vollzugs und einstweilige Maßnahmen können vom Richter der einstweiligen Anordnung nur angeordnet werden, wenn insbesondere feststeht, daß sie dringlich in dem Sinne sind, daß es zur Verhinderung eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die Interessen des Antragstellers erforderlich ist, daß sie bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten. Einstweilige Maßnahmen, die schon nicht geeignet wären, den vom Antragsteller angeführten schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden zu verhindern, können erst recht nicht erforderlich sein. Ohne ein Interesse des Antragstellers an der Anordnung der beantragten einstweiligen Maßnahmen können diese somit nicht das Dringlichkeitskriterium erfuellen.
Gegen eine ablehnende Verwaltungsentscheidung ist ein Antrag auf Aussetzung des Vollzugs grundsätzlich nicht gegeben, weil die Anordnung einer Aussetzung keine Änderung der Lage des Antragstellers herbeiführen könnte.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 30. April 1997. - Moccia Irme SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Rechtsschutzinteresse - Staatliche Beihilfen. - Rechtssache C-89/97 P(R).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.