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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 23.09.1982
Aktenzeichen: 237/81
Rechtsgebiete: Gemeinsamer Zolltarif
Vorschriften:
Gemeinsamer Zolltarif Tarifstelle 38.19 |
DIE TARIFSTELLE 38.19 K DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS VON 1979 IST SO AUSZULEGEN , DASS NUR ERZEUGNISSE MIT EINER FEUERFE STIGKEIT VON MINDESTENS 1 500 OC DEN DORT GENANNTEN ' ' FEUERFESTEN MASSEN ' ' ZUGEWIESEN WERDEN KÖNNEN.
URTEIL DES GERICHTSHOFES (ZWEITE KAMMER) VOM 23. SEPTEMBER 1982. - ALMADENT DENTAL - HANDELS - UND VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH GEGEN HAUPTZOLLAMT MAINZ. - ERSUCHEN UM VORABENTSCHEIDUNG, VORGELEGT VOM FINANZGERICHT RHEINLAND - PFALZ. - GZT - FEUERFESTE MASSEN. - RECHTSSACHE 237/81.
Entscheidungsgründe:
1 DAS FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ HAT MIT BESCHLUSS VOM 13. AUGUST 1981 , BEIM GERICHTSHOF EINGEGANGEN AM 27. AUGUST 1981 , GEMÄSS ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG EINE FRAGE NACH DER AUSLEGUNG DES BEGRIFFS ' ' FEUERFESTE MASSEN ' ' IN DER TARIFSTELLE 38.19 K DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS IN DER FASSUNG , DIE 1979 GALT ( ABL. L 355 , 1978 , S. 1 ), ZUR VORABENTSCHEIDUNG VORGELEGT , UM ÜBER DIE TARIFIERUNG EINES ' ' COMPLETE INVESTMENT ' ' GENANNTEN ERZEUGNISSES AUF DER GRUNDLAGE VON SILIZIUMDIOXID ENTSCHEIDEN ZU KÖNNEN ; DIESES ERZEUGNIS IST ZU HERSTELLUNG VON FORMEN FÜR DIE ZAHNTECHNIK NACH ART DES SOGENANNTEN VERLORENEN MODELLS BESTIMMT UND WURDE VON DER KLAEGERIN DES AUSGANGSVERFAHRENS AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN EINGEFÜHRT.
2 DAS HAUPTZOLLAMT MAINZ TARIFIERTE DIESES BEI DER EINFUHR ALS MODELLGIPS ANGEMELDETE ERZEUGNIS NACH DER TARIFSTELLE 38.19 U , ' ' ANDERE ' ' , WAS ZUR ERHEBUNG VON 14,4 % ZOLL FÜHRTE.
3 NACH ANSICHT DER KLAEGERIN MUSS DAS FRAGLICHE ERZEUGNIS DER TARIFSTELLE 38.19 K , ' ' FEUERFESTE ZEMENTE , FEUERFESTE MÖRTEL UND ÄHNLICHE FEUERFESTE MASSEN ' ' , ZUGEWIESEN WERDEN , AUCH WENN ES KEINE FEUERFESTIGKEIT VON MINDESTENS 1 500 OC AUFWEISE , WIE DIES DER ERSTE ABSATZ DER ERLÄUTERUNG ZU DER FRAGLICHEN TARIFSTELLE ERFORDERE. DER BEGRIFF ' ' FEUERFESTE MASSE ' ' KÖNNE NÄMLICH AUF EINE DEN DORT GENANNTEN ERZEUGNISSEN EIGENE FEUERFESTIGKEIT IN VERBINDUNG MIT DEM FÜR SIE VORGESEHENEN GEBRAUCH ABSTELLEN ; DIESE KÖNNE UNTER 1 500 OC LIEGEN. EINE DERART HOHE FEUERFESTIGKEIT SEI WEDER NOTWENDIG NOCH NÜTZLICH BEI ERZEUGNISSEN , DIE ZUM HERSTELLEN VON FORMEN FÜR DIE ZAHNTECHNIK NACH ART DES VERLORENEN MODELLS VORGESEHEN SEIEN.
4 DAS HAUPTZOLLAMT BEHAUPTET HINGEGEN , DAS MERKMAL ' ' FEUERFEST ' ' IM SINNE DES ERSTEN ABSATZ DER ERLÄUTERUNG ZUR TARIFSTELLE 38.19 K SEI BEI DER FRAGLICHEN WARE NICHT ERFÜLLT , WEIL SIE EINE FEUERFESTIGKEIT VON WENIGER ALS 1 500 OC BESITZE. DIESER ABSATZ MÜSSE WEGEN SEINER ALLGEMEINEN FASSUNG AUCH AUF DIE IM DRITTEN ABSATZ DER STREITIGEN ERLÄUTERUNG GENANNTEN ERZEUGNISSE ANGEWENDET WERDEN.
5 UM DIESEN STREIT BEIZULEGEN , HAT DAS FINANZGERICHT DEM GERICHTSHOF FOLGENDE FRAGE VORGELEGT :
' ' IST DIE TARIFSTELLE 38.19 K DES GEMEINSAMEN ZOLLTARIFS 1979 DAHIN AUSZULEGEN , DASS DEN DORT ERFASSTEN , FEUERFESTEN ' MASSEN NUR ERZEUGNISSE MIT EINER FEUERFESTIGKEIT VON MINDESTENS 1 500 OC , BESTIMMT NACH DEN ISO-EMPFEHLUNGEN R 528-1966 UND R 1146-1969 , ZUGEWIESEN WERDEN KÖNNEN , ODER KÖNNEN AUCH WAREN MIT EINEM NIEDRIGEREN SCHMELZPUNKT , FEUERFESTE ' WAREN IM SINNE DIESER TARIFSTELLE SEIN ( JE NACH MATERIAL UND VERWENDUNGSZWECK)?
