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Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 14.02.1978
Aktenzeichen: 27/76
Rechtsgebiete: EWG-Vertrag, Verordnung Nr. 99/73 vom 25. Juli 1963, Verordnung 99/63
Vorschriften:
EWG-Vertrag Art. 86 | |
Verordnung Nr. 99/73 vom 25. Juli 1963 Art. 11 | |
Verordnung 99/63 Art. 4 |
1. DIE PRÜFUNG DER WETTBEWERBSMÖGLICHKEITEN HAT NACH ARTIKEL 86 DES VERTRAGES ANHAND DER EIGENSCHAFTEN DES RELEVANTEN ERZEUGNISSES UND FÜR EINEN ABGEGRENZTEN RÄUMLICHEN BEREICH ZU ERFOLGEN , IN DEM ES VERTRIEBEN WIRD UND IN DEM DIE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN HINREICHEND HOMOGEN SIND , UM EINE EINSCHÄTZUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN MACHT DES BETROFFENEN UNTERNEHMENS ZU ERMÖGLICHEN. DAMIT DAS ERZEUGNIS ALS GEGENSTAND EINES HINREICHEND ABGESONDERTEN MARKTES ANGESEHEN WERDEN KANN , MÜSSEN SEINE BESONDEREN , ES VON ANDEREN ERZEUGNISSEN UNTERSCHEIDENDEN EIGENSCHAFTEN SO KENNZEICHNEND SEIN , DASS ES MIT DIESEN NUR GERINGFÜGIG AUSTAUSCHBAR UND IHREM WETTBEWERB NUR IN WENIG SPÜRBARER FORM AUSGESETZT IST.
2. MIT DER BEHERRSCHENDEN STELLUNG IM SINNE VON ARTIKEL 86 IST DIE WIRTSCHAFTLICHE MACHTSTELLUNG EINES UNTERNEHMENS GEMEINT , DIE DIESES IN DIE LAGE VERSETZT , DIE AUFRECHTERHALTUNG EINES WIRKSAMEN WETTBEWERBS AUF DEM RELEVANTEN MARKT ZU VERHINDERN , INDEM SIE IHM DIE MÖGLICHKEIT VERSCHAFFT , SICH SEINEN WETTBEWERBERN , SEINEN ABNEHMERN UND SCHLIESSLICH DEN VERBRAUCHERN GEGENÜBER IN EINEM NENNENSWERTEN UMFANG UNABHÄNGIG ZU VERHALTEN. DAS VORLIEGEN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG ERGIBT SICH IM ALLGEMEINEN AUS DEM ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER FAKTOREN , DIE JEWEILS FÜR SICH GENOMMEN NICHT AUSSCHLAGGEBEND SEIN MÜSSEN.
3. EIN UNTERNEHMEN KANN NUR DANN EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM MARKT EINES ERZEUGNISSES HABEN , WENN ES IHM GELUNGEN IST , ÜBER EINEN NICHT UNERHEBLICHEN ANTEIL DIESES MARKTES ZU VERFÜGEN. DAGEGEN BRAUCHT EIN UNTERNEHMEN NICHT JEDE WETTBEWERBSMÖGLICHKEIT BESEITIGT ZU HABEN , UM SICH IN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG ZU BEFINDEN.
4. DIE WIRTSCHAFTLICHE MACHT EINES UNTERNEHMENS MISST SICH NICHT NACH SEINEM ERTRAG ; EINE GERINGE GEWINNSPANNE ODER SOGAR VORÜBERGEHENDE VERLUSTE SIND MIT EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG NICHT UNVEREINBAR , EBENSO WIE HOHE GEWINNE MIT EINER SITUATION WIRKSAMEN WETTBEWERBS VEREINBAR SEIN KÖNNEN. EIN VORÜBERGEHEND MÄSSIGER ODER NICHT VORHANDENER ERTRAG IST IM LICHT DER GESAMTEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DES UNTERNEHMENS ZU BETRACHTEN.
5. ES STELLT EINE MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG DAR , WEIL ES DIE ABSATZMÖGLICHKEITEN ZUM NACHTEIL DER VERBRAUCHER BESCHRÄNKT UND DEN HANDEL ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN INSBESONDERE DURCH ABRIEGELUNG DER NATIONALEN MÄRKTE BEEINTRÄCHTIGT , WENN EIN UNTERNEHMEN DEN ANERKANNTEN VERTRIEBSHÄNDLERN DEN WEITERVERKAUF DES IN FRAGE STEHENDEN ERZEUGNISSES UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN UNTERSAGT.
6. EIN UNTERNEHMEN MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG FÜR DEN VERTRIEB EINES ERZEUGNISSES - MIT DEM ANSEHEN EINER BEKANNTEN UND VON DEN VERBRAUCHERN GESCHÄTZTEN MARKE - DARF SEINE LIEFERUNGEN AN EINEN LANGJÄHRIGEN KUNDEN , DESSEN GESCHÄFTSGEBAREN DEN GEBRÄUCHEN DES HANDELS ENTSPRICHT , NICHT EINSTELLEN , WENN DIE BESTELLUNGEN DIESES KUNDEN IN KEINER WEISE ANOMAL SIND. EIN DERARTIGES VERHALTEN WÜRDE GEGEN DIE IN ARTIKEL 3 BUCHSTABE F DES VERTRAGES NIEDERGELEGTEN UND IN ARTIKEL 86 , INSBESONDERE UNTER DEN BUCHSTABEN A UND B , NÄHER AUSGEFÜHRTEN ZIELE VERSTOSSEN , DENN DIE LIEFERVERWEIGERUNG WÜRDE ZUM NACHTEIL DER VERBRAUCHER DIE ABSATZMÖGLICHKEITEN BESCHRÄNKEN UND EINE DISKRIMINIERUNG SCHAFFEN , DIE BIS ZUR AUSSCHALTUNG EINES GESCHÄFTSPARTNERS VOM RELEVANTEN MARKT GEHEN KÖNNTE.
7. WENN DER INHABER EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG , DER SEINE NIEDERLASSUNG IM GEMEINSAMEN MARKT HAT , EINEN EBENFALLS AUF DIESEM MARKT NIEDERGELASSENEN KONKURRENTEN AUSSCHALTEN WILL , DANN KOMMT ES , SOBALD FESTSTEHT , DASS DIESE AUSSCHALTUNG AUSWIRKUNGEN AUF DIE WETTBEWERBSSTRUKTUR IM GEMEINSAMEN MARKT HABEN WIRD , NICHT DARAUF AN , OB DIESES VERHALTEN DEN HANDEL ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN BETRIFFT.
8. EINE POLITIK UNGLEICHER PREISE , DIE ES EINEM UNTERNEHMEN GESTATTET , SEINEN HANDELSPARTNERN GEGENÜBER BEI GLEICHWERTIGEN LEISTUNGEN UNGLEICHE BEDINGUNGEN ANZUWENDEN , WODURCH DIESE IM WETTBEWERB BENACHTEILIGT WERDEN , STELLT EINE MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG DAR.
9. EIN MISSBRAUCH EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG IM SINNE VON ARTIKEL 86 BUCHSTABE A KANN IN DER ANWENDUNG EINES ÜBERHÖHTEN PREISES BESTEHEN , DER IN KEINEM ANGEMESSENEN VERHÄLTNIS ZU DEM WIRTSCHAFTLICHEN WERT DER ERBRACHTEN LEISTUNG STEHT ; DIESE UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT KÖNNTE UNTER ANDEREM AUFGRUND EINES VERGLEICHS DES VERKAUFSPREISES DES FRAGLICHEN ERZEUGNISSES MIT DEN GESTEHUNGSKOSTEN , AUS DEM SICH ERGEBEN WÜRDE , WIE GROSS DIE GEWINNSPANNE IST , OBJEKTIV FESTGESTELLT WERDEN.
URTEIL DES GERICHTSHOFES VOM 14. FEBRUAR 1978. - UNITED BRANDS COMPANY UND UNITED BRANDS CONTINENTAAL BV GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - CHIQUITA - BANANEN. - RECHTSSACHE 27/76.
Entscheidungsgründe:
1/2DIE UNITED BRANDS COMPANY , NEW YORK , ( NACHSTEHEND MIT DER ABKÜRZUNG UBC BEZEICHNET ) UND IHRE VERTRETERIN , DIE UNITED BRANDS CONTINENTAAL BV , ROTTERDAM , ( NACHSTEHEND ALS UBCBV BEZEICHNET ) HABEN MIT DER AM 15. MÄRZ 1976 IN DAS REGISTER DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGETRAGENEN KLAGE DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 17. DEZEMBER 1975 ANGEFOCHTEN , DIE SPÄTER IM AMTSBLATT L 95 , S. 1 , VOM 9. APRIL 1976 VERÖFFENTLICHT WURDE. DIE ZITATE IM VORLIEGENDEN URTEIL BEZIEHEN SICH AUF DIESE VERÖFFENTLICHUNG. AUS PRAKTISCHEN GRÜNDEN WERDEN IN DEN NACHFOLGENDEN AUSFÜHRUNGEN BEIDE KLAEGERINNEN ZUSAMMEN ' ' UBC ' ' GENANNT.
3/5IN ARTIKEL 1 DER ENTSCHEIDUNG WIRD FESTGESTELLT , DASS UBC ZUWIDERHANDLUNGEN GEGEN ARTIKEL 86 DES VERTRAGES BEGANGEN HABE , INDEM SIE
A ) IHRE VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN IN DEUTSCHLAND , DÄNEMARK , IRLAND , DEN NIEDERLANDEN UND IN DER BELGISCH-LUXEMBURGISCHEN WIRTSCHAFTSUNION ( BLWU ) VERPFLICHTET HABE , DIE UBC-BANANEN NICHT IN GRÜNEM ZUSTAND WEITERZUVERKAUFEN ,
B ) BEI IHREN VERKÄUFEN VON CHIQUITA-BANANEN IHREN HANDELSPARTNERN , DEN IN DEN VORGENANNTEN MITGLIEDSTAATEN ANSÄSSIGEN VERTRIEBSHÄNDLERN/REIFEREIEN , GEGENÜBER - AUSGENOMMEN DIE SCIPIO-GRUPPE - UNGLEICHE PREISE FÜR GLEICHWERTIGE LEISTUNGEN ANGEWANDT HABE ,
C ) BEI IHREN VERKÄUFEN VON CHIQUITA-BANANEN IHREN IN DEUTSCHLAND - AUSGENOMMEN DIE SCIPIO-GRUPPE - , DÄNEMARK , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANSÄSSIGEN KUNDEN GEGENÜBER UNANGEMESSENE VERKAUFSPREISE ANGEWANDT HABE ,
D ) IHRE CHIQUITA-BANANEN-LIEFERUNGEN AN DIE GESELLSCHAFT TH. OLESEN AS IN VALBY , KOPENHAGEN , NACHSTEHEND OLESEN GENANNT , VOM 10. OKTOBER 1973 BIS 11. FEBRUAR 1975 EINGESTELLT HABE.
IN ARTIKEL 2 WIRD GEGEN UBC WEGEN DER IN ARTIKEL 1 FESTGESTELLTEN ZUWIDERHANDLUNGEN EINE GELDBUSSE VON 1 000 000 RECHNUNGSEINHEITEN FESTGESETZT. IN ARTIKEL 3 WIRD UBC AUFGEGEBEN ,
A ) DIE IN ARTIKEL 1 FESTGESTELLTEN ZUWIDERHANDLUNGEN ABZUSTELLEN , SOFERN SIE DIES NICHT SCHON FREIWILLIG GETAN HAT ,
B ) UND ZU DIESEM ZWECK
- IHREN IN DEUTSCHLAND , DÄNEMARK , IRLAND , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANSÄSSIGEN VERTRIEBSHÄNDLERN/REIFEREIEN UNVERZUEGLICH DIE AUFHEBUNG DES WEITERVERKAUFSVERBOTES FÜR BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND MITZUTEILEN UND DIE KOMMISSION HIERVON VOR DEM 1. FEBRUAR 1976 ZU UNTERRICHTEN ,
- DER KOMMISSION ZWEIMAL JÄHRLICH - SPÄTESTENS AM 20. JANUAR UND 20. JULI , ZUM ERSTENMAL AM 20. APRIL 1976 - WÄHREND EINES ZEITRAUMS VON ZWEI JAHREN DIE PREISE MITZUTEILEN , DIE SIE IM LAUFE DES VORHERGEHENDEN HALBJAHRES IHREN IN DEUTSCHLAND , DÄNEMARK , IRLAND , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANSÄSSIGEN KUNDEN GEGENÜBER ANGEWANDT HAT.
6/7DIE KLAGE VON UBC IST IN ERSTER LINIE AUF AUFHEBUNG DER ENTSCHEIDUNG VOM 17. DEZEMBER 1975 UND AUF VERURTEILUNG DER KOMMISSION ZUR ZAHLUNG EINES BETRAGES VON EINER RECHNUNGSEINHEIT ALS ERSATZ FÜR ERLITTENEN IMMATERIELLEN SCHADEN , HILFSWEISE FÜR DEN FALL , DASS DIE ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE AUFRECHTERHALTEN WERDEN SOLLTE , AUF AUFHEBUNG ODER ZUMINDEST HERABSETZUNG DER GELDBUSSE GERICHTET. UBC STÜTZT IHRE ANTRAEGE AUF ACHT GRÜNDE :
1. SIE WIDERSPRICHT DER BESCHREIBUNG DES RELEVANTEN MARKTES DURCH DIE KOMMISSION SOWOHL BEZUEGLICH DES PRODUKTMARKTES ALS AUCH BEZUEGLICH DES RÄUMLICHEN MARKTES ;
2. SIE BESTREITET , EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM MARKT IM SINNE VON ARTIKEL 86 DES VERTRAGES INNEZUHABEN ;
3. SIE HÄLT DIE KLAUSEL ÜBER DEN VERKAUF VON BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND DURCH DIE QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN DAS DEM VERBRAUCHER VERKAUFTE ERZEUGNIS FÜR GERECHTFERTIGT ;
4. SIE WILL NACHWEISEN , DASS DIE EINSTELLUNG DER LIEFERUNGEN AN DIE DÄNISCHE FIRMA TH. OLESEN GERECHTFERTIGT GEWESEN SEI ;
5. SIE IST DER ANSICHT , SIE HABE KEINE DISKRIMINIERENDEN PREISE ANGEWANDT ;
6. SIE IST DER ANSICHT , SIE HABE KEINE UNANGEMESSENEN PREISE ANGEWANDT ;
7. SIE RÜGT , DAS VERWALTUNGSVERFAHREN SEI NICHT ORDNUNGSGEMÄSS VERLAUFEN ;
8. SIE WEHRT SICH GEGEN DIE FESTSETZUNG EINER GELDBUSSE UND BEANTRAGT HILFSWEISE DEREN HERABSETZUNG.
8/9IM ANSCHLUSS AN DIE KLAGEERHEBUNG HAT UBC MIT GETRENNTEM SCHRIFTSATZ VOM 18. MÄRZ 1976 EINEN ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG GESTELLT , UM DIE AUSSETZUNG DES VOLLZUGS VON ARTIKEL 3 BUCHSTABEN A UND B ERSTER GEDANKENSTRICH DER ENTSCHEIDUNG DURCH DEN PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFES BIS ZUR ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE BEIM GERICHTSHOF ANHÄNGIGE ANFECHTUNGSKLAGE ZU ERREICHEN. DER PRÄSIDENT HAT DURCH BESCHLUSS VOM 5. APRIL 1976 DIE ERKLÄRUNGEN DER PARTEIEN ÜBER DIE ÄNDERUNG DER WEITERVERKAUFSKLAUSEL FÜR BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND ANGEORDNET :
' ' BIS ZUM ERLASS DES ENDURTEILS IN DER RECHTSSACHE 27/76 WIRD DER VOLLZUG VON ARTIKEL 3 BUCHSTABE A UND B ERSTER GEDANKENSTRICH DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 17. DEZEMBER 1975 ( IV/26.699 ) AUSGESETZT , SOFERN DIE KLAEGERINNEN DIE IN ARTIKEL 1 DER ENTSCHEIDUNG VON DER KOMMISSION FESTGESTELLTEN ZUWIDERHANDLUNGEN NICHT SCHON FREIWILLIG ABGESTELLT HABEN. ' '
KAPITEL I - DAS VORLIEGEN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG
TEIL 1 : DER RELEVANTE MARKT
10/11ZUR BEURTEILUNG DER FRAGE , OB UBC AUF DEM MARKT FÜR BANANEN EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG INNEHAT , IST DIESER MARKT SOWOHL IM HINBLICK AUF DAS PRODUKT ALS AUCH IN RÄUMLICHER HINSICHT ABZUGRENZEN. DIE PRÜFUNG DER WETTBEWERBSMÖGLICHKEITEN HAT NACH ARTIKEL 86 DES VERTRAGES ANHAND DER EIGENSCHAFTEN DES RELEVANTEN ERZEUGNISSES UND FÜR EINEN ABGEGRENZTEN RÄUMLICHEN BEREICH ZU ERFOLGEN , IN DEM ES VERTRIEBEN WIRD UND IN DEM DIE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN HINREICHEND HOMOGEN SIND , UM EINE EINSCHÄTZUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN MACHT DES BETROFFENEN UNTERNEHMENS ZU ERMÖGLICHEN.
