Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 24.10.1984
Aktenzeichen: 241/84 R
Rechtsgebiete: Verfahrensordnung
Vorschriften:
Verfahrensordnung Art. 83 § 2 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRAESIDENTEN DER ZWEITEN KAMMER VOM 24. OKTOBER 1984. - ERMINIO VALERIO PIZZINATO GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - BEAMTE - AUSSETZUNG DER VOLLZIEHUNG. - RECHTSSACHE 241/84 R.
Entscheidungsgründe:
1 HERR ERMINIO VALERIO PIZZINATO HAT MIT KLAGESCHRIFT , DIE AM 4. OKTOBER 1984 BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN IST , KLAGE ERHOBEN AUF AUFHEBUNG DER ENTSCHEIDUNG , DURCH DIE DER DIREKTOR DER FORSCHUNGSANSTALT ISPRA DER GEMEINSAMEN FORSCHUNGSSTELLE ( IM FOLGENDEN ' ' GFS ' ' GENANNT ) DIE IN DER STELLENAUSSCHREIBUNG KOM/R/547/83 GENANNTE PLANSTELLE EINES INGENIEURS IN DER ABTEILUNG ' ' ANGEWANDTE MECHANIK ' ' , UM DIE SICH DER ANTRAGSTELLER BEWORBEN HATTE , BESETZT HAT.
2 DARÜBER HINAUS HAT DER ANTRAGSTELLER MIT EINEM AM SELBEN TAG BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGENEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG DEN GERICHTSHOF DARUM ERSUCHT , DER GEGNERISCHEN PARTEI DIE AUSSETZUNG DES VOLLZUGS DER ENTSCHEIDUNG DES DIREKTORS DER GFS AUFZUGEBEN.
3 DER ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG IST DER KOMMISSION ZUGESTELLT WORDEN ; DIESE HAT SCHRIFTLICH STELLUNG GENOMMEN. DA DIE SCHRIFTLICHEN STELLUNGNAHMEN ALLE ANGABEN ENTHALTEN , DIE ERFORDERLICH SIND , UM ÜBER DEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ENTSCHEIDEN ZU KÖNNEN , ERSCHIEN EINE MÜNDLICHE VERHANDLUNG NICHT ERFORDERLICH.
4 NACH DEN AKTEN BEWARB SICH DER ANTRAGSTELLER AUF DIE BEKANNTGABE DER STELLENAUSSCHREIBUNG KOM/R/547/83 , DURCH DIE EIN INGENIEUR FÜR DIE ABTEILUNG ' ' ANGEWANDTE MECHANIK ' ' GEWONNEN WERDEN SOLLTE , DER JE NACH DEN BEFÄHIGUNGSNACHWEISEN DES BEWERBERS IN DEN BESOLDUNGSGRUPPEN C 3 ODER B 5/B 3 ERNANNT WERDEN SOLLTE ; AUS DEN AKTEN ERGIBT SICH FERNER , DASS ER DIESE BEWERBUNG IN DER DARAUF FOLGENDEN PHASE IM RAHMEN EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS AUFRECHTERHIELT.
5 NACHDEM ER VON DER ENTSCHEIDUNG DES DIREKTORS DER FORSCHUNGSANSTALT IN SEINER EIGENSCHAFT ALS ANSTELLUNGSBEHÖRDE , EINEN ANDEREN DER IN DAS VOM EINSTELLUNGSAUSSCHUSS AUFGESTELLTE VERZEICHNIS DER GEEIGNETEN BEWERBER AUFGENOMMENEN BEWERBER AUSZUWÄHLEN , MITTELBAR KENNTNIS ERLANGT HATTE , HAT DER ANTRAGSTELLER AM 17. SEPTEMBER 1984 EINE BESCHWERDE IM SINNE VON ARTIKEL 90 ABSATZ 2 BEAMTENSTATUT EINGELEGT SOWIE AM 4. OKTOBER 1984 DEN VORLIEGENDEN ANTRAG AUF EINSTWEILIGE ANORDNUNG GESTELLT UND DIE KLAGE IN DER HAUPTSACHE ERHOBEN , WOBEI ER INSBESONDERE GELTEND GEMACHT HAT , MIT DER ENTSCHEIDUNG DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE SEIEN DIE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE BESETZUNG FREIER PLANSTELLEN BEI DEN GEMEINSCHAFTSORGANEN UND INSBESONDERE BEI DER GFS NICHT EINGEHALTEN WORDEN.
