Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 27.01.2000
Aktenzeichen: T-49/97
Rechtsgebiete: Entscheidung 94/653/EG, Verfahrensordnung
Vorschriften:
Entscheidung 94/653/EG | |
Verfahrensordnung Art. 114 § 1 |
1 Wird eine Entscheidung der Kommission über die Genehmigung einer innerstaatlichen Beihilfe in allen ihren Vorschriften von einem Gericht der Gemeinschaft für nichtig erklärt, so führt diese Nichtigerklärung dazu, daß die Durchführungsentscheidungen, mit denen die Kommission die Zahlung der einzelnen Tranchen der Beihilfe genehmigt hat, ihre Rechtsgrundlage und ihre Existenzberechtigung verlieren. Der Rechtsakt, mit dem die Kommission in der Folge die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt erneut bestätigt und erneut die Zahlung der Beihilfetranchen genehmigt, ist als ein selbständiger Akt anzusehen, der an die Stelle der früheren Genehmigungsentscheidungen tritt, und nicht als ein Akt, durch den diese Entscheidungen lediglich bestätigt werden.
Der Erlaß dieses neuen Aktes, der, was die Genehmigungen für die Zahlung der Beihilfetranchen angeht, konstitutiven und damit novatorischen Charakter hat, führt zum Wegfall des rechtlichen Interesses an der Aufrechterhaltung einer Klage auf Nichtigerklärung einer früheren Entscheidung über die Genehmigung der Zahlung einer Beihilfetranche. (vgl. Randnrn. 32-36)
2 Die bloße Bekundung der Absicht, einen bestimmten Rechtsakt anzufechten, kann - ebenso wie sie eine Artikel 44 der Verfahrensordnung des Gerichts entsprechende Klageschrift nicht ersetzen kann - auch nicht einer Anpassung der Klageanträge während des Verfahrens, die ein Kläger unter besonderen Umständen ausnahmsweise vornehmen darf, gleichgestellt werden. (vgl. Randnr. 41)
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 27. Januar 2000. - TAT European Airlines SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche Beihilfen - Luftverkehr - Genehmigung einer in drei Tranchen zahlbaren Beihilfe - Klage gegen die Entscheidung, durch die die Zahlung der dritten Tranche genehmigt wird - Erlaß einer neuen Entscheidung über die Genehmigung der Beihilfe zur Durchführung eines Nichtigkeitsurteils - Erledigung der Hauptsache - Voraussetzungen. - Rechtssache T-49/97.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.