ERSTER ABSCHNITT : DER PRODUKTMARKT
12HINSICHTLICH DES PRODUKTMARKTES IST ZUNÄCHST FESTZUSTELLEN , OB , WIE DIE KLAEGERINNEN MEINEN , BANANEN EIN INTEGRIERENDER BESTANDTEIL DES MARKTES FÜR FRISCHOBST SIND , WEIL SIE FÜR DIE VERBRAUCHER IN SINNVOLLER WEISE MIT ANDEREN SORTEN FRISCHEN OBSTES WIE ÄPFELN , APFELSINEN , WEINTRAUBEN , PFIRSICHEN , ERDBEEREN USW. AUSTAUSCHBAR SEIEN , ODER OB DER RELEVANTE MARKT AUSSCHLIESSLICH DER MARKT FÜR BANANEN IST , DER SOWOHL MARKENBANANEN ALS AUCH BANANEN OHNE KENNZEICHNUNG UMFASST UND EINEN HINREICHEND HOMOGENEN UND VON DEM MARKT FÜR ANDERES FRISCHES OBST ABGEGRENZTEN MARKT DARSTELLT.
13/18DIE KLAEGERINNEN TRAGEN ZUR BEGRÜNDUNG IHRER ANSICHT VOR , BANANEN STÜNDEN MIT ANDEREM FRISCHEM OBST IN DENSELBEN GESCHÄFTEN UND IN DENSELBEN AUSLAGEN ZU VERGLEICHBAREN PREISEN IM WETTBEWERB UND BEFRIEDIGTEN DENSELBEN BEDARF , DENN SIE DIENTEN ZUM VERZEHR ALS NACHSPEISE ODER ZWISCHEN DEN MAHLZEITEN. DIE VORGELEGTEN STATISTIKEN ZEIGTEN , DASS DIE AUSGABEN DER VERBRAUCHER FÜR DEN KAUF VON BANANEN ZWISCHEN JUNI UND SEPTEMBER , WENN EINHEIMISCHES FRISCHES OBST IN GROSSER MENGE AUF DEM MARKT SEI , AM NIEDRIGSTEN SEIEN. UNTERSUCHUNGEN DER WELTERNÄHRUNGSORGANISATION - FAO - ( INSBESONDERE IM JAHRE 1975 ) BESTÄTIGTEN , DASS DIE PREISE FÜR BANANEN WÄHREND DER SOMMERMONATE VERHÄLTNISMÄSSIG NIEDRIG LAEGEN UND DASS BEISPIELSWEISE DIE PREISE FÜR ÄPFEL EINE STATISTISCH SPÜRBARE AUSWIRKUNG AUF DEN BANANENVERBRAUCH IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HÄTTEN. NACH DENSELBEN UNTERSUCHUNGEN SEI AM ENDE DES JAHRES WÄHREND DER ' ' APFELSINENZEIT ' ' EIN NACHGEBEN DER PREISE ZU VERZEICHNEN. DAS JAHRESZEITLICH BEDINGTE ÜBERANGEBOT BEI ANDEREM FRISCHOBST WIRKE SICH SOMIT NICHT NUR AUF DIE PREISE DER BANANEN , SONDERN AUCH AUF DEN UMFANG DER VERKÄUFE UND FOLGLICH AUF DEN UMFANG DER EINFUHREN AUS. DIE KLAEGERINNEN LEITEN AUS DIESEN FESTSTELLUNGEN DIE SCHLUSSFOLGERUNG AB , DASS BANANEN UND ANDERES FRISCHES OBST EINEN EINZIGEN UND EINHEITLICHEN MARKT BILDETEN UND DAS VERHALTEN VON UBC IM HINBLICK AUF EINE ANWENDUNG VON ARTIKEL 86 DES VERTRAGES IN DIESEM RAHMEN HÄTTE GEPRÜFT WERDEN MÜSSEN.
19/21DIE KOMMISSION IST DER ANSICHT , ES GEBE FÜR BANANEN EINE VON DER NACHFRAGE NACH ANDEREM FRISCHEN OBST GETRENNTE NACHFRAGE , DA DIE BANANE INSBESONDERE EIN WESENTLICHER BESTANDTEIL DER DIÄTKOST BESTIMMTER TEILE DER BEVÖLKERUNG SEI. DIE SPEZIFISCHEN QUALITÄTEN DER BANANE BEEINFLUSSTEN DIE ENTSCHEIDUNG DES VERBRAUCHERS UND HIELTEN IHN DAVON AB , DIE BANANE GANZ ODER ZU EINEM GROSSEN TEIL DURCH ANDERES OBST ZU ERSETZEN. AUS DEN VON DEN KLAEGERINNEN ZITIERTEN UNTERSUCHUNGEN FOLGERT DIE KOMMISSION , DASS DER EINFLUSS DER PREISE ODER DER VERFÜGBAREN MENGEN ANDEREN OBSTES AUF DIE PREISE ODER DIE VERFÜGBAREN MENGEN VON BANANEN AUF DEM RELEVANTEN MARKT SEHR SCHWACH SEI UND DASS DIESE AUSWIRKUNGEN ZEITLICH ZU ENG BEGRENZT , IN IHRER TRAGWEITE ZU GERING UND ZU VEREINZELT SEIEN , ALS DASS DIESE ANDEREN FRÜCHTE ALS EIN DEMSELBEN MARKT WIE BANANEN ZUGEHÖRIGES SUBSTITUTIONSERZEUGNIS ANGESEHEN WERDEN KÖNNTEN.
22DAMIT DIE BANANE ALS GEGENSTAND EINES HINREICHEND ABGESONDERTEN MARKTES ANGESEHEN WERDEN KANN , MÜSSEN IHRE BESONDEREN , SIE VON ANDEREM FRISCHEN OBST UNTERSCHEIDENDEN EIGENSCHAFTEN SO KENNZEICHNEND SEIN , DASS SIE MIT IHM NUR GERINGFÜGIG AUSTAUSCHBAR UND SEINEM WETTBEWERB NUR IN WENIG SPÜRBARER FORM AUSGESETZT IST.
23/33DIE BANANE REIFT UNABHÄNGIG VON DEN JAHRESZEITEN DAS GANZE JAHR HINDURCH. DIE PRODUKTION ÜBERSTEIGT DIE NACHFRAGE WÄHREND DES GANZEN JAHRES UND KANN DIESE JEDERZEIT BEFRIEDIGEN. DIESE BESONDERHEIT MACHT AUS IHR EINE BEVORZUGTE FRUCHT , DEREN PRODUKTION UND ABSATZ SICH AN DIE BEKANNTEN UND MESSBAREN JAHRESZEITLICHEN SCHWANKUNGEN ANDEREN FRISCHEN OBSTES ANPASSEN LASSEN. ES GIBT KEINE ERZWUNGENE JAHRESZEITLICHE SUBSTITUTION , DENN DER VERBRAUCHER KANN SICH DIE FRUCHT DAS GANZE JAHR HINDURCH BESCHAFFEN. DA DIE BANANE JEDERZEIT IN GENÜGENDEN MENGEN VERFÜGBAR IST , MUSS MAN , UM DAS AUSMASS DES ZWISCHEN IHR UND ANDEREM FRISCHEN OBST BESTEHENDEN WETTBEWERBS ZU ERMITTELN , IHRE AUSTAUSCHBARKEIT MIT ANDEREM OBST FÜR DAS GANZE JAHR BEURTEILEN. AUS DEN ZU DEN AKTEN GEREICHTEN UNTERSUCHUNGEN ÜBER DEN BANANENMARKT ERGIBT SICH , DASS AUF DIESEM KEINE SPÜRBARE LANGFRISTIGE KREUZELASTIZITÄT BESTEHT , EBENSO WIE ES EINE JAHRESZEITLICHE AUSTAUSCHBARKEIT NICHT ZWISCHEN DER BANANE UND ALLEN SAISONFRÜCHTEN ALLGEMEIN , SONDERN NUR ZWISCHEN IHR UND ZWEI OBSTSORTEN ( PFIRSICHEN UND TAFELTRAUBEN ) IN EINEM LANDE DES RELEVANTEN RÄUMLICHEN MARKTES ( DEUTSCHLAND ) GIBT. WAS DIE BEIDEN DAS GANZE JAHR HINDURCH VERFÜGBAREN FRÜCHTE ( APFELSINEN UND ÄPFEL ) ANBELANGT , SO BESTEHT MIT DER ERSTEN KEINE AUSTAUSCHBARKEIT UND NUR EINE BEGRENZTE AUSTAUSCHBARKEIT MIT DER ZWEITEN. DIESER SEHR GERINGE GRAD AN AUSTAUSCHBARKEIT BERUHT AUF DEN SPEZIFISCHEN EIGENSCHAFTEN DER BANANE SOWIE AUF ALLEN FAKTOREN , DIE DIE VERBRAUCHERENTSCHEIDUNG BEEINFLUSSEN. DIE BANANE IST DURCH IHR ANSEHEN , IHREN GESCHMACK , IHRE WEICHE BESCHAFFENHEIT , DAS FEHLEN VON KERNEN , EINE EINFACHE HANDHABUNG UND EIN GLEICHBLEIBENDES PRODUKTIONSNIVEAU GEEIGNET , DEN GLEICHBLEIBENDEN BEDARF EINER BEDEUTENDEN , SICH AUS KINDERN , ALTEN UND KRANKEN ZUSAMMENSETZENDEN BEVÖLKERUNGSGRUPPE ZU BEFRIEDIGEN. WAS DIE PREISE BETRIFFT , ZEIGEN ZWEI UNTERSUCHUNGEN DER FAO , DASS DIE BANANE DEM EINFLUSS DER FALLENDEN PREISE ANDEREN OBSTES ( NUR VON PFIRSICHEN UND TAFELTRAUBEN ) LEDIGLICH WÄHREND DER SOMMERMONATE UND VORWIEGEND IM MONAT JULI , UND ZWAR ZU NICHT MEHR ALS 20 % , UNTERWORFEN IST. WENN AUCH UNBESTREITBAR IST , DASS DIESES ERZEUGNIS WÄHREND DIESER MONATE UND WÄHREND EINIGER WOCHEN AM JAHRESENDE DEM WETTBEWERB ANDEREN OBSTES AUSGESETZT IST , SO BEWIRKT DOCH DIE ANPASSUNGSFÄHIGKEIT DES UMFANGES VON EINFUHR UND ABSATZ IM BEREICH DES RELEVANTEN RÄUMLICHEN MARKTES , DASS DER WETTBEWERB ÄUSSERST BEGRENZT IST UND DASS DER PREIS SICH OHNE GRÖSSERE SCHWIERIGKEITEN AN DIESER SITUATION DES ÜBERANGEBOTS AUSRICHTET.
34/35ALL DIESE ÜBERLEGUNGEN ZEIGEN , DASS EINE GROSSE ZAHL VON VERBRAUCHERN MIT GLEICHBLEIBENDEM BEDARF NACH BANANEN VON DEM VERBRAUCH DIESES ERZEUGNISSES NICHT IN ERHEBLICHER ODER AUCH NUR SPÜRBARER WEISE DADURCH ABGEHALTEN WIRD , DASS ANDERES FRISCHES OBST AUF DEN MARKT GELANGT ; SIE ZEIGEN FERNER , DASS SOGAR EIN JAHRESZEITLICH BEDINGTES ÜBERANGEBOT NUR EINEN IN ZEITLICHER HINSICHT MÄSSIGEN UND IM HINBLICK AUF DIE AUSTAUSCHBARKEIT SEHR BEGRENZTEN EINFLUSS AUSÜBT. SONACH IST DER MARKT FÜR BANANEN EIN VON DEM MARKT FÜR FRISCHES OBST HINREICHEND ABGESONDERTER MARKT.
ZWEITER ABSCHNITT : DER RÄUMLICHE MARKT
36/38DIE KOMMISSION HAT ALS RÄUMLICHEN MARKT , AUF DEM ZU UNTERSUCHEN IST , OB UBC DIE MÖGLICHKEIT HAT , EINEN WIRKSAMEN WETTBEWERB ZU VERHINDERN , DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND , DÄNEMARK , IRLAND , DIE NIEDERLANDE UND DIE BLWU ZUGRUNDE GELEGT. SIE IST DER ANSICHT , DIE WIRTSCHAFTLICHEN BEDINGUNGEN IN DIESEM TEIL DER GEMEINSCHAFT ERLAUBTEN ES HIER DEN IMPORTEUREN/VERTRIEBSHÄNDLERN VON BANANEN , IHRE ERZEUGNISSE NORMAL ZU VERTREIBEN , OHNE DASS UBC DABEI IM VERHÄLTNIS ZU ANDEREN IMPORTEUREN/VERTRIEBSHÄNDLERN WIRTSCHAFTLICHE SCHRANKEN VON BEDEUTUNG ZU ÜBERWINDEN HÄTTE. DAGEGEN ERSCHEINE ES ANGEBRACHT , DIE ANDEREN MITGLIEDSTAATEN DER GEMEINSCHAFT ( FRANKREICH , ITALIEN , VEREINIGTES KÖNIGREICH ) VON DIESER RÄUMLICHEN ABGRENZUNG DES MARKTES AUSZUNEHMEN - OBWOHL UBC IN DIESEN STAATEN VERHÄLTNISMÄSSIG STARK VERTRETEN SEI - , DENN DORT SCHÜFEN EINFUHRREGELUNGEN BESONDERHEITEN IN DEN VERMARKTUNGSBEDINGUNGEN UND DEN DORT VERKAUFTEN BANANENSORTEN.