6 NACH ARTIKEL 83 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG HAT DER ANTRAGSTELLER DIE UMSTÄNDE ANZUFÜHREN , AUS DENEN SICH DIE DRINGLICHKEIT ERGIBT ; FERNER IST DIE NOTWENDIGKEIT DER BEANTRAGTEN ANORDNUNG IN TATSÄCHLICHER UND RECHTLICHER HINSICHT GLAUBHAFT ZU MACHEN.
7 ZUM NACHWEIS DER DRINGLICHKEIT TRAEGT DER ANTRAGSTELLER INSBESONDERE VOR , ER VOLLENDE BALD SEIN 35. LEBENSJAHR ; DAMIT WÜRDE ER DIE ALTERSGRENZE ÜBERSCHREITEN , DIE NORMALERWEISE FÜR DIE TEILNAHME AN ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHREN GELTE. DESHALB BEFÜRCHTET DER ANTRAGSTELLER FÜR DEN FALL , DASS DIE GFS DIE STREITIGE ENTSCHEIDUNG DURCH ABSCHLUSS EINES VERTRAGES MIT DEM AUSGEWÄHLTEN BEWERBER DURCHFÜHRT , DIE MÖGLICHKEIT ZU VERLIEREN , MIT AUSSICHT AUF ERFOLG AN DEM AUSWAHLVERFAHREN TEILZUNEHMEN , DAS AN DIE STELLE DES AUSWAHLVERFAHRENS TRETEN WÜRDE , DAS MÖGLICHERWEISE DURCH DAS IM HAUPTSACHEVERFAHREN ZU ERLASSENDE URTEIL AUFGEHOBEN WERDE.
8 LAUT DER VON DER KOMMISSION ABGEGEBENEN STELLUNGNAHME IST DER GENANNTE VERTRAG JEDOCH SCHON ABGESCHLOSSEN WORDEN. DER DIREKTOR DER GFS HAT NÄMLICH AM 29. JUNI 1984 EINEN MIT DER AUSGEWÄHLTEN BEWERBERIN FÜR EINEN ZEITRAUM VON FÜNF JAHREN AB DEM 1. NOVEMBER 1984 ABZUSCHLIESSENDEN EINSTELLUNGSVERTRAG UNTERSCHRIEBEN. NACH DEM VORLIEGEN DES POSITIVEN ERGEBNISSES DER ÄRZTLICHEN UNTERSUCHUNG DER BEWERBERIN WURDE IHR DAS VERTRAGSANGEBOT MIT SCHREIBEN VOM 1. OKTOBER 1984 ÜBERMITTELT. MIT TELEGRAMM VOM 12. OKTOBER 1984 HAT DIE BEWERBERIN DIESES ANGEBOT ANGENOMMEN.
9 ES STEHT SOMIT FEST , DASS DIE STREITIGE ENTSCHEIDUNG UNBESCHADET DER VOM ANTRAGSTELLER EINGELEGTEN BESCHWERDE INZWISCHEN DURCHGEFÜHRT WORDEN IST. AUS DEN VON DER ANTRAGSGEGNERIN GESCHAFFENEN TATSACHEN KANN JEDOCH DEM ANTRAGSTELLER , WENN ER IM HAUPTSACHEVERFAHREN OBSIEGT , KEINESFALLS EIN NACHTEIL ERWACHSEN. WIE DIE KOMMISSION SELBST IN IHRER STELLUNGNAHME AUSDRÜCKLICH EINGERÄUMT HAT , ERLANGT DER ANTRAGSTELLER BEI AUFHEBUNG DER STREITIGEN ENTSCHEIDUNG WIEDER GENAU DIE RECHTSSTELLUNG , DIE ER VOR ERLASS DIESER ENTSCHEIDUNG INNEHATTE , UND ZWAR UNABHÄNGIG DAVON , DASS ER INZWISCHEN DIE IN DER FRAGLICHEN STELLENAUSSCHREIBUNG VORGESEHENE ALTERSGRENZE ÜBERSCHRITTEN HAT.
10 DA SONACH KEINE DRINGLICHKEIT GEGEBEN IST , IST DER ANTRAG DES ANTRAGSTELLERS AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG ABZUWEISEN.
AUS DIESEN GRÜNDEN
Tenor:
HAT
DER PRÄSIDENT DER ZWEITEN KAMMER
AUFGRUND DER ARTIKEL 9 PAR 4 UND 96 DER VERFAHRENSORDNUNG NACH ANHÖRUNG DES GENERALANWALTS
FOLGENDEN
BESCHLUSS
ERLASSEN :
1. DER ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG WIRD ABGEWIESEN.
2.DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE KOSTEN BLEIBT VORBEHALTEN.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.