Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 18.03.1997
Aktenzeichen: T-135/96
(1)
Rechtsgebiete:
Vorschriften:
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der Satzung des Gerichtshofes setzt das Beitrittsrecht nur voraus, daß der Streithelfer ein berechtigtes Interesse am Ausgang des bei dem Gericht anhängigen Rechtsstreits glaubhaft macht.
Ein solches berechtigtes Interesse bei einer Klage auf Nichtigerklärung der Richtlinie 96/34 zur Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, die von einer die Interessen des Handwerks und der Klein- und Mittelunternehmen repräsentierenden Organisation, die jedoch nicht an der dem Erlaß der Richtlinie vorausgehenden Konzertierung hat teilnehmen können, erhoben wurde, machen nationale Verbände, die Mitglieder der Klägerin sind und die gleichen Interessen auf nationaler Ebene repräsentieren, glaubhaft, die ein eigenes, sich von dem der Klägerin abhebendes Interesse geltend machen können, das sich darauf bezieht, daß die Richtlinie ihre Verhandlungsfreiheit im Stadium des Erlasses nationaler Maßnahmen zu ihrer Umsetzung beschränkt.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 18. März 1997. - Union Européenne de l'Artisanat et des Petites et Moyennes Entreprises (UEAPME) gegen Rat der Europäischen Union. - Streithilfe. - Rechtssache T-135/96.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.