39/43DIE KLAEGERINNEN BEMERKEN , IN DEN RÄUMLICHEN MARKT , AUF DEM DIE WIRTSCHAFTLICHE UND GESCHÄFTLICHE MACHT EINES UNTERNEHMENS BEURTEILT WERDE , DÜRFTEN NUR GEBIETE EINBEZOGEN WERDEN , IN DENEN HOMOGENE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN BESTÜNDEN. ZWAR HABE DIE KOMMISSION ZU RECHT FRANKREICH , ITALIEN UND DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON DIESEM MARKT AUSGENOMMEN ; SIE HABE ES ABER VERSÄUMT , DIE IN DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN BESTEHENDEN UNTERSCHIEDE BEI DEN WETTBEWERBSBEDINGUNGEN ZU BERÜCKSICHTIGEN , DIE SIE HÄTTEN VERANLASSEN MÜSSEN , FÜR DIESE ZU DENSELBEN SCHLUSSFOLGERUNGEN WIE FÜR DIE DREI VORERWÄHNTEN LÄNDER ZU GELANGEN. IN DEN BETREFFENDEN MITGLIEDSTAATEN SEIEN DREI GRUNDLEGEND VERSCHIEDENE ZOLLSYSTEME ANWENDBAR : IN DEUTSCHLAND EIN NULLTARIF FÜR EIN BANANENKONTINGENT , DAS DEN BEDARF DIESES LANDES IM WESENTLICHEN DECKE , EIN ÜBERGANGSTARIF IN IRLAND UND IN DÄNEMARK SOWIE DER GEMEINSAME AUSSENZOLLTARIF VON 20 % FÜR DIE EINFUHREN IN DIE BENELUX- LÄNDER. DIE KOMMISSION HABE AUCH DIE VERBRAUCHERGEWOHNHEITEN IN DEN EINZELNEN MITGLIEDSTAATEN ( DER JÄHRLICHE PRO-KOPF-VERBRAUCH AN FRISCHEM OBST IN DEUTSCHLAND BETRAGE DAS 2,5FACHE DES VERBRAUCHS IN IRLAND UND DAS ZWEIFACHE DES VERBRAUCHS IN DÄNEMARK ) SOWIE DIE UNTERSCHIEDE IN DER HANDELSSTRUKTUR , DER KONZENTRATION UND IM WÄHRUNGSBEREICH AUSSER ACHT GELASSEN. AUS ALL DIESEN FESTSTELLUNGEN LEITEN DIE KLAEGERINNEN DIE SCHLUSSFOLGERUNG AB , DASS DER VON DER KOMMISSION BERÜCKSICHTIGTE RÄUMLICHE MARKT GEBIETE UMFASSE , IN DENEN DIE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN SO UNGLEICH SEIEN , DASS SIE NICHT ALS TEILE EINES EINHEITLICHEN MARKTES ANGESEHEN WERDEN KÖNNTEN.
44VORAUSSETZUNG FÜR DIE ANWENDUNG VON ARTIKEL 86 AUF EIN UNTERNEHMEN MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG IST DIE EINDEUTIGE ABGRENZUNG DES WESENTLICHEN TEILS DES GEMEINSAMEN MARKTES , AUF DEM DIESES GEGEBENENFALLS MISSBRÄUCHE , DIE EINEN WIRKSAMEN WETTBEWERB VERHINDERN , ZU BEGEHEN IN DER LAGE IST ; IN DIESEM GEBIET MÜSSEN SICH DIE OBJEKTIVEN WETTBEWERBSBEDINGUNGEN BEI DEM RELEVANTEN ERZEUGNIS FÜR ALLE UNTERNEHMEN GLEICHEN.
45/56DIE GEMEINSCHAFT HAT KEINE GEMEINSAME AGRARMARKTORGANISATION FÜR BANANEN ERRICHTET. DARAUS ERGEBEN SICH VON LAND ZU LAND SEHR UNTERSCHIEDLICHE VERHÄLTNISSE ; ES WERDEN VERSCHIEDENE EINFUHRREGELUNGEN AUFRECHTERHALTEN , DIE AUSFLUSS EINER GEWISSEN EIGENEN HANDELSPOLITIK DER BETREFFENDEN STAATEN SIND. SO IST DER ZUGANG ZUM FRANZÖSISCHEN MARKT MIT SEINER NATIONALEN MARKTORGANISATION DURCH EINE BESONDERE EINFUHRREGELUNG BESCHRÄNKT ; AUSSERDEM WIRD DER ABSATZ AUF DIESEM MARKT DURCH EINEN VON DER VERWALTUNG ÜBERWACHTEN EINZELHANDELSPREIS BEHINDERT. BESTIMMTE MASSNAHMEN SEHEN EINEN JÄHRLICH FESTZUSETZENDEN RICHTPREIS ( ' ' PRIX OBJECTIF ' ' ) SOWIE NORMEN FÜR DIE VERPACKUNG , DIE AUSLESE UND DIE MINDESTQUALITÄTSERFORDERNISSE VOR ; HINZU KOMMT , DASS DIESER MARKT ZU ETWA ZWEI DRITTELN DER PRODUKTION DER ÜBERSEEISCHEN DEPARTEMENTS UND ZU EINEM DRITTEL DER PRODUKTION BESTIMMTER LÄNDER ( ELFENBEINKÜSTE , MADAGASKAR , KAMERUN ), DIE PRIVILEGIERTE BEZIEHUNGEN ZU FRANKREICH UNTERHALTEN UND AUS DENEN DIE BANANEN ZOLLFREI EINGEFÜHRT WERDEN , VORBEHALTEN IST UND EINER REGELUNG UNTERLIEGT , DEREN ANWENDUNG DEM ' ' COMITE INTERPROFESSIONNEL BANANIER ' ' ( CIB ) ÜBERTRAGEN IST. IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH GELTEN FÜR DEN MARKT DIE ' ' COMMONWEALTH-PRÄFERENZEN ' ' ; KENNZEICHNEND FÜR DIESES SYSTEM IST INSBESONDERE DIE AUFRECHTERHALTUNG EINES BESTIMMTEN PRODUKTIONSNIVEAUS DER ENTWICKLUNGSLÄNDER DES COMMONWEALTH UND EINES AN DIE ERZEUGERVERBÄNDE GEZAHLTEN PREISES , DER UNMITTELBAR AN DEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH BERECHNETEN VERKAUFSPREIS FÜR DIE GRÜNE FRUCHT GEBUNDEN IST. AUF DEM ITALIENISCHEN MARKT WURDE SEIT DER ABSCHAFFUNG DES STAATSMONOPOLS FÜR DEN ABSATZ VON BANANEN IM JAHRE 1965 EIN STAATLICHES KONTINGENTIERUNGSSYSTEM EINGEFÜHRT , BEI DEM DAS HANDELSSCHIFFAHRTSMINISTERIUM UND DIE STAATLICHE WÄHRUNGSBEHÖRDE EINE KONTROLLE ÜBER DIE EINFUHREN UND DIE CHARTERVERTRAEGE FÜR ZUM BANANENTRANSPORT EINGESETZTE AUSLÄNDISCHE SCHIFFE AUSÜBEN. DIE NATIONALE ORGANISATION DER DREI GENANNTEN MÄRKTE HAT ZUR FOLGE , DASS DIE BANANEN DER KLAEGERINNEN IM WETTBEWERB MIT DEN ANDEREN IN DIESEN STAATEN VERKAUFTEN BANANEN , DIE EINE VORZUGSBEHANDLUNG GENIESSEN , NICHT GLEICHRANGIG SIND ; DIE KOMMISSION HAT DAHER DIESE DREI NATIONALEN MÄRKTE ZU RECHT VON DEM UNTERSUCHTEN RÄUMLICHEN MARKT AUSGENOMMEN. DAGEGEN SIND DIE MÄRKTE IN DEN ÜBRIGEN SECHS STAATEN VOLLSTÄNDIG FREI , AUCH WENN DORT UNTERSCHIEDLICHE TARIFBESTIMMUNGEN GELTEN UND DIE TRANSPORTKOSTEN NOTWENDIGERWEISE VERSCHIEDEN , JEDOCH NICHT DISKRIMINIEREND SIND ; DIE WETTBEWERBSBEDINGUNGEN GLEICHEN SICH DORT FÜR ALLE. DIESE SECHS STAATEN BILDEN UNTER DEM GESICHTSPUNKT DER MÖGLICHKEIT FREIEN WETTBEWERBS EIN HINREICHEND HOMOGENES GANZES , UM ZUSAMMEN BETRACHTET WERDEN ZU KÖNNEN. UBC HAT DEN ABSATZ IHRER ERZEUGNISSE ÜBER IHRE TOCHTERGESELLSCHAFT IN ROTTERDAM , DIE UBCBV , ORGANISIERT , DIE INSOWEIT EINE EINHEITLICHE ZENTRALE FÜR DIE GESAMTHEIT DIESES TEILS DER GEMEINSCHAFT IST. DIE TRANSPORTKOSTEN BILDEN KEIN WIRKLICHES HINDERNIS FÜR DIE VON UBC GEWÄHLTE VERTRIEBSPOLITIK , DIE DARIN BESTEHT , FREI WAGGON ROTTERDAM UND BREMERHAVEN , DEN BEIDEN HÄFEN , WO BANANEN GELÖSCHT WERDEN , ZU VERKAUFEN. DIES SIND FAKTOREN , DIE DEN RELEVANTEN MARKT VEREINHEITLICHEN.
57AUS ALL DIESEN ERWAEGUNGEN FOLGT , DASS FÜR DIE PRÜFUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG DER KLAEGERINNEN AUF DEN VON DER KOMMISSION ABGEGRENZTEN RÄUMLICHEN MARKT , DER EINEN WESENTLICHEN TEIL DES GEMEINSAMEN MARKTES DARSTELLT , ALS RELEVANTEN MARKT ABZUSTELLEN IST.
TEIL 2 : DIE STELLUNG VON UBC AUF DEM RELEVANTEN MARKT
58/59DIE KOMMISSION STÜTZT IHRE ANSICHT , DASS UBC AUF DEM RELEVANTEN MARKT EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG INNEHABE , AUF EINE REIHE VON FAKTOREN , DEREN ZUSAMMENWIRKEN UBC EINEN UNBESTREITBAREN VORRANG VOR ALLEN IHREN WETTBEWERBERN SICHERE : IHREN MARKTANTEIL IM VERGLEICH ZU DEM IHRER WETTBEWERBER , DIE MANNIGFALTIGKEIT IHRER BEZUGSQUELLEN , DIE HOMOGENE QUALITÄT IHRER ERZEUGNISSE , DIE ORGANISATION IHRER PRODUKTION UND IHRER TRANSPORTE , IHR VERTRIEBSSYSTEM UND IHRE WERBEKAMPAGNEN , DIE DIVERSIFIKATION IHRER GESCHÄFTLICHEN TÄTIGKEIT UND SCHLIESSLICH IHRE VERTIKALE INTEGRATION. AUFGRUND ALL DIESER EIGENSCHAFTEN IST DIE KOMMISSION DER ANSICHT , UBC SEI EIN UNTERNEHMEN MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG , DAS ÜBER EIN SOLCHES MASS AN ALLGEMEINER UNABHÄNGIGKEIT IN SEINEM VERHALTEN AUF DEM RELEVANTEN MARKT VERFÜGE , DASS ES DIE MÖGLICHKEIT HABE , EINEN WIRKSAMEN WETTBEWERB VON SEITEN SEINER KONKURRENTEN WEITGEHEND ZU VERHINDERN ; DIESE KÖNNTEN SICH DIESSELBEN VORTEILE ALLENFALLS AUFGRUND GROSSER UND LANGJÄHRIGER ANSTRENGUNGEN VERSCHAFFEN , UND DIESE AUSSICHT ERMUTIGE SIE NICHT , DIESEN WEG ZU BESCHREITEN , ZUMAL IHNEN DIES BEREITS MEHRFACH MISSLUNGEN SEI.
60/62UBC BESTREITET DIESE SCHLUSSFOLGERUNG UND ERKLÄRT , ES HANDELE SICH UM EINE DURCH NICHTS BELEGTE BEHAUPTUNG. SIE BETREIBE IM HINBLICK AUF PREISE , QUALITÄT UND DIENSTLEISTUNGEN NUR LAUTEREN WETTBEWERB. EINE OBJEKTIVE BEURTEILUNG IHRES MARKTANTEILS , DER VERSORGUNGSMÖGLICHKEITEN , DER ' ' AGGRESSIVEN ' ' KONKURRENZ DER ANDEREN UNTERNEHMEN , DER FINANZKRAFT , DER METHODEN UND DES INTEGRATIONSGRADES DIESER UNTERNEHMEN , DER RELATIVEN FREIHEIT DER VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN , DES ERSCHEINENS NEUER WETTBEWERBER AUF DEM MARKT , DER STÄRKE UND DER BEDEUTUNG BESTIMMTER ABNEHMER , DES NIEDRIGEN PREISES UND SOGAR DES PREISRÜCKGANGES BEI BANANEN SOWIE DER VON IHR SEIT FÜNF JAHREN ERLITTENEN VERLUSTE HÄTTE DIE SCHLUSSFOLGERUNG ERLAUBT , DASS BEI EINER RICHTIGEN ANALYSE IHR UNTERNEHMEN WEDER IN SEINEN STRUKTUREN NOCH IN SEINEM VERHALTEN DIE EIGENSCHAFTEN EINES UNTERNEHMENS MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG AUF DEM RELEVANTEN MARKT BESITZE.
63/66ARTIKEL 86 IST EIN AUSFLUSS DES ALLGEMEINEN , DER TÄTIGKEIT DER GEMEINSCHAFT IN ARTIKEL 3 BUCHSTABE F DES VERTRAGES GESETZEN ZIELS , EIN SYSTEM ZU ERRICHTEN , DAS DEN WETTBEWERB INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES VOR VERFÄLSCHUNGEN SCHÜTZT. ER VERBIETET DIE MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG AUF EINEM WESENTLICHEN TEIL DES GEMEINSAMEN MARKTES DURCH EIN UNTERNEHMEN , SOWEIT DIESE DAZU FÜHREN KANN , DEN HANDEL ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN ZU BEEINTRÄCHTIGEN. MIT DER BEHERRSCHENDEN STELLUNG IM SINNE DIESES ARTIKELS IST DIE WIRTSCHAFTLICHE MACHTSTELLUNG EINES UNTERNEHMENS GEMEINT , DIE DIESES IN DIE LAGE VERSETZT , DIE AUFRECHTERHALTUNG EINES WIRKSAMEN WETTBEWERBS AUF DEM RELEVANTEN MARKT ZU VERHINDERN , INDEM SIE IHM DIE MÖGLICHKEIT VERSCHAFFT , SICH SEINEN WETTBEWERBERN , SEINEN ABNEHMERN UND SCHLIESSLICH DEN VERBRAUCHERN GEGENÜBER IN EINEM NENNENSWERTEN UMFANG UNABHÄNGIG ZU VERHALTEN. DAS VORLIEGEN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG ERGIBT SICH IM ALLGEMEINEN AUS DEM ZUSAMMENTREFFEN MEHRERER FAKTOREN , DIE JEWEILS FÜR SICH GENOMMEN NICHT AUSSCHLAGGEBEND SEIN MÜSSEN.
67/68UM FESTZUSTELLEN , OB UBC EIN UNTERNEHMEN MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG AUF DEM RELEVANTEN MARKT IST , SIND ZUNÄCHST IHRE UNTERNEHMENSSTRUKTUR UND SODANN DIE WETTBEWERBSSITUATION AUF DIESEM MARKT ZU UNTERSUCHEN. HIERBEI KANN ES ZWECKMÄSSIG SEIN , GEGEBENENFALLS TATSACHEN ZU BERÜCKSICHTIGEN , DIE ALS MISSBRÄUCHLICHES VERHALTEN ANGEFÜHRT WORDEN SIND , OHNE DASS DAMIT DIESE EIGENSCHAFT BEREITS ALS FESTGESTELLT GELTEN MÜSSTE.
ERSTER ABSCHNITT : DIE STRUKTUR VON UBC
69/71ES SIND DER REIHE NACH UBCS MITTEL UND METHODEN FÜR DIE PRODUKTION , DIE VERPACKUNG , DEN TRANSPORT , DEN VERKAUF UND DIE AUFMACHUNG IHRES ERZEUGNISSES ZU UNTERSUCHEN. UBC IST EIN SEHR WEITGEHEND VERTIKAL INTEGRIERTES UNTERNEHMEN. DIESE INTEGRATION ÄUSSERT SICH AUF JEDER EINZELNEN STUFE VOM ANBAU BIS ZUR VERLADUNG AUF EISENBAHNWAGGONS ODER LASTKRAFTWAGEN IN DEN ANKUNFTSHÄFEN , UND DIE ÜBERWACHUNG VON UBC ERSTRECKT SICH DARÜBER HINAUS , WAS DIE REIFUNG UND DIE VERKAUFSPREISE ANBELANGT , ÜBER EIN GANZES NETZ VON VERTRETERN BIS HIN ZU DEN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLERN UND DEN GROSSHÄNDLERN.