' '
6 DIE ERLÄUTERUNG ZUR TARIFSTELLE 38.19 K HAT FOLGENDEN WORTLAUT :
' ' EINES DER WESENTLICHEN MERKMALE DER FEUERFESTEN MASSEN DIESER TARIFSTELLE IST IHRE FEUERFESTIGKEIT VON MINDESTENS 1 500 OC ( BESTIMMT NACH DEN ISO-EMPFEHLUNGEN R 528-1966 UND R 1146-1969 ).
HIERHER GEHÖREN BESTIMMTE ZUBEREITUNGEN , DIE AUS FEUERFESTEN STOFFEN WIE SCHAMOTTEERDE ,... BESTEHEN...
HIERHER GEHÖREN AUCH FEUERFESTE MASSEN AUF DER GRUNDLAGE VON SILIZIUMDIOXID ZUM HERSTELLEN VON FORMEN FÜR DIE ZAHNTECHNIK UND FÜR JUWELIERE NACH ART DES VERLORENEN MODELLS.
NICHT HIERHER GEHÖREN NICHTFEUERFESTE ZUBEREITUNGEN... ' '
7 NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES SIND DIE ERLÄUTERUNGEN ZUM GZT EIN WICHTIGER BESTANDTEIL DER AUSLEGUNG , DER ES ERMÖGLICHT , DIE TRAGWEITE DER VERSCHIEDENEN TARIFNUMMERN UND TARIFSTELLEN ZU PRÄZISIEREN ODER ZU ERLÄUTERN.
8 INSOWEIT IST HERVORZUHEBEN , DASS DAS ENTSCHEIDENDE KRITERIUM ZUR TARIFIERUNG VON WAREN ALLGEMEIN IN IHREN CHARAKTERBESTIMMENDEN MERKMALEN UND OBJEKTIVEN EIGENSCHAFTEN ZU SUCHEN IST , WIE DIESE SICH AUS DEM WORTLAUT DER TARIFNUMMERN DES GZT UND DEN DAZUGEHÖRIGEN ERLÄUTERUNGEN ERGEBEN.
9 DER IN DER TARIFNUMMER 38.19 K GENANNTE BEGRIFF ' ' FEUERFESTE MASSEN ' ' IST SO ZU VERSTEHEN , DASS ER EINE FEUERFESTIGKEIT VON 1 500 OC ERFORDERT. DIESE IST IN DEN GEMEINSCHAFTLICHEN ERLÄUTERUNGEN AUF DER GRUNDLAGE DER ISO-EMPFEHLUNGEN FESTGELEGT WORDEN UND STELLT INSOWEIT DAS NOTWENDIGE ELEMENT DER RECHTSSICHERHEIT DAR , UM EINE GLEICHMÄSSIGE ANWENDUNG DES GZT ZU GEWÄHRLEISTEN.
10 DIE ERWÄHNUNG DER ERZEUGNISSE AUF DER GRUNDLAGE VON SILIZIUMDIOXID , DIE ZUM HERSTELLEN VON FORMEN FÜR DIE ZAHNTECHNIK ODER FÜR JUWELIERE BESTIMMT SIND , IST LEDIGLICH EIN HINWEIS AUF VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE , DIE NUR DANN ZUR TARIFSTELLE 38.19 K GEHÖREN , WENN SIE DER IM ERSTEN ABSATZ DER ERLÄUTERUNG GEGEBENEN DEFINITION DER FEUERFESTEN MASSE ENTSPRECHEN.
11 DARAUS FOLGT , DASS DIE TARIFSTELLE 38.19 K DES GZT VON 1979 SO AUSZULEGEN IST , DASS NUR ERZEUGNISSE MIT EINER FEUERFESTIGKEIT VON MINDESTENS 1 500 OC DEN DORT GENANNTEN ' ' FEUERFESTEN MASSEN ' ' ZUGEWIESEN WERDEN KÖNNEN.
Kostenentscheidung:
KOSTEN
12 DIE AUSLAGEN DER KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN , DIE VOR DEM GERICHTSHOF ERKLÄRUNGEN ABGEGEBEN HAT , SIND NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG. FÜR DIE BETEILIGTEN DES AUSGANGSVERFAHRENS IST DAS VERFAHREN VOR DEM GERICHTSHOF EIN ZWISCHENSTREIT IN DEM VOR DEM NATIONALEN GERICHT ANHÄNGIGEN RECHTSSTREIT. DIE KOSTENENTSCHEIDUNG IST DAHER SACHE DIESES GERICHTS.
AUS DIESEN GRÜNDEN
Tenor:
HAT
DER GERICHTSHOF ( ZWEITE KAMMER )
AUF DIE IHM VOM FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ MIT BESCHLUSS VOM 13. AUGUST 1981 VORGELEGTE FRAGE FÜR RECHT ERKANNT :
DIE TARIFSTELLE 38.19 K DES GZT VON 1979 IST SO AUSZULEGEN , DASS NUR DIE ERZEUGNISSE MIT EINER FEUERFESTIGKEIT VON MINDESTENS 1 500 OC DEN DORT GENANNTEN ' ' FEUERFESTEN MASSEN ' ' ZUGEWIESEN WERDEN KÖNNEN.
Ende der Entscheidung
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