Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 18.11.1970
Aktenzeichen: 15-70
Rechtsgebiete: EWG-VERTRAG
Vorschriften:
EWG-VERTRAG ART. 175 ABS. 3 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 18. NOVEMBER 1970. - AMEDEO CHEVALLEY GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - RECHTSSACHE 15-70.
Entscheidungsgründe:
1/2 DER KLAEGER, EIGENTÜMER IN ITALIEN GELEGENER LANDWIRTSCHAFTLICHER GRUNDSTÜCKE, BEGEHRT MIT SEINER AM 13. APRIL 1970 EINGEREICHTEN KLAGE AUFGRUND VON ARTIKEL 175 EWG-VERTRAG DIE FESTSTELLUNG, DASS DIE BEKLAGTE GEGEN DEN VERTRAG VERSTOSSEN HABE, INDEM SIE ES UNTERLASSEN HAT, EINE VON IHM BEANTRAGTE ENTSCHEIDUNG AN DEN KLAEGER ZU RICHTEN. MIT DIESER ENTSCHEIDUNG HÄTTE IM EINZELNEN ANGEGEBEN WERDEN SOLLEN, WIE SICH DER KLAEGER BEI DER ABFASSUNG DER PACHTVERTRAEGE ÜBER SEINE LANDWIRTSCHAFTLICHEN GRUNDSTÜCKE VERHALTEN MÜSSTE, WENN DER DIE FESTSETZUNG DER PACHTZINSEN FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE GRUNDSTÜCKE BETREFFENDE GESETZENTWURF, DEN DER SENAT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ANGENOMMEN HAT, GESETZ WERDEN SOLLTE.
3 DIE BEKLAGTE BEANTRAGT, GEMÄSS ARTIKEL 91 DER VERFAHRENSORDNUNG VORAB ÜBER DIE ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE ZU ENTSCHEIDEN.
4 AUF DIESE EINREDE HIN HAT DER KLAEGER DEN GERICHTSHOF HILFSWEISE GEBETEN, DIE ZULÄSSIGKEIT SEINER KLAGE NACH ARTIKEL 173 DES VERTRAGES ZU PRÜFEN, DA IHM DIE KOMMISSION AUF SEINE AUFFORDERUNG MITGETEILT HABE, ES SEI IHM GEGENÜBER " IM VORLIEGENDEN FALL KEINE MASSNAHME ZU TREFFEN ".
ZUR EINORDNUNG DER KLAGE
5/7 DIE PROZESSHINDERNDE EINREDE WIRD IM WESENTLICHEN DAMIT BEGRÜNDET, DASS KEINE NACH ARTIKEL 175 ANFECHTBARE MASSNAHME VORLIEGE. DER BEGRIFF DER ANFECHTBAREN MASSNAHME IST IN ARTIKELN 173 UND 175 DER GLEICHE; BEIDE VORSCHRIFTEN REGELN NUR DENSELBEN RECHTSBEHELF. FÜR DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE PROZESSHINDERNDE EINREDE KANN DAHER DAHINGESTELLT BLEIBEN, WIE DIE KLAGE UNTER DIE BEIDEN VOM KLAEGER HERANGEZOGENEN VORSCHRIFTEN EINZUORDNEN IST.
ZUR ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE
8 DER KLAEGER HAT DIE KOMMISSION UM ÄUSSERUNG DARÜBER ERSUCHT, WIE ER SICH ANGESICHTS EINES MÖGLICHEN KONFLIKTS ZWISCHEN DEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND GEWISSEN BESTIMMUNGEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS ZU VERHALTEN HÄTTE, FALLS DER VON IHM ERWÄHNTE GESETZENTWURF IN DER ITALIENISCHEN REPUBLIK GESETZ WERDEN SOLLTE.
9 IM VERLAUF DES VERFAHRENS HAT ER ERKLÄRT, ER HABE BEI DER KOMMISSION KEINE BLOSSE STELLUNGNAHME ( AVIS ), SONDERN EINE FÜR IHN VERBINDLICHE " ANORDNUNG " BEANTRAGT; INFOLGEDESSEN WÄRE DIE MASSNAHME, WELCHE DIE KOMMISSION IHM GEGENÜBER ZU ERLASSEN SICH GEWEIGERT HABE, EINE ENTSCHEIDUNG IM SINNE VON ARTIKEL 189 GEWESEN.
10 DIE RECHTSNATUR DER STREITIGEN MASSNAHME BESTIMMT SICH AUSSCHLIESSLICH NACH DEREN INHALT UND TRAGWEITE. MIT SEINEM ANTRAG, DIE KOMMISSION MÖGE DURCH EINE ENTSCHEIDUNG IM EINZELNEN BESTIMMEN, WIE DER KLAEGER IN CONCRETO DIE PACHTVERTRAEGE ABZUSCHLIESSEN HABE, ERBITTET DER KLAEGER VON DER KOMMISSION KEINE ENTSCHEIDUNG IM SINNE VON ARTIKEL 189, SONDERN EINEN RAT FÜR SEIN VERHALTEN ANGESICHTS EINES MÖGLICHEN KONFLIKTS ZWISCHEN SEINEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND GEWISSEN BESTIMMUNGEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS.
11/14 EINE SOLCHE MASSNAHME WÜRDE NICHT EINER ENTSCHEIDUNG, SONDERN EINER STELLUNGNAHME ( AVIS ) IM SINNE VON ARTIKEL 189 ABSATZ 5 DES VERTRAGES ENTSPRECHEN. ÜBRIGENS HÄTTE DIE BEKLAGTE BEI ERLASS DER BEANTRAGTEN MASSNAHME ZUNÄCHST PRÜFEN MÜSSEN, OB DER FRAGLICHE GESETZENTWURF DEM VERTRAG ENTSPRECHE. EINE SOLCHE STELLUNGNAHME ( PRISE DE POSITION ) KANN NICHT ALS ANFECHTBARE MASSNAHME IM SINNE DES ARTIKELS 175 ABSATZ 3 ANGESEHEN WERDEN. DEMZUFOLGE KANN AUCH DIE AUSDRÜCKLICHE ABLEHNUNG DER BEANTRAGTEN STELLUNGNAHME ( PRISE DE POSITION ) NICHT GEGENSTAND EINER KLAGE NACH ARTIKEL 173 SEIN.
15 DIE KLAGE IST DAHER ALS UNZULÄSSIG ABZUWEISEN.
Kostenentscheidung:
16 NACH ARTIKEL 69 ABSATZ 2 DER VERFAHRENSORDNUNG IST DIE UNTERLIEGENDE PARTEI ZUR TRAGUNG DER KOSTEN ZU VERURTEILEN. DER KLAEGER IST MIT SEINEM KLAGEBEGEHREN UNTERLEGEN.
Tenor:
HAT
DER GERICHTSHOF
UNTER ABWEISUNG ALLER WEITERGEHENDEN ODER GEGENTEILIGEN ANTRAEGE FÜR RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN :
1. DIE KLAGE WIRD ALS UNZULÄSSIG ABGEWIESEN.
2. DER KLAEGER WIRD ZUR TRAGUNG DER KOSTEN VERURTEILT.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.