72/77AUF DER PRODUKTIONSSTUFE IST UBC EIGENTÜMERIN GROSSER PFLANZUNGEN IN MITTEL- UND SÜDAMERIKA. SOWEIT IHRE EIGENE PRODUKTION FÜR IHREN BEDARF NICHT GENÜGT , KANN SICH UBC OHNE SCHWIERIGKEITEN BEI UNABHÄNGIGEN PFLANZERN EINDECKEN , DA BEKANNTLICH VON AUSNAHMEN ABGESEHEN ÜBERSCHUSS IN DER PRODUKTION HERRSCHT. ZAHLREICHE UNABHÄNGIGE PRODUZENTEN SIND AUSSERDEM DURCH ANBAUVERTRAEGE AN UBC GEBUNDEN , DURCH DIE SIE VERANLASST WORDEN SIND , DIEJENIGE BANANENSORTE ANZUPFLANZEN , DIE UBC IHNEN EMPFOHLEN HAT. DIE AUSWIRKUNGEN VON NATURKATASTROPHEN , WELCHE DIE VERSORGUNG IN FRAGE STELLEN KÖNNTEN , WERDEN DURCH DIE BREITE GEOGRAPHISCHE STREUUNG DER PFLANZUNGEN UND DURCH DIE AUSWAHL VON SORTEN , DIE FÜR KRANKHEITEN WENIG ANFÄLLIG SIND , STARK VERMINDERT. DIES WURDE BESTÄTIGT DURCH DIE ART UND WEISE , IN DER UBC AUF DIE FOLGEN DES WIRBELSTURMS ' ' FIFI ' ' IM JAHRE 1974 REAGIEREN KONNTE. AUF DER PRODUKIONSSTUFE IST UBC ALSO SICHER , JEDE AN SIE GERICHTETE NACHFRAGE BEFRIEDIGEN ZU KÖNNEN.
78/79AUF DER STUFE DER VERPACKUNG UND DER AUFMACHUNG AN ORT UND STELLE VERFÜGT UBC ÜBER FABRIKEN , ARBEITSKRÄFTE , ANLAGEN UND MATERIAL , DIE ES IHR ERMÖGLICHEN , DIE WARE SELBSTÄNDIG ZU BEARBEITEN. DIE BANANEN WERDEN MIT IHREN EIGENEN TRANSPORTMITTELN , DARUNTER AUCH EISENBAHNEN , VOM ORT DER PRODUKTION ZU DEN VERSCHIFFUNGSHÄFEN GEBRACHT.
80/81AUF DER STUFE DES SEETRANSPORTES IST UBC ANERKANNTERMASSEN DAS EINZIGE UNTERNEHMEN DIESER ART , DAS IN DER LAGE IST , ZWEI DRITTEL SEINER EXPORTE MIT HILFE SEINER EIGENEN BANANENFLOTTE ZU TRANSPORTIEREN. SO IST UBC SICHER , REGELMÄSSIG , OHNE GEFAHR ZU LAUFEN , DASS IHRE EIGENEN SCHIFFE STILLIEGEN , UND UNABHÄNGIG VON DEN GEGEBENHEITEN DES MARKTES ZWEI DRITTEL DER DURCHSCHNITTLICH VON IHR VERKAUFTEN MENGEN TRANSPORTIEREN ZU KÖNNEN , UND SIE IST DAS EINZIGE UNTERNEHMEN , DAS REGELMÄSSIG DIE ANKUNFT VON WÖCHENTLICH DREI SCHIFFEN IN EUROPA GEWÄHRLEISTEN KANN , WAS IHR EIN STABILES UND BEQUEMES GESCHÄFT GARANTIERT.
82/84IM BEREICH DER TECHNISCHEN KENNTNISSE VERBESSERT UBC DANK FORTWÄHRENDER FORSCHUNG DURCH VERVOLLKOMMNUNG DES BEWÄSSERUNGSSYSTEMS , DURCH DÜNGEMASSNAHMEN UND DURCH WIRKSAME BEKÄMPFUNG VON PFLANZENKRANKHEITEN STÄNDIG DIE PRODUKTIVITÄT UND DEN ERTRAG DER PFLANZUNGEN. SIE HAT NEUE METHODEN DER REIFUNG ENTWICKELT , IN DENEN TECHNIKER VON UBC DIE VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN VON CHIQUITA-BANANEN UNTERWEISEN. DIES IST EIN WEITERER GESICHTSPUNKT , DER BEI BEURTEILUNG VON UBCS STELLUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN IST , DENN DIE KONKURRIERENDEN FIRMEN KÖNNEN KEINE FORSCHUNG AUF VERGLEICHBAREM NIVEAU BETREIBEN UND BEFINDEN SICH INSOWEIT DEN KLAEGERINNEN GEGENÜBER IM NACHTEIL.
85/87ES IST ANERKANNT , DASS UBC AUF DER STUFE DER ENDBEARBEITUNG DER ERZEUGNISSE UND DER QUALITÄTSKONTROLLE NICHT NUR DIE VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN ÜBERWACHT , DIE IHRE UNMITTELBAREN ABNEHMER SIND , SONDERN AUCH JENE , DIE FÜR RECHNUNG IHRER HAUPTABNEHMER , WIE DER SCIPIO-GRUPPE , ARBEITEN. DIE KLAUSEL ÜBER DAS VERBOT DES WEITERVERKAUFS VON BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND VERSCHAFFT UBC PRAKTISCH , AUCH WENN SIE AUSSCHLIESSLICH EINER STRENGEN QUALITÄTSKONTROLLE ZU DIENEN BESTIMMT WÄRE , DIE VOLLSTÄNDIGE KONTROLLE ÜBER DEN GESAMTEN HANDEL MIT IHRER WARE , SOLANGE SIE IM GROSSHANDEL ABSETZBAR IST , SOLANGE ALSO DER REIFUNGSPROZESS , DER ZU EINEM UMGEHENDEN VERKAUF ZWINGT , NICHT BEGONNEN HAT. DIESE GENERELLE KONTROLLE DER QUALITÄT EINER HOMOGENEN WARE VERLEIHT DER WERBUNG FÜR DIE MARKE WIRKSAMKEIT.
88/93UBC HAT IHRE ALLGEMEINE POLITIK AUF DEM RELEVANTEN MARKT SEIT 1967 AUF DIE QUALITÄT IHRER BANANE DER MARKE CHIQUITA AUSGERICHTET. DIESE POLITIK ERMÖGLICHT UBC UNBESTREITBAR EINE KONTROLLE ÜBER DIE VERARBEITUNG DES ERZEUGNISSES ZU BANANEN , DIE ZUM VERZEHR GEEIGNET SIND , SELBST WENN ES IHR ZUM GRÖSSTEN TEIL NICHT MEHR GEHÖRT. SIE BERUHT AUF EINER GRUNDLEGENDEN UMGESTALTUNG DES SYSTEMS VON PRODUKTION , VERPACKUNG , TRANSPORT , REIFUNG ( NEUE KAPAZITÄTEN MIT BELÜFTUNG UND KÜHLUNG ) UND VERTRIEB ( EIN NETZ VON VERTRETERN ). DURCH MASSIVE UND WIEDERHOLTE WERBE- UND VERKAUFSFÖRDERUNGSKAMPAGNEN , DIE DEN VERBRAUCHER VERANLASST HABEN , DER CHIQUITA- BANANE TROTZ DES BESTEHENDEN PREISUNTERSCHIEDES ZWISCHEN MARKENLOSEN BANANEN UND MARKENBANANEN ( IN DER GRÖSSENORDNUNG VON 30 BIS 40 % ) SOWIE ZWISCHEN CHIQUITA-BANANEN UND GEKENNZEICHNETEN BANANEN EINER ANDEREN MARKE ( IN DER GRÖSSENORDNUNG VON 7 BIS 10 % ) DEN VORZUG ZU GEBEN , IST ES UBC GELUNGEN , DEM ERZEUGNIS INDIVIDUALITÄT ZU VERLEIHEN. UBC WAR DAS ERSTE UNTERNEHMEN , DAS DIE MÖGLICHKEITEN DER ETIKETTIERUNG IN DEN TROPEN FÜR DIE ZWECKE EINER WERBUNG IN GROSSEM STIL AUSGENUTZT HAT , WAS MIT DEN WORTEN VON UBC ' ' ZU EINER REVOLUTION IM BANANENGESCHÄFT GEFÜHRT HAT ' ' ( ANHANG IIA ZUR KLAGESCHRIFT , S. 10 ). DAS UNTERNEHMEN HAT AUF DIESE WEISE EINE PRIVILEGIERTE STELLUNG ERLANGT UND CHIQUITA ZUR ERSTEN BANANENMARKE AUF DEM RELEVANTEN MARKT GEMACHT , MIT DER FOLGE , DASS DER HÄNDLER ES SICH NICHT LEISTEN KANN , SIE DEM VERBRAUCHER NICHT ANZUBIETEN.
94/96AUF DER ABSATZSTUFE SICHERT DIE INDIVIDUALITÄT DES ERZEUGNISSES - DIE DURCH DIE GLEICHBLEIBENDE QUALITÄT DER DIESES ETIKETT TRAGENDEN BANANE GERECHTFERTIGT WIRD - UBC EINE GLEICHBLEIBENDE KUNDSCHAFT UND STÄRKT IHRE WIRTSCHAFTLICHE MACHT. IHR VERTRIEBSNETZ , DAS NUR EINE BEGRENZTE ZAHL VON ABNEHMERN , GROSSE GRUPPEN ODER VERTIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN , UMFASST , FÜHRT ZU EINER VEREINFACHUNG DER BESCHAFFUNGSPOLITIK UND ZU GRÖSSENVORTEILEN. DA IHRE BESCHAFFUNGSPOLITIK - TROTZ DER ÜBERSCHUSSPRODUKTION - DARIN BESTEHT , DIE NACHFRAGE NACH CHIQUITA-BANANEN NUR SPARSAM UND MANCHMAL UNVOLLSTÄNDIG ZU ERFÜLLEN , BEFINDET SICH UBC AUF DER ABSATZSTUFE IN EINER POSITION DER STÄRKE.
ZWEITER ABSCHNITT : DIE WETTBEWERBSSITUATION
97/98UBC IST DIE BEDEUTENDSTE GRUPPE IM BANANENGESCHÄFT ; SIE BESORGTE IM JAHRE 1975 35 % ALLER BANANENEXPORTE AUF DEM WELTMARKT. JEDOCH SIND HIER NUR IHRE GESCHÄFTE AUF DEM RELEVANTEN MARKT IN BETRACHT ZU ZIEHEN.
99WAS DIESEN MARKT ANBELANGT , SO BESTEHT ZWISCHEN DEN PARTEIEN STREIT ÜBER DEN MARKTANTEIL , DEN UBC IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND HÄLT , SOWIE ÜBER DEN MARKTANTEIL , DEN SIE INSGESAMT AUF DEM GANZEN RELEVANTEN MARKT HAT.
100ZUNÄCHT ZIEHT UBC VON IHREM GESAMTEN ANTEIL AN DEM RELEVANTEN MARKT DEN PROZENTSATZ AB , DER AUF DIE FIRMA SCIPIO ENTFÄLLT , WELCHE IHRE BANANEN FOB IN MITTELAMERIKA KAUFT.
101/104DIE FIRMA SCIPIO MUSS JEDOCH HINZUGERECHNET WERDEN , DENN SIE REIFT FAST AUSSCHLIESSLICH CHIQUITA-BANANEN , DEREN VERSCHIFFUNG NACH EUROPA VON DER FIRMA SVEN SALEN KOORDINIERT WIRD ; SCIPIO UNTERWIRFT SICH DER TECHNISCHEN ÜBERWACHUNG VON UBC ; ES GIBT LIEFER- UND PREISVEREINBARUNGEN ZWISCHEN DEN BEIDEN GRUPPEN ; SCIPIO HÄLT SICH AN DAS VERBOT DES WEITERVERKAUFS VON CHIQUITA-BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND UND HAT SEIT 30 JAHREN NIEMALS VERSUCHT , GEGENÜBER UBC UNABHÄNGIG VORZUGEHEN. ZWISCHEN SCIPIO UND UBC BESTEHEN ABSPRACHEN , UND SIE UNTERNEHMEN GEMEINSAME AKTIONEN BEI DEN PREISEN SOWIE BEI DER AUSGESTALTUNG VON VERKAUFSSTELLEN UND BEI WERBEKAMPAGNEN. IM ÜBRIGEN IST ZU BEMERKEN , DASS SCIPIO DIESELBEN VERKAUFSPREISE ANWENDET WIE DIE ANDEREN VON UBC BELIEFERTEN REIFEREIEN. DARAUS FOLGT , DASS ZWISCHEN UBC UND SCIPIO KEIN WETTBEWERB BESTEHT.
105/106DIE KOMMISSION BEHAUPTET SODANN , UBC HALTE EINEN AUF 45 % GESCHÄTZTEN MARKTANTEIL. UBC ERKLÄRT HINGEGEN , 1975 SEI DIESER ANTEIL AUF 41 % GEFALLEN.
107EIN UNTERNEHMEN KANN NUR DANN EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM MARKT EINES ERZEUGNISSES HABEN , WENN ES IHM GELUNGEN IST , ÜBER EINEN NICHT UNERHEBLICHEN ANTEIL DIESES MARKTES ZU VERFÜGEN.
108/110OHNE DASS IN EINEN STREIT ÜBER PROZENTZAHLEN EINGETRETEN ZU WERDEN BRAUCHT , DIE ZWANGSLÄUFIG MIT EINER GEWISSEN UNGENAUIGKEIT FESTGESETZT WERDEN , KANN ANGENOMMEN WERDEN , DASS DER ANTEIL VON UBC AUF DEM RELEVANTEN MARKT UNSTREITIG STETS HÖHER ALS 40 % LIEGT UND SICH DEN 45 % ANNÄHERT. JEDOCH GESTATTET DIESE PROZENTZAHL NICHT DIE SCHLUSSFOLGERUNG , DASS UBC DEN MARKT OHNE WEITERES KONTROLLIERT. DIES IST UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER STÄRKE UND DER ZAHL DER WETTBEWERBER ZU BEURTEILEN.
