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Gericht: Europäisches Gericht
Beschluss verkündet am 26.05.1998
Aktenzeichen: T-60/98 R
Rechtsgebiete: EGV, Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom


Vorschriften:

EGV Art. 185
EGV Art. 186
Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Beschluss des Präsidenten des Gerichts Erster Instanz vom 26. Mai 1998. - Ecord Consortium for Russian co-operation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Entscheidung der Kommission, mit der ein auf eine Ausschreibung abgegebenes Angebot abgelehnt wird. - Rechtssache T-60/98 R.

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