111/120ZUNÄCHST IST FESTZUSTELLEN , DASS DIESE PROZENTZAHL FÜR DEN GANZEN RELEVANTEN MARKT IM GROSSEN UND GANZEN GESEHEN EIN MEHRFACHES DES ANTEILS IHRES BESTPLAZIERTEN KONKURRENTEN , CASTLE & COOKE , AUSMACHT , WÄHREND DIE ÜBRIGEN KONKURRENTEN IN WEITEM ABSTAND FOLGEN. DIESER UMSTAND KANN ZUSAMMEN MIT ANDEREN BEREITS GENANNTEN ALS EIN FAKTOR ZUM NACHWEIS DER ÜBERRAGENDEN STÄRKE VON UBC ANGESEHEN WERDEN. DAGEGEN BRAUCHT EIN UNTERNEHMEN NICHT JEDE WETTBEWERBSMÖGLICHKEIT BESEITIGT ZU HABEN , UM SICH IN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG ZU BEFINDEN. IM VORLIEGENDEN FALL WAR DER KONKURRENZKAMPF TATSÄCHLICH IM JAHRE 1973 , ALS CASTLE & COOKE AUF DEM DÄNISCHEN UND DEM DEUTSCHEN MARKT IN GROSSEM STIL MIT PREISNACHLÄSSEN EINE WERBE- UND VERKAUFSFÖRDERUNGSKAMPAGNE DURCHFÜHRTE , MEHRMALS SEHR HEFTIG. GLEICHZEITIG BRACH ALBA DIE PREISE UND BOT WERBEARTIKEL AN. KÜRZLICH BETRIEB DIE FIRMA VELLEMAN & TAS AUF DEM NIEDERLÄNDISCHEN MARKT EINEN SO LEBHAFTEN WETTBEWERB , DASS DIE PREISE UNTER DIE DES DEUTSCHEN MARKTES SANKEN , AUF DEM SIE HERKÖMMLICHERWEISE AM NIEDRIGSTEN SIND. ES MUSS JEDOCH FESTGESTELLT WERDEN , DASS ES DIESEN FIRMEN TROTZ IHRER BEMÜHUNGEN NICHT GELUNGEN IST , IHREN MARKTANTEIL AUF DEN NATIONALEN MÄRKTEN , AUF DENEN SIE IHRE ANGRIFFFE FÜHRTEN , SPÜRBAR ZU VERGRÖSSERN. BEMERKENSWERT IST , DASS DIESE ZEITLICH UND RÄUMLICH BESCHRÄNKTEN PERIODEN DES WETTBEWERBS SICH NICHT AUF DEN GESAMTEN RELEVANTEN MARKT ERSTRECKTEN. AUCH WENN MAN DIE ÖRTLICHEN ANGRIFFE MANCHER WETTBEWERBER ALS ' ' UNGESTÜM ' ' BEZEICHNEN KONNTE , KANN MAN NUR FESTSTELLEN , DASS UBC IHNEN , SEI ES ( IN DEN NIEDERLANDEN GEGENÜBER VELLEMAN & TAS ) DURCH VORÜBERGEHENDE ANPASSUNG IHRER PREISE , SEI ES MITTELBAR DURCH AUSÜBUNG VON DRUCK AUF DIE ZWISCHENHÄNDLER , VOLL UND GANZ WIDERSTANDEN HAT. BETRACHTET MAN IM ÜBRIGEN DIE STELLUNG VON UBC AUF JEDEM DER BETROFFENEN NATIONALEN MÄRKTE , SO STELLT MAN FEST , DASS SIE MIT AUSNAHME VON IRLAND UNMITTELBAR ODER AUCH , WAS DEUTSCHLAND ANBELANGT , MITTELBAR AUF DEM WEGE ÜBER DIE FIRMA SCIPIO ETWA ZWEIMAL MEHR BANANEN ABSETZT ALS IHR BESTPLAZIERTER KONKURRENT UND DASS IHRE VERKAUFSZAHLEN AUCH BEIM AUFTAUCHEN NEUER WETTBEWERBER NICHT SPÜRBAR SINKEN.
121/124UBCS WIRTSCHAFTLICHE MACHT HAT ES IHR ALSO ERMÖGLICHT , EINE GLOBALE UND ANPASSUNGSFÄHIGE STRATEGIE ZU ENTWICKELN , DIE DEM EINDRINGEN NEUER WETTBEWERBER IN DEN GESAMTEN RELEVANTEN MARKT ENTGEGENSTEHT. DIE SCHRANKEN FÜR DEN ZUTRITT VON WETTBEWERBERN ERGEBEN SICH INSBESONDERE AUS DEN UNGEWÖHNLICH UMFANGREICHEN INVESTITIONEN , DIE FÜR DIE ANLAGE UND DIE BEWIRTSCHAFTUNG VON BANANENPFLANZUNGEN ERFORDERLICH SIND , AUS DER NOTWENDIGKEIT , DIE BEZUGSQUELLEN ZU VERMEHREN , UM DEN AUSWIRKUNGEN VON FRUCHTKRANKHEITEN UND UNWETTERN ( WIRBELSTÜRME , ÜBERSCHWEMMUNGEN ) ZU ENTGEHEN , AUS DER SCHAFFUNG EINES STRENGEN LOGISTISCHEN SYSTEMS , DAS FÜR DEN VERTRIEB EINER LEICHT VERDERBLICHEN WARE NOTWENDIG IST , AUS DEN GRÖSSENVORTEILEN , DIE DEM NEUANKÖMMLING AUF DEM MARKT NICHT SOFORT ZUKOMMEN , UND AUS DER HÖHE DER KOSTEN DES MARKTZUTRITTS , DIE SICH INSBESONDERE AUS ALLEN FESTEN KOSTEN DES EINDRINGENS IN EINEN MARKT , Z. B. FÜR DIE ERRICHTUNG EINES GEEIGNETEN HANDELSNETZES , UND AUS DEN KOSTEN VON WERBEKAMPAGNEN IN GROSSEM STIL ZUSAMMENSETZEN - ALLES FINANZIELLE RISIKEN , FÜR DIE DIE AUSGABEN BEI EINEM SCHEITERN DES VERSUCHS VERLOREN SIND. SO IST ES ZWAR RICHTIG , DASS , WIE UBC BEMERKT HAT , DIE WETTBEWERBER DIESELBEN PRODUKTIONS- UND VERTRIEBSMETHODEN WIE DIE KLAEGERINNEN ANWENDEN KÖNNEN , SIE STOSSEN JEDOCH AUF FAST UNÜBERWINDLICHE PRAKTISCHE UND FINANZIELLE HINDERNISSE. DIES IST EIN WEITERER , FÜR EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG KENNZEICHNENDER FAKTOR.
125UBC HAT SICH ALLERDINGS AUF VERLUSTE BERUFEN , DIE SIE - WÄHREND DIE KONKURRENZ GEWINNE ERZIELT HABE - ZWISCHEN 1971 UND 1976 IM BANANENGESCHÄFT ERLITTEN HABE , UND SIE HAT GELTEND GEMACHT , VERLUSTE WIDERLEGTEN DAS VORLIEGEN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG , DA JA DIE MACHT ZUR BESTIMMUNG DER PREISE DAS WESEN DER BEHERRSCHUNG SEI.
126/128DIE WIRTSCHAFTLICHE MACHT EINES UNTERNEHMENS MISST SICH NICHT NACH SEINEM ERTRAG ; EINE GERINGE GEWINNSPANNE ODER SOGAR VORÜBERGEHENDE VERLUSTE SIND MIT EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG NICHT UNVEREINBAR , EBENSO WIE HOHE GEWINNE MIT EINER SITUATION WIRKSAMEN WETTBEWERBS VEREINBAR SEIN KÖNNEN. EIN VORÜBERGEHEND MÄSSIGER ODER NICHT VORHANDENER ERTRAG IST IM LICHTE DER GESAMTEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT VON UBC ZU BETRACHTEN. ES SAGT MEHR AUS , DASS DIE ABNEHMER VON UBC , GLEICH WELCHE VERLUSTE UBC ERLEIDEN MAG , WEITERHIN MEHR WAREN VON UBC , DIE DER TEUERSTE ANBIETER IST , KAUFEN , DENN DIES IST EIN DIE BEHERRSCHENDE STELLUNG KENNZEICHNENDER UMSTAND , UND SEINE FESTSTELLUNG IST IM VORLIEGENDEN FALL ENTSCHEIDEND.
129DAS ZUSAMMENWIRKEN DER VORTEILE , DIE UBC ZUFLIESSEN , SICHERT IHR SOMIT EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM RELEVANTEN MARKT.
KAPITEL II - DIE MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG DER BEHERRSCHENDEN STELLUNG
TEIL 1 : DAS VERHALTEN GEGENÜBER DEN REIFEREIEN
ERSTER ABSCHNITT : DIE KLAUSEL ÜBER DAS VERBOT DES WEITERVERKAUFS VON BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND
130/138NACH ANSICHT DER KOMMISSION HABEN DIE KLAEGERINNEN IHRE BEHERRSCHENDE STELLUNG GEGENÜBER DEN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLERN IN ERSTER LINIE DURCH DIE VERWENDUNG EINER IN IHREN ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN ENTHALTENEN KLAUSEL MISSBRAUCHT , MIT DER SIE IHREN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLERN VERBOTEN , IHRE BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND WEITERZUVERKAUFEN. SIE BEMERKT IM ÜBRIGEN , UBC HABE AUCH BEI IHREN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLERN DARAUF BESTANDEN , DASS DIESE KEINE ANDEREN BANANEN ALS DIE VON UBC GELIEFERTEN VERKAUFTEN , SOLANGE SIE UBC-BANANEN VERTRIEBEN , UND DASS SIE DIE UBC-BANANEN NICHT AN KONKURRENZ-REIFEREIEN ODER AUSLÄNDISCHE HÄNDLER ABGÄBEN , UND SIE HABE IHNEN ZUGLEICH VERSICHERT , DASS SIE DIESELBE AUFFORDERUNG AN IHRE AUSLÄNDISCHEN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLER GERICHTET HABE. DIESE PRAXIS SOLL IM JANUAR 1967 BEGONNEN HABEN , ALS UBC SICH UM DIE EINFÜHRUNG DER NEUEN BANANENSORTE ' ' CAVENDISH VALERY ' ' UNTER DER MARKE ' ' CHIQUITA ' ' , WELCHE DIE UNTER DER BEZEICHNUNG ' ' FYFFES ' ' BEKANNTE SORTE ' ' GROS MICHEL ' ' ABLÖSTE , IN EUROPA BEMÜHTE. DAS VERBOT DES WEITERVERKAUFS DER BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND SOLL SEIT 1967 IN ALLEN DEN RELEVANTEN MARKT BILDENDEN MITGLIEDSTAATEN GEGENÜBER DEN IMPORTIERENDEN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLERN VON UBC , EINSCHLIESSLICH DER SCIPIO-GRUPPE , STRENG GEHANDHABT WORDEN SEIN , OBWOHL ES NICHT IMMER SCHRIFTLICH NIEDERGELEGT WORDEN SEI. EIN BEISPIEL FÜR DIE ANWENDUNG DIESES VERBOTS HABE ES IM DEZEMBER 1973 MIT DER LIEFERVERWEIGERUNG VON UBC GEGENÜBER DER DÄNISCHEN FIRMA OLESEN GEGEBEN ; ALLE HÄNDLER ( EINSCHLIESSLICH DER SCIPIO-GRUPPE ), AN DIE DIESE SICH GEWANDT HABE , UM SICH GRÜNE BANANEN ZU BESCHAFFEN , SEIEN DARAN GEHINDERT GEWESEN , AUF IHRE ANFRAGE EINZUGEHEN. NEBEN DEM UMSTAND , DASS DAS VERBOT INDIREKT ZUR VERSTÄRKUNG UND KONSOLIDIERUNG DER BEHERRSCHENDEN STELLUNG VON UBC BEITRAGE , WERDE HIERDURCH AUCH JEGLICHER HANDEL MIT GRÜNEN BANANEN VON UBC MIT ODER OHNE MARKE SOWOHL INNERHALB EINES EINZIGEN STAATES ALS AUCH ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN FAST UNMÖGLICH GEMACHT ; DIESE BESTIMMUNG HABE DAHER EINE DEM AUSFUHRVERBOT VERGLEICHBARE WIRKUNG. DIE AUSWIRKUNG DIESER KLAUSEL WERDE NOCH VERSTÄRKT DURCH DIE VON UBC VERFOLGTE POLITIK , IHRE ABNEHMER NUR MIT KLEINEREN MENGEN BANANEN ALS BESTELLT ZU BELIEFERN , WAS ES DIESEN UNMÖGLICH MACHE , GEGEN DIE UNGLEICHHEIT DER PREISE VON EINEM MITGLIEDSTAAT ZUM ANDEREN MIT IRGENDWELCHEN WETTBEWERBSMASSNAHMEN VORZUGEHEN , UND SIE ZWINGE , BEI IHRER ROLLE ALS REIFEREIEN ZU BLEIBEN. DIESE VERBOTE UND DIESE PRAKTIKEN SEIEN - SO MEINT DIE KOMMISSION - ZUGLEICH DER WESENTLICHE BESTANDTEIL EINES UMFASSENDEN SYSTEMS , DAS DEN KLAEGERINNEN DIE VOLLSTÄNDIGE KONTROLLE DES ABSATZES IHRES ERZEUGNISSES UND DIE BESCHRÄNKUNG DES WETTBEWERBS ERMÖGLICHE ; SIE SEIEN AUSSERDEM DIE GRUNDLAGE FÜR DIE DREI ANDEREN UBC VORGEWORFENEN MISSBRÄUCHE. ERST IN DEM AUF DIE SIE VERURTEILENDE ENTSCHEIDUNG VOM 17. DEZEMBER 1975 FOLGENDEN MONAT ( UND ZWAR AM 31. JANUAR 1976 - ALSO VOR DEM 1. FEBRUAR 1976 , DEM LETZTEN VON DER KOMMISSION FÜR DIE MITTEILUNG DER AUFHEBUNG DES WEITERVERKAUFSVERBOTS FÜR BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND GESETZTEN TERMIN ) HABE UBC AN ALLE IHRE AUF DEM RELEVANTEN MARKT NIEDERGELASSENEN ABNEHMER EIN RUNDSCHREIBEN GERICHTET , IN DEM SIE ERKLÄRT HABE , DASS MIT DER KLAUSEL NIEMALS BEABSICHTIGT GEWESEN SEI , DEN VERKAUF VON GRÜNEN CHIQUITA-BANANEN VON EINER ANERKANNTEN REIFEREI AN EINE ANDERE CHIQUITA-REIFEREI ODER DEN WEITERVERKAUF VON MARKENLOSEN GRÜNEN BANANEN ZU UNTERSAGEN.
139/150DIE KLAEGERINNEN ENTGEGNEN AUF DIESE VORWÜRFE MIT DEM HINWEIS , DIE STREITIGE KLAUSEL HABE FÜR BELGIEN , DÄNEMARK UND DIE NIEDERLANDE WIE FOLGT GELAUTET : ' ' DIE BANANEN DÜRFEN NUR AUSGEREIFT WEITERVERKAUFT WERDEN ' ' ( DIE DÄNISCHE KLAUSEL ERGÄNZTE , DASS NUR BANANEN DER FARBSTUFE 3 WEITERVERKAUFT WERDEN DURFTEN ). DIE KLAUSEL FÜR DIE NIEDERLANDE SEI AM 15. NOVEMBER 1968 IN FOLGENDER FASSUNG BEI DER KOMMISSION ANGEMELDET WORDEN : ' ' DER VERKAUF DER VON UNS GELIEFERTEN BANANEN AN KONKURRENZREIFEREIEN IST NICHT GESTATTET. ' ' DIE KLAEGERINNEN SIND VERWUNDERT , DASS DIE KOMMISSION SIE NICHT AUFGEFORDERT HABE , DEN WORTLAUT DER VERKAUFSBEDINGUNGEN ZU ERLÄUTERN UND GEGEBENENFALLS ZU ÄNDERN , UM ZU PRÜFEN , OB NICHT GEMÄSS ARTIKEL 85 ABSATZ 3 EINE FREISTELLUNG DAFÜR ERTEILT WERDEN KÖNNE , UND DASS ES SIEBEN JAHRE GEDAUERT HABE , BIS SIE DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE FESTSTELLUNG DER ZUWIDERHANDLUNG FERTIGGESTELLT HABE. DIE KLAUSEL HABE NUR DEN SCHUTZ DER MARKE UND DAMIT LETZTLICH DER VERBRAUCHER BEZWECKT , INDEM SIE EINE BEISPIELHAFTE QUALITÄT DER - IN DEN TROPEN SORTIERTEN UND MIT DEM MARKENKENNZEICHEN VERSEHENEN - ERZEUGNISSE SICHERGESTELLT UND DIESE BEWÄHRTEN REIFEREIEN VORBEHALTEN HABE , DIE GEEIGNETE REIFANLAGEN BESÄSSEN , TECHNISCH HOCHSTEHENDE , VON UBCS INGENIEUREN ENTWICKELTE METHODEN ANWENDETEN UND SICH DEREN ÜBERWACHUNG UNTERWÜRFEN ; DIE KLAUSEL HABE DAS ZIEL VERFOLGT , DIE CHIQUITA-BANANEN MIT BESTMÖGLICHER QUALITÄT AUF DEN MARKT ZU BRINGEN. SIE SEI NIE IM SINNE EINES AUSFUHRVERBOTS VERSTANDEN , ANGEWENDET ODER DURCHGESETZT WORDEN. DIE KLAEGERINNEN HÄTTEN NIE DIE ABSICHT GEHABT , BEI NICHTEINHALTUNG SANKTIONEN ZU VERHÄNGEN. IM ÜBRIGEN VERKAUFTEN DIE BANANENHÄNDLER EIN SEHR LEICHT VERDERBLICHES HALBFERTIGERZEUGNIS , DAS NATURGEMÄSS UNVERZUEGLICH GEREIFT WERDEN MÜSSE , STATT HORIZONTAL GEHANDELT ZU WERDEN , UND DER HANDEL MIT BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND KÖNNE , WENN ES IHN GEBE , NUR EINE RANDERSCHEINUNG SEIN. DIE AUFGABE EINER REIFEREI SEI NUR DAS REIFEN UND DER VERTRIEB DER BANANEN AN DIE EINZELHÄNDLER. IM ÜBRIGEN LIEGE DIE BRUTTOGEWINNSPANNE DER REIFEREIEN MIT AUSNAHME WENIGER WOCHEN IM JAHR ÜBER DEN GEWINNEN , DIE SIE ERZIELEN KÖNNTEN , WENN SIE MIT DEN UNTERSCHIEDEN DER DURCHSCHNITTSPREISE AUF VERSCHIEDENEN MÄRKTEN SPEKULIERTEN , HORIZONTALE VERKÄUFE VON GRÜNEN BANANEN SEIEN DESHALB OHNE JEDES INTERESSE. DER EINZIGE FALL , IN DEM EIN ANSCHEIN DAFÜR SPRECHEN KÖNNTE , DASS DIE KLAUSEL SICH AUSGEWIRKT HABE , SEI DER FALL OLESEN. DIES SEI EIN AUSNAHMEFALL , DER AUF EINEN STREIT ZWISCHEN UBC UND DIESER DÄNISCHEN REIFEREI ZURÜCKGEHE , WELCHER IN EINEM ANDEREN ZUSAMMENHANG ALS DEM DER ANWENDUNG DES WEITERVERKAUFSVERBOTS FÜR GRÜNE BANANEN STEHE. JEDENFALLS HALTEN DIE KLAEGERINNEN DIE IHNEN AUFERLEGTE AUFHEBUNG DER KLAUSEL FÜR ' ' UNVERNÜNFTIG UND UNHALTBAR ' ' , DENN , DA SIE ABGESEHEN VON DER FIRMA SPIERS IN BELGIEN , DEREN REIFEREIKAPAZITÄT 3,3 % DES ' ' RELEVANTEN MARKTES ' ' AUSMACHE , KEINE EIGENE REIFEREIANLAGE HÄTTEN , WÄREN SIE DANACH NICHT MEHR IN DER LAGE , DEM VERBRAUCHER DIE QUALITÄT IHRER BANANEN ZU GEWÄHRLEISTEN , WAS DEN ZUSAMMENBRUCH IHRER GESAMTEN GESCHÄFTSPOLITIK ZUR FOLGE HÄTTE.
151DIE PRÜFUNG DES GERICHTSHOFES MUSS SICH AUF DIE KLAUSEL ÜBER DAS WEITERVERKAUFSVERBOT FÜR GRÜNE BANANEN IN DER FASSUNG BESCHRÄNKEN , IN DER SIE AM 15. NOVEMBER 1968 BEI DER KOMMISSION ANGEMELDET WORDEN IST , OHNE DASS DIE FASSUNG DER KLAUSEL , DIE UBC IHR AM 31. JANUAR 1976 , ALSO NACH DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION , GEGEBEN HAT , ZU BERÜCKSICHTIGEN WÄRE.
152/160DIE IN BELGIEN , DÄNEMARK UND DEN NIEDERLANDEN ANGEWENDETE KLAUSEL VERBOT , SOWEIT SIE SCHRIFTLICH NIEDERGELEGT WAR , DEN WEITERVERKAUF VON BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND , GLEICH OB SIE MIT EINER MARKE VERSEHEN WAREN ODER NICHT , UND DIES SOGAR ZWISCHEN REIFEREIEN VON CHIQUITA-BANANEN. DA UBC GLAUBTE , IN DEM RUNDSCHREIBEN VOM 31. JANUAR 1976 , DAS AN ALLE REIFEREIEN / VERTRIEBSHÄNDLER , EINSCHLIESSLICH DER IN DEUTSCHLAND NIEDERGELASSENEN , VERSCHICKT WURDE , KLARSTELLEN ZU MÜSSEN , DASS DIE KLAUSEL FÜR DEUTSCHLAND NICHT SCHRIFTLICH NIEDERGELEGT WORDEN WAR , RÄUMT SIE HIERMIT MITTELBAR IHRE GELTUNG AUF DEM DEUTSCHEN MARKT EIN ; DIESE KLAUSEL WAR OFFENSICHTLICH STILLSCHWEIGEND ODER MÜNDLICH VEREINBART WORDEN. IN DER FASSUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON 1967 HEISST ES AUSDRÜCKLICH : ' ' UBC FORDERT IHRE ABNEHMER DRINGEND AUF , DARAUF ZU ACHTEN , DASS DIE IN IHREM BESITZ BEFINDLICHEN BANANEN NICHT AN AUSLÄNDISCHE HÄNDLER WEITERVERKAUFT WERDEN ; SIE HAT DIESELBE AUFFORDERUNG , WAS DIE NIEDERLANDE ANBELANGT , AN IHRE AUSLÄNDISCHEN ABNEHMER GERICHTET UND WIRD NICHT ZÖGERN , IM FALLE IRGENDWELCHER VERSTÖSSE GEGEN DIE VORSTEHENDE BESTIMMUNG DIE NOTWENDIGEN MASSNAHMEN ZU ERGREIFEN. ' ' DIESE FASSUNG LÄSST ERKENNEN , DASS UBC DEN GEDANKEN AN DIE VERHÄNGUNG VON SANKTIONEN GEGEN ANERKANNTE REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLER , DIE IHREN ANWEISUNGEN NICHT NACHKÄMEN , NICHT NUR NICHT VON SICH WIES , SONDERN DIESE MÖGLICHKEIT SOGAR ALS DROHUNG AUSSPRACH. DIE FIRMA OLESEN HAT IM ÜBRIGEN UNSTREITIG DIE HARTEN AUSWIRKUNGEN DAVON VERSPÜRT , ALS SIE SICH - NACH DER LIEFERVERWEIGERUNG SEITENS UBCS - BEI SCIPIO UND ANERKANNTEN DÄNISCHEN VERTRIEBSHÄNDLERN MIT CHIQUITA-BANANEN EINDECKEN WOLLTE. ES IST EINE BESCHRÄNKUNG DES WETTBEWERBS , DIE REIFEREIEN ZU VERPFLICHTEN , DIE BANANEN SO LANGE NICHT WEITERZUVERKAUFEN , ALS SIE NICHT GEREIFT SIND , UND DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER REIFEREIEN AUSSCHLIESSLICH AUF KONTAKTE MIT EINZELHÄNDLERN ZU BEGRENZEN. ZWAR IST ES EMPFEHLENSWERT UND ZULÄSSIG , INSBESONDERE BEI DER AUSWAHL DER WIEDERVERKÄUFER ANHAND OBJEKTIVER , AUF DIE EIGNUNG DES WIEDERVERKÄUFERS , SEINES PERSONALS UND SEINER ANLAGEN GESTÜTZTER KRITERIEN EINE QUALITÄTSPOLITIK ZU VERFOLGEN ; EINE SOLCHE PRAXIS LÄSST SICH ABER NUR RECHTFERTIGEN , WENN SIE KEINE SCHRANKEN AUFRICHTET , DEREN WIRKUNG ÜBER DAS VERFOLGTE ZIEL HINAUSGEHT. IM VORLIEGENDEN FALL WURDEN ZWAR DIE AUSWAHLBEDINGUNGEN OBJEKTIV UND IN NICHT DISKRIMINIERENDER WEISE FESTGESETZT ; JEDOCH WAREN DAS DEN ANERKANNTEN CHIQUITA-REIFEREIEN AUFERLEGTE WEITERVERKAUFSVERBOT UND DAS VERBOT DES WEITERVERKAUFS VON MARKENLOSEN BANANEN - AUCH WENN DIE VERDERBLICHKEIT DER BANANE DIE MÖGLICHKEITEN DES WEITERVERKAUFS NACH EINER GEWISSEN ZEIT PRAKTISCH EINSCHRÄNKTE - ZWEIFELLOS EINE MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG , DENN SIE BESCHRÄNKTEN DIE ABSATZMÖGLICHKEITEN ZUM NACHTEIL DER VERBRAUCHER UND BEEINTRÄCHTIGTEN DEN HANDEL ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN , INDEM SIE INSBESONDERE DIE NATIONALEN MÄRKTE ABRIEGELTEN. SO VERWIES DIESE EIGENE MARKTORGANISATION VON UBC DIE REIFEREIEN AUF EINE ROLLE ALS ZULIEFERER FÜR DEN ÖRTLICHEN MARKT UND HINDERTE SIE , IHRE GESCHÄFTLICHEN MÖGLICHKEITEN GEGENÜBER UBC AUSZUBAUEN ; DIESE VERSTÄRKTE IM ÜBRIGEN IHREN WIRTSCHAFTLICHEN EINFLUSS AUF SIE NOCH , INDEM SIE WENIGER WARE LIEFERTE ALS BESTELLT.
161/162AUS ALL DIESEN ERWAEGUNGEN ERGIBT SICH , DASS DIE STRITTIGE KLAUSEL ÜBER DAS WEITERVERKAUFSVERBOT VON GRÜNEN BANANEN GEGEN ARTIKEL 86 DES VERTRAGES VERSTIESS. DIE ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG IST ALSO IN DIESEM PUNKTE RECHTMÄSSIG.
ZWEITER ABSCHNITT : DIE WEIGERUNG , DIE LIEFERUNGEN AN DIE FIRMA OLESEN FORTZUSETZEN
163/168NACH ANSICHT DER KOMMISSION HAT UBC GEGEN ARTIKEL 86 DES VERTRAGES VERSTOSSEN , INDEM SIE VOM 10. OKTOBER 1973 BIS ZUM 11. FEBRUAR 1975 IHRE LIEFERUNG VON CHIQUITA-BANANEN AN DIE FIRMA OLESEN EINSTELLTE. DIESE EINSTELLUNG SOLL - LAUT EINER VON UBC AN OLESEN GERICHTETEN FERNSCHRIFTLICHEN NACHRICHT VOM 11. OKTOBER 1973 - ERFOLGT SEIN , WEIL DIESES REIFEREI- UND VERTRIEBSUNTERNEHMEN BEI EINER WERBEKAMPAGNE MITGEWIRKT HABE , DIE IM MONAT OKTOBER 1973 IN DÄNEMARK FÜR DOLE-BANANEN BETRIEBEN WORDEN SEI. NACH DIESER EINSTELLUNG DER LIEFERUNGEN HABE SICH OLESEN VERGEBLICH AN DIE SIEBEN ANDEREN VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN VON UBC IN DÄNEMARK SOWIE AN EIN UNTERNEHMEN DER SCIPIO-GRUPPE IN HAMBURG GEWANDT , UM CHIQUITA- BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND ZU ERHALTEN. AUFGRUND DIESER LAGE SEI OLESEN EIN SCHWERER SCHADEN DURCH ABSATZRÜCKGÄNGE UND DEN VERLUST MEHRERER WICHTIGER KUNDEN , DARUNTER DES DÄNISCHEN GENOSSENSCHAFTSVERBANDES ( FDB ), DER 50 % SEINER BANANEN ANGEKAUFT HABE , ENTSTANDEN. AM 11. FEBRUAR 1975 HÄTTEN OLESEN UND UBC EINEN VERTRAG GESCHLOSSEN , IN DEM UBC SICH VERPFLICHTET HABE , DIE BANANENLIEFERUNGEN AN OLESEN WIEDERAUFZUNEHMEN , WÄHREND DIESER SEINE BEI DER KOMMISSION ERHOBENE BESCHWERDE ZURÜCKGEZOGEN HABE. DIE KOMMISSION SIEHT IN DIESER LIEFERVERWEIGERUNG , DIE SICH OBJEKTIV NICHT RECHTFERTIGEN LASSE , EINE WILLKÜRLICHE EINMISCHUNG IN DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG DER FIRMA OLESEN , DURCH DIE DIESER EIN NACHTEIL ENTSTANDEN SEI UND DIE DIE REIFEREIEN VON UBC DAVON HABE ABHALTEN SOLLEN , KONKURRENZMARKEN ZU VERKAUFEN ODER AUCH NUR WERBUNG FÜR SIE ZU BETREIBEN ; IN DIESEM VERHALTEN LIEGE EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN ARTIKEL 86 DES VERTRAGES.
169/181DIE KLAEGERINNEN ERKLÄREN , SIE VERFOLGTEN EINE SEHR VIEL FREIZUEGIGERE VERTRIEBSPOLITIK ALS IHRE WETTBEWERBER. IHREN REIFEREIEN STEHE ES FREI , ERZEUGNISSE KONKURRIERENDER MARKEN ZU VERKAUFEN , FÜR DIESE ERZEUGNISSE ZU WERBEN , IHRE BESTELLUNGEN ZU KÜRZEN , SIE ZU STORNIEREN UND IHRE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU BEENDEN , WENN SIE DIES FÜR RICHTIG HIELTEN. IN DIESEM RAHMEN MÜSSE MAN DIE ANGELEGENHEIT OLESEN BETRACHTEN. ALS DIESES UNTERNEHMEN 1967 DIE BEDEUTENDSTE REIFEREI FÜR CHIQUITA-BANANEN IN DÄNEMARK GEWORDEN SEI , HABE ES UBC GEDRÄNGT , IHM IM VERGLEICH ZU DEN SIEBEN ANDEREN VON UBC ANERKANNTEN DÄNISCHEN REIFEREIEN VORZUGSBEDINGUNGEN EINZURÄUMEN. DA UBC DIES ABGELEHNT HABE , SEI OLESEN IM OKTOBER 1969 DER ALLEINIGE IMPORTEUR UND VERTRIEBSHÄNDLER DER STANDARD FRUIT COMPANY GEWORDEN. 1973 HABE DIE STANDARD FRUIT AUF EINER PRESSEKONFERENZ ANGEKÜNDIGT , DASS DIE DOLE-BANANE AUF DER GANZEN WELT DIE CHIQUITA-BANANE VERDRÄNGEN WERDE. DIE FIRMA OLESEN HABE DARAUFHIN IMMER WENIGER CHIQUITA-BANANEN VERKAUFT UND BEWUSST DEN ABSATZ VON DOLE-BANANEN GEFÖRDERT ; SIE HABE DER REIFUNG VON CHIQUITA-BANANEN NICHT DIESELBE SORGFALT GEWIDMET WIE DER REIFUNG DER BANANEN ANDERER MARKEN. UNTER DIESEN UMSTÄNDEN HABE SICH , ANGEKÜNDIGT DURCH LANGE VERHANDLUNGEN , DER WEDER PLÖTZLICHE NOCH UNVORHERSEHBARE BRUCH VOLLZOGEN. ER SEI SOMIT VOLLKOMMEN GERECHTFERTIGT , DENN , WENN EIN UNTERNEHMEN VON SEINEM HAUPTKONKURRENTEN , DEM ES GELUNGEN SEI , EINEN SEINER WICHTIGSTEN EHEMALIGEN KUNDEN ZUM AUSSCHLIESSLICHEN VERTRIEBSHÄNDLER FÜR DAS GANZE LAND ZU MACHEN , UNMITTELBAR ANGEGRIFFEN WERDE , DANN MÜSSE DIESES UNTERNEHMEN IM EIGENEN INTERESSE WIE IM INTERESSE DES WETTBEWERBS GEGENMASSNAHMEN ERGREIFEN , WENN ES NICHT VON DIESEM NATIONALEN MARKT VERSCHWINDEN WOLLE. DIE KLAEGERINNEN FÜGEN HINZU , DIESE GERECHTFERTIGTE MASSNAHME SEI NICHT MISSBRÄUCHLICH GEWESEN , DENN DIE LIEFERVERWEIGERUNG HABE DEN WIRKSAMEN WETTBEWERB AUF DEM DÄNISCHEN MARKT NICHT BEEINTRÄCHTIGT ; DORT SEI ENDE 1974 BINNEN ZWEI WOCHEN INFOLGE DES WETTBEWERBS ZWISCHEN DEN KONKURRENTEN , DER IN DIESER LAGE ENTSTANDEN SEI , IM EINZELHANDEL EIN PREISRÜCKGANG VON 40 % FÜR CHIQUITA-BANANEN VERZEICHNET WORDEN. SCHLIESSLICH HABE SICH DIE WEIGERUNG DER BELIEFERUNG VON OLESEN NICHT AUF DEN HANDEL ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN AUSGEWIRKT , DENN DIE DOLE-BANANEN KÄMEN VON HAMBURG AUS UND DIE CHIQUITA-BANANEN VON BREMERHAVEN AUS NUR IM TRANSIT DURCH DEUTSCHLAND. DIES SEIEN ALSO KEINE GESCHÄFTE DES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDELS , SONDERN ES SEI IN WAHRHEIT HANDEL ZWISCHEN DÄNEMARK UND DEN DRITTLÄNDERN , AUS DENEN DIE BANANEN STAMMTEN. AUS ALL DIESEN GRÜNDEN SEI DIE LIEFERVERWEIGERUNG FÜR SICH GENOMMEN KEINE BESONDERE ZUWIDERHANDLUNG ; DIE KLAEGERINNEN HALTEN DAHER IHRE VERURTEILUNG INSOWEIT NICHT FÜR BEGRÜNDET.
182/183ANGESICHTS DIESER SICH WIDERSPRECHENDEN AUFFASSUNGEN IST ZUNÄCHST FESTZUSTELLEN , DASS EIN UNTERNEHMEN MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG FÜR DEN VERTRIEB EINES ERZEUGNISSES - MIT DEM ANSEHEN EINER BEKANNTEN UND VON DEN VERBRAUCHERN GESCHÄTZTEN MARKE - SEINE LIEFERUNGEN AN EINEN LANGJÄHRIGEN KUNDEN , DESSEN GESCHÄFTSGEBAREN DEN GEBRÄUCHEN DES HANDELS ENTSPRICHT , NICHT EINSTELLEN DARF , WENN DIE BESTELLUNGEN DIESES KUNDEN IN KEINER WEISE ANOMAL SIND. EIN DERARTIGES VERHALTEN WÜRDE GEGEN DIE IN ARTIKEL 3 BUCHSTABE F DES VERTRAGES NIEDERGELEGTEN UND IN ARTIKEL 86 , INSBESONDERE UNTER DEN BUCHSTABEN A UND B , NÄHER AUSGEFÜHRTEN ZIELE VERSTOSSEN , DENN DIE LIEFERVERWEIGERUNG WÜRDE ZUM NACHTEIL DER VERBRAUCHER DIE ABSATZMÖGLICHKEITEN BESCHRÄNKEN UND EINE DISKRIMINIERUNG SCHAFFEN , DIE BIS ZUR AUSSCHALTUNG EINES GESCHÄFTSPARTNERS VOM RELEVANTEN MARKT GEHEN KÖNNTE.
184/194ES KOMMT DAHER DARAUF AN , OB DIE EINSTELLUNG DER LIEFERUNGEN DURCH UBC IM OKTOBER 1973 GERECHTFERTIGT WAR. DER AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENE GRUND FINDET SICH IM FERNSCHREIBEN DER UBC VOM 11. OKTOBER 1973 , WORIN SIE OLESEN EINDEUTIG VORWIRFT , BEI EINER WERBEKAMPAGNE FÜR EINEN IHRER WETTBEWERBER MITGEWIRKT ZU HABEN. IN DER FOLGE HAT UBC DIESER BEGRÜNDUNG EINE REIHE VON VORWÜRFEN , WIE DEN , DER ALLEINVERTRETER IHRES HAUPTKONKURRENTEN AUF DEM DÄNISCHEN MARKT GEWESEN ZU SEIN , HINZUGEFÜGT. DIESER SACHVERHALT WAR NICHT NEU , DENN ER BESTAND SEIT 1969 ; JEDENFALLS WIDERSPRACH ER NICHT LAUTEREM GESCHÄFTSGEBAREN. UBC HAT LETZTLICH ZUR RECHTFERTIGUNG DER LIEFERVERWEIGERUNG KEIN ÜBERZEUGENDES ARGUMENT VORGETRAGEN. ZWAR KANN , WIE DIE KLAEGERINNEN BEMERKEN , DAS VORLIEGEN EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG EINEM UNTERNEHMEN , DAS SICH IN DIESER STELLUNG BEFINDET , NICHT DAS RECHT NEHMEN , SEINE EIGENEN GESCHÄFTLICHEN INTERESSEN ZU WAHREN , WENN DIESE ANGEGRIFFEN WERDEN , UND MAN MUSS IHM IM VERNÜNFTIGEN MASSE DIE MÖGLICHKEIT EINRÄUMEN , SO VORZUGEHEN , WIE ES DIES ZUM SCHUTZE DIESER INTERESSEN FÜR RICHTIG HÄLT ; JEDOCH IST EIN DERARTIGES VERHALTEN NICHT ZULÄSSIG , WENN ES GERADE AUF EINE VERSTÄRKUNG DIESER BEHERRSCHENDEN STELLUNG UND IHREN MISSBRAUCH ABZIELT. AUCH WENN MAN ANERKENNEN KANN , DASS GEGENMASSNAHMEN MÖGLICH SIND , MÜSSEN DIESE DOCH UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN MACHT DER BETEILIGTEN UNTERNEHMEN IN EINEM ANGEMESSENEN VERHÄLTNIS ZU DER BEDROHUNG STEHEN. DIE SANKTION DER LIEFERVERWEIGERUNG DURCH EIN UNTERNEHMEN MIT BEHERRSCHENDER STELLUNG ÜBERSTEIGT DAS MASS DESSEN , WAS GEGEBENENFALLS BILLIGERWEISE IN BETRACHT GEZOGEN WERDEN KÖNNTE , UM GEGEN EIN VERHALTEN , WIE ES UBC OLESEN VORWARF , VORZUGEHEN. UBC MUSSTE NÄMLICH WISSEN , DASS SIE IHRE ANDEREN VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN MIT IHREM VORGEHEN DAVON ABHALTEN WÜRDE , DIE WERBUNG FÜR ANDERE MARKEN ZU UNTERSTÜTZEN , UND DASS DIE ABSCHRECKENDE WIRKUNG DER GEGEN EINEN VERTRIEBSHÄNDLER VERHÄNGTEN SANKTION IHRE MACHTSTELLUNG AUF DEM RELEVANTEN MARKT NOCH WESENTLICH VERSTÄRKEN WÜRDE. EIN DERARTIGES VORGEHEN BEEINTRÄCHTIGT ALSO DIE UNABHÄNGIGKEIT DER KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN IN DEN GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT DEM UNTERNEHMEN IN BEHERRSCHENDER STELLUNG IN SCHWERWIEGENDER WEISE ; DIESE UNABHÄNGIGKEIT UMFASST AUCH DAS RECHT , DEN ERZEUGNISSEN DER WETTBEWERBER DEN VORZUG ZU GEBEN. IM VORLIEGENDEN FALL ZIELT EIN SOLCHES VORGEHEN DARAUF , DEN WETTBEWERB AUF DEM RELEVANTEN MARKT FÜR BANANEN IN SCHWERWIEGENDER WEISE ZU VERFÄLSCHEN , DENN ES LÄSST NUR DEN FORTBESTAND VON FIRMEN ZU , DIE VON DEM BEHERRSCHENDEN UNTERNEHMEN ABHÄNGIG SIND.
195/196DEM ARGUMENT DER KLAEGERINNEN , DER BANANENPREIS SEI AUF DEM DÄNISCHEN MARKT UM 40 % ZURÜCKGEGANGEN , WAS ZEIGE , DASS DER WETTBEWERB DURCH DIE WEIGERUNG , OLESEN ZU BELIEFERN , NICHT BEEINTRÄCHTIGT WORDEN SEI , KANN NICHT GEFOLGT WERDEN. DIESER RÜCKGANG WAR NUR DIE FOLGE DES SEHR LEBHAFTEN - SEINERZEIT ALS ' ' BANANENKRIEG ' ' BEZEICHNETEN - WETTBEWERBS , DEN DIE BEIDEN ÜBERNATIONALEN GESELLSCHAFTEN UBC UND CASTLE & COOKE BETRIEBEN.
197DIE KLAEGERINNEN MEINEN , DIE LIEFERVERWEIGERUNG HABE SICH NICHT AUF DEN INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL AUSWIRKEN KÖNNEN , DENN DIE AUS DRITTLÄNDERN ( LATEINAMERIKA ) STAMMENDEN BANANEN , DIE DIE LÄNDER DES GEMEINSAMEN MARKTES NUR IM TRANSIT DURCHQUERTEN , BEVOR SIE IN DEN MITGLIEDSTAAT GELANGTEN , WO SIE VERZEHRT WÜRDEN , NÄHMEN NICHT AM INNERGEMEINSCHAFTLICHEN HANDEL TEIL.
198/202TRÄFE DIESES VORBRINGEN ZU , DANN WÄRE DER GESAMTE EUROPÄISCHE HANDEL VON UBC MIT WAREN AUS DRITTLÄNDERN DER ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS ENTZOGEN. TATSÄCHLICH WAR ES DER FIRMA OLESEN UNMÖGLICH , ALS IHR DIE LIEFERUNGEN GESPERRT WURDEN , CHIQUITA-BANANEN IN BREMERHAVEN ZU KAUFEN UND SOMIT DIESELBEN MENGEN BANANEN WIE VOR DER ANWENDUNG DIESER MASSNAHME NACH DÄNEMARK EINZUFÜHREN. SIE WAR GEZWUNGEN , BANANEN ANDERER MARKEN AUSSERHALB VON DÄNEMARK ZU KAUFEN UND NACH DÄNEMARK EINZUFÜHREN. WENN DER INHABER EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG , DER SEINE NIEDERLASSUNG IM GEMEINSAMEN MARKT HAT , EINEN EBENFALLS AUF DIESEM MARKT NIEDERGELASSENEN KONKURRENTEN AUSSCHALTEN WILL , DANN KOMMT ES IM ÜBRIGEN , SOBALD FESTSTEHT , DASS DIESE AUSSCHALTUNG AUSWIRKUNGEN AUF DIE WETTBEWERBSSTRUKTUR IM GEMEINSAMEN MARKT HABEN WIRD , NICHT DARAUF AN , OB DIESES VERHALTEN DEN HANDEL ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN BETRIFFT. DARAUS FOLGT , DASS DIE WEIGERUNG , EINEN LANGJÄHRIGEN REGELMÄSSIGEN KUNDEN ZU BELIEFERN , DER ZUM ZWECKE DES WEITERVERKAUFS IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT EINKAUFT , DEN GEWÖHNLICHEN ABLAUF DES HANDELS BEEINFLUSST UND EINE SPÜRBARE AUSWIRKUNG AUF DEN HANDEL ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN HAT.
203DIE SCHLUSSFOLGERUNG DER ENTSCHEIDUNG , DASS UBC EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN ARTIKEL 86 DES VERTRAGES BEGING , INDEM SIE SICH WEIGERTE , OLESEN ZU BELIEFERN , IST FOLGLICH BEGRÜNDET.
TEIL 2 : DIE PREISPOLITIK
ERSTER ABSCHNITT : DISKRIMINIERENDE PREISE
204/207ALLE VON UBC AUF DEM RELEVANTEN MARKT UNTER DER MARKE ' ' CHIQUITA ' ' VERTRIEBENEN BANANEN HABEN DENSELBEN GEOGRAPHISCHEN URSPRUNG , GEHÖREN ZUR SELBEN SORTE ( CAVENDISH-VALERY ) UND SIND VON FAST GLEICHER QUALITÄT. SIE WERDEN IN ZWEI HÄFEN ( ROTTERDAM UND BREMERHAVEN ), WO SICH DIE KOSTEN DER LÖSCHUNG NUR UM WENIGE DOLLARCENTS PRO KARTON VON 20 KG UNTERSCHEIDEN , GELÖSCHT , MIT DEN AUSNAHMEN SCIPIO UND IRLAND ZU DEN GLEICHEN VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN WEITERVERKAUFT UND AUF DIE EISENBAHNWAGGONS ODER LASTKRAFTWAGEN DER KÄUFER VERLADEN ; DER PREIS PRO KARTON LAG IM DURCHSCHNITT ZWISCHEN DREI UND VIER DOLLAR UND STIEG 1974 AUF FÜNF DOLLAR AN. DIE TRANSPORTKOSTEN VON DEN ANKUNFTSHÄFEN ZUM ORT DER REIFEREI UND DIE ABGABEN NACH DEM GEMEINSAMEN AUSSENZOLLTARIF WERDEN AUSSER IN IRLAND VOM KÄUFER GETRAGEN. UNTER DIESEN UMSTÄNDEN KÖNNTE MAN ERWARTEN , DASS ALLEN ABNEHMERN , DIE SICH IN ROTTERDAM UND BREMERHAVEN EINDECKEN , VON UBC FÜR CHIQUITA-BANANEN DER GLEICHE VERKAUFSPREIS VORGESCHLAGEN WIRD.
208/214DIE KOMMISSION WIRFT DEN KLAEGERINNEN VOR , SIE WENDETEN - OHNE SACHLICHE BEGRÜNDUNG - VON WOCHE ZU WOCHE FÜR IHRE UNTER EINER MARKENBEZEICHNUNG VERKAUFTEN BANANEN EINEN VERKAUFSPREIS AN , DER SICH JE NACH DEM MITGLIEDSTAAT , IN DEM DIE ABNEHMER NIEDERGELASSEN SEIEN , ERHEBLICH UNTERSCHEIDE. DIESE POLITIK VON NACH DEN MITGLIEDSTAATEN , FÜR DIE DIE BANANEN BESTIMMT SEIEN , UNTERSCHIEDLICHEN PREISEN SEI MINDESTENS SEIT DEM JAHRE 1971 GEGENÜBER DEN ABNEHMERN AUS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANGEWENDET WORDEN ; IM JANUAR 1973 SEIEN DIE ABNEHMER AUS DÄNEMARK UND IM NOVEMBER 1973 DIE ABNEHMER AUS IRLAND HINZUGEKOMMEN. DIE GRÖSSTEN UNTERSCHIEDE , DIE BINNEN EINER WOCHE ZWISCHEN ZWEI BESTIMMUNGSORTEN FESTGESTELLT WORDEN SEIEN , HÄTTEN IM DURCHSCHNITT FÜR DAS JAHR 1971 BEI 17,6 % , FÜR DAS JAHR 1972 BEI 11,3 % , FÜR DAS JAHR 1973 BEI 14,5 % UND FÜR DAS JAHR 1974 BEI 13,5 % GELEGEN. DIE GRÖSSTEN UNTERSCHIEDE BINNEN EINER WOCHE ( PREIS PRO KARTON ) HÄTTEN JEWEILS BESTANDEN ZWISCHEN DEN DEUTSCHEN ABNEHMERN EINERSEITS UND DEN BELGISCH-LUXEMBURGISCHEN UND DEN NIEDERLÄNDISCHEN ABNEHMERN ANDERERSEITS , NÄMLICH
- IM JAHRE 1971 32 % BZW. 37 % ,
- IM JAHRE 1972 21 % BZW. 30 % ,
- IM JAHRE 1973 18 % BZW. 43 % ,
- IM JAHRE 1974 25 % BZW. 54 % ,
SOWIE ZWISCHEN DEN DÄNISCHEN ABNEHMERN EINERSEITS UND DEN BELGISCH-LUXEMBURGISCHEN UND DEN NIEDERLÄNDISCHEN ABNEHMERN ANDERERSEITS , NÄMLICH
- IM JAHRE 1973 24 % BZW. 54 % ,
- IM JAHRE 1974 16 % BZW. 17 %.
DER PREIS , DER VON BELGISCHEN KUNDEN VERLANGT WERDE , LIEGE UM DURCHSCHNITTLICH 80 % HÖHER ALS DER PREIS , DEN DIE IRISCHEN KUNDEN ZAHLTEN. ES BESTEHE EIN MAXIMALER UNTERSCHIED VON 138 % ZWISCHEN DEM PREIS FREI ROTTERDAM , DEN UBC IHREN IRISCHEN KUNDEN GEGNÜBER ANWENDE , UND DEM PREIS FREI WAGGON BREMERHAVEN FÜR IHRE DÄNISCHEN ABNEHMER ; DIES BEDEUTE , DASS DER VON DEN DÄNISCHEN ABNEHMERN BEZAHLTE PREIS DAS 2,38FACHE DES PREISES FÜR DIE IRISCHEN KUNDEN AUSMACHE. DIE KOMMISSION BEZEICHNET DIESEN SACHVERHALT ALS MISSBRAUCH EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG DURCH DIE ANWENDUNG UNTERSCHIEDLICHER BEDINGUNGEN BEI GLEICHWERTIGEN LEISTUNGEN GEGENÜBER HANDELSPARTNERN , WODURCH DIESE IM WETTBEWERB BENACHTEILIGT WÜRDEN.
215/222DIE KLAEGERINNEN ERKLÄRTEN , IHRE PREISE WÜRDEN DURCH DAS GESETZ DES MARKTES BESTIMMT UND KÖNNTEN DESHALB NICHT DISKRIMINIEREND SEIN. IM ÜBRIGEN HABE DER PREISUNTERSCHIED FÜR CHIQUITA-BANANEN ZWISCHEN DEN IN BETRACHT KOMMENDEN NATIONALEN MÄRKTEN IM JAHRE 1975 IM DURCHSCHNITT NUR 5 % BETRAGEN. DER PREIS WERDE WÖCHENTLICH SO BERECHNET , DASS ER MÖGLICHST IM VORAUS DEN MARKTPREIS FÜR REIFE CHIQUITA-BANANEN IN DER FOLGENDEN WOCHE AUF JEDEM NATIONALEN MARKT WIDERSPIEGELE. DIESER VON DER ZENTRALE IN ROTTERDAM NACH GESPRÄCHEN UND VERHANDLUNGEN ZWISCHEN DEN ÖRTLICHEN VERTRETERN VON UBC UND DEN REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLERN FESTGESETZTE PREIS MÜSSE NOTWENDIGERWEISE DIE BESONDERHEITEN DER WETTBEWERBSSITUATION BERÜCKSICHTIGEN , IN DER DIE REIFEREIEN/VERTRIEBSHÄNDLER IN JEDEM LAND ARBEITETEN. ER FINDE SEINE OBJEKTIVE RECHTFERTIGUNG IN DEM VORAUSSICHTLICHEN DURCHSCHNITTLICHEN MARKTPREIS. DIE PREISUNTERSCHIEDE SEIEN AUF SCHWANKENDE MARKTFAKTOREN WIE WETTER , GRÖSSERES ANGEBOT VON SAISONFRÜCHTEN AUF DEM EINEN MARKT ALS AUF EINEM ANDEREN , VERBRAUCHERVERHALTEN , FEIERTAGE , STREIKS , REGIERUNGSMASSNAHMEN , UNTERSCHIEDLICHE WECHSELKURSE ZURÜCKZUFÜHREN. DIE KOMMISSION VERLANGE VON UBC IM GRUNDE , SIE SOLLE DIE GEEIGNETEN MASSNAHMEN ZUR SCHAFFUNG EINES EINHEITLICHEN BANANENMARKTES ERGREIFEN , OBGLEICH SIE SELBST NICHT IN DER LAGE GEWESEN SEI , DIESEN ZU VERWIRKLICHEN. SOLANGE DIE GEMEINSCHAFTSORGANE NICHT DIE MECHANISMEN EINES EINHEITLICHEN BANANENMARKTES GESCHAFFEN HÄTTEN , DIE VERSCHIEDENEN MÄRKTE ALSO NATIONAL BLIEBEN UND JEWEILS IHREN EIGENEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN ANGEBOT UND NACHFRAGE ENTSPRÄCHEN , SEI ES UNMÖGLICH ZU VERMEIDEN , DASS PREISUNTERSCHIEDE ZWISCHEN DIESEN MÄRKTEN BESTÜNDEN.
FORTSETZUNG DER GRÜNDE UNTER DOK.NUM : 676J0027.1223/226AUS DEN ANTWORTEN VON UBC AUF DIE AUSKUNFTSERSUCHEN DER KOMMISSION ( SCHREIBEN VOM 14. MAI , 13. SEPTEMBER , 10. UND 11. DEZEMBER 1974 UND 13. FEBRUAR 1975 ) ERGIBT SICH , DASS UBC JEDE WOCHE FÜR IHRE UNTER DER MARKE CHIQUITA VERKAUFTEN BANANEN IHREN ABNEHMERN GEGENÜBER JE NACH DEM MITGLIEDSTAAT , IN DEM DIESE IHR GESCHÄFT ALS VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN BETREIBEN , VERKAUFSPREISE ANWENDET , DIE IN DEM VON DER KOMMISSION GENANNTEN UMFANG VONEINANDER ABWEICHEN. DIESE PREISUNTERSCHIEDE KÖNNEN IN MANCHEN WOCHEN 30 BIS 50 % ERREICHEN , WÄHREND DIE ERBRACHTEN LEISTUNGEN GLEICHWERTIG SIND ( AUSSER BEI DER SCIPIO-GRUPPE ; DOCH WERDEN DIE BANANEN , DIE DIE REIFEREIEN VON SCIPIO VERLASSEN , ZUM SELBEN PREIS VERKAUFT WIE DIE VON UNABHÄNGIGEN REIFEREIEN ABGESETZTEN BANANEN ). DIE VON UBC VERKAUFTEN BANANEN KOMMEN NÄMLICH VON DENSELBEN SCHIFFEN , SIE WERDEN UNTER GLEICHEN KOSTEN IN ROTTERDAM ODER BREMERHAVEN GELÖSCHT , UND DIE PREISUNTERSCHIEDE BETREFFEN WEITGEHEND GLEICHE MENGEN VON BANANEN DERSELBEN SORTE , EINES ÄHNLICHEN REIFEGRADES UND PRAKTISCH GLEICHER QUALITÄT , DIE UNTER DERSELBEN MARKE CHIQUITA ZU DENSELBEN VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN VERKAUFT WERDEN , UM AUF DIE TRANSPORTMITTEL DER KÄUFER VERLADEN ZU WERDEN , DIE IM ÜBRIGEN DIE ZOLLABGABEN , DEN TRANSPORT VON DIESEN HÄFEN UND DIE STEUERLICHEN LASTEN ZU TRAGEN HABEN. DIESE POLITIK DISKRIMINIERENDER PREISE WURDE VON UBC SEIT 1971 AUF DIE ABNEHMER IN DEUTSCHLAND , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANGEWENDET ; ANFANG 1973 KAMEN DIE ABNEHMER AUS DÄNEMARK UND IM NOVEMBER 1973 DIEJENIGEN AUS IRLAND HINZU.
227/233ZWAR IST ES NICHT AUFGABE DER KLAEGERINNEN , DEN EINHEITLICHEN MARKT FÜR BANANEN ZU VERWIRKLICHEN , SIE KÖNNEN JEDOCH NUR UNTER DER VORAUSSETZUNG VERSUCHEN ZU NEHMEN , ' ' WAS DER MARKT HERGIBT ' ' , DASS SIE DIE VOM VERTRAG AUFGESTELLTEN REGELN ZUR REGULIERUNG UND KOORDINIERUNG DES MARKTES BEACHTEN. WENN ES AUCH VERSTÄNDLICH SEIN MAG , DASS UNTERSCHIEDE IN DEN TRANSPORTKOSTEN , DER STEUERBELASTUNG , DEN ZOLLABGABEN , DEN LÖHNEN UND GEHÄLTERN , DEN ABSATZBEDINGUNGEN , DEN WÄHRUNGSPARITÄTEN UND DER STÄRKE DES WETTBEWERBS GEGEBENENFALLS ZU EINEM JE NACH MITGLIEDSTAAT VERSCHIEDENEN NIVEAU DER WEITERVERKAUFSPREISE IM EINZELHANDEL FÜHREN KÖNNEN , SO HANDELT ES SICH HIERBEI DOCH UM FAKTOREN , DIE UBC NUR IN BEGRENZTEM MASSE ZU BERÜCKSICHTIGEN HAT , DENN SIE VERKAUFT EIN VÖLLIG GLEICHES ERZEUGNIS AM SELBEN ORT AN VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN , DIE - ALLEIN - DIE ZUFÄLLIGKEITEN DES MARKTES DER VERBRAUCHER ZU TRAGEN HABEN. DAS SPIEL VON ANGEBOT UND NACHFRAGE SOLLTE IM WESENTLICHEN NUR FÜR DIE STUFE GELTEN , AUF DER ES SICH TATSÄCHLICH ÄUSSERT. DIE MARKTMECHANISMEN WERDEN BEEINTRÄCHTIGT , WENN BEI DER BERECHNUNG DES PREISES NICHT DAS GESETZ VON ANGEBOT UND NACHFRAGE ZWISCHEN VERKÄUFER ( UBC ) UND KÄUFER ( DEN VERTRIEBSHÄNDLERN/REIFEREIEN ), SONDERN , EINE STUFE DES MARKTES ÜBERSPRINGEND , DAS VON ANGEBOT UND NACHFRAGE ZWISCHEN VERKÄUFER UND ENDVERBRAUCHER BERÜCKSICHTIGT WIRD. UBC , DIE ÜBER DIE INFORMATIONEN IHRER ÖRTLICHEN VERTRETER VERFÜGTE , WAR AUF DIESE WEISE AUFGRUND IHRER BEHERRSCHENDEN STELLUNG PRAKTISCH IN DER LAGE , DEM KAUFENDEN ZWISCHENHÄNDLER IHREN VERKAUFSPREIS AUFZUZWINGEN ; DIESER PREIS UND DIE ' ' ZUGETEILTE WOCHENQUOTE ' ' WURDEN ERST VIER TAGE VOR DER ANKUNFT DES DIE BANANEN TRANSPORTIERENDEN SCHIFFES AM QUAI FESTGESETZT UND DEM ABNEHMER MITGETEILT. DIESE DISKRIMINIERENDEN PREISE JE NACH MITGLIEDSTAAT BILDETEN ENTSPRECHEND VIELE HINDERNISSE FÜR DEN FREIEN WARENVERKEHR , DEREN WIRKUNG DURCH DIE KLAUSEL ÜBER DAS WEITERVERKAUFSVERBOT VON BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND SOWIE DURCH DIE BESCHRÄNKUNG BEI DER AUSLIEFERUNG DER BESTELLTEN MENGEN NOCH VERSCHÄRFT WURDE. AUF DIESE WEISE WURDE EINE STRENGE ABRIEGELUNG DER NATIONALEN MÄRKTE MIT KÜNSTLICH UNTERSCHIEDLICHEM PREISNIVEAU ERZIELT , WAS BESTIMMTE VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN IM WETTBEWERB BENACHTEILIGTE , DER IM VERGLEICH ZU DEM , WAS ER HÄTTE SEIN MÜSSEN , VERFÄLSCHT WURDE.
234DIE POLITIK UNGLEICHER PREISE , DIE ES UBC GESTATTETE , IHREN HANDELSPARTNERN GEGENÜBER BEI GLEICHWERTIGEN LEISTUNGEN UNGLEICHE BEDINGUNGEN ANZUWENDEN , WODURCH DIESE IM WETTBEWERB BENACHTEILIGT WURDEN , STELLTE FOLGLICH EINE MISSBRÄUCHLICHE AUSNUTZUNG EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG DAR.
ZWEITER ABSCHNITT : UNANGEMESSENE PREISE
235/241NACH ANSICHT DER KOMMISSION HAT UBC IHRE BEHERRSCHENDE STELLUNG AUCH DADURCH MISSBRAUCHT , DASS SIE GEGENÜBER IHREN IN DEUTSCHLAND - AUSGENOMMEN DIE SCIPIO-GRUPPE - , DÄNEMARK , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANSÄSSIGEN ABNEHMERN UNANGEMESSENE VERKAUFSPREISE ANGEWENDET HABE , DIE ' ' IM VERGLEICH ZU DEM WIRTSCHAFTLICHEN WERT DER GEGENLEISTUNG ÜBERTRIEBEN ' ' SEIEN. DIE POLITIK DER ABRIEGELUNG DES RELEVANTEN MARKTES HABE ES UBC GESTATTET , FÜR DIE CHIQUITA-BANANEN PREISE ANZUWENDEN , DIE EINEM WIRKSAMEN WETTBEWERB ENTZOGEN GEWESEN SEIEN UND DIE FÜR EIN NAHRUNGSMITTEL DES TAEGLICHEN VERBRAUCHS HÄUFIG ERHEBLICHE UNTERSCHIEDE AUFGEWIESEN HÄTTEN , DIE SICH OBJEKTIV NICHT HÄTTEN RECHTFERTIGEN LASSEN. AUS DIESEN UNTERSCHIEDEN ERGEBE SICH , DASS DIE HÖCHSTEN PREISE IM VERGLEICH ZU DEN NIEDRIGSTEN PREISEN ÜBERHÖHT GEWESEN SEIEN , ZUMAL LETZTERE GEWINNBRINGEND GEWESEN SEIEN. AUFGRUND EINES SCHREIBENS VON UBC VOM 10. DEZEMBER 1974 SEI ES DER KOMMISSION GERECHTFERTIGT ERSCHIENEN , OHNE ANALYSE DER KOSTENSTRUKTUR VON UBC DIE DEN IRISCHEN ABNEHMERN BERECHNETEN PREISE ALS RICHTSCHNUR ANZUSEHEN UND DAVON AUSZUGEHEN , DASS DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN PREISEN CIF DUBLIN ( ÜBER ROTTERDAM ) UND DEN ANDEREN VON UBC FÜR IHRE VERKÄUFE FREI WAGGON ROTTERDAM ODER BREMERHAVEN ANGEWANDTEN PREISEN GEWINNSPANNEN DER GLEICHEN GRÖSSENORDNUNG FÜR DAS UNTERNEHMEN DARSTELLTEN. DIE VON UBC GEGENÜBER IHREN ABNEHMERN IN DEUTSCHLAND ( MIT AUSNAHME DER SCIPIO-GRUPPE ), DÄNEMARK , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANGEWANDTEN PREISE LAEGEN ERHEBLICH HÖHER UND ÜBERSCHRITTEN MANCHMAL SOGAR UM MEHR ALS 100 % DIE PREISE FÜR DIE IRISCHEN ABNEHMER ; DEMENTSPRECHEND FÜHRTEN SIE ZU EINEM SEHR HOHEN UND IM VERGLEICH ZUM WIRTSCHAFTLICHEN WERT DER GEGENLEISTUNG ÜBERTRIEBENEN GEWINN. EIN SOLCHER SCHLUSS SEI UM SO BEGRÜNDETER , ALS ZWISCHEN DEN MIT DER MARKE CHIQUITA VERKAUFTEN BANANEN UND DEN MARKENLOSEN BANANEN EIN PREISUNTERSCHIED VON 30 BIS 40 % BESTEHE - OBWOHL DIE QUALITÄT DER LETZTEREN NUR WENIG HINTER DER DER MARKENBANANEN ZURÜCKBLEIBE - UND ALS DIE PREISE DER VON DEN BEDEUTENDSTEN WETTBEWERBERN DER UBC OHNE MARKE VERKAUFTEN BANANEN VERGLEICHBARER QUALITÄT NIEDRIGER SEIEN , OBWOHL ES SICH DABEI UM RENTABLE UNTERNEHMEN HANDELE. DA DIE ANGEWANDTEN UNANGEMESSENEN PREISE NACH IHRER ANSICHT EINEN MISSBRAUCH EINER BEHERRSCHENDEN STELLUNG DURCH UBC DARSTELLTEN , HIELT DIE KOMMISSION IN DIESER LAGE EINE HERABSETZUNG DES PREISNIVEAUS UM WENIGSTENS 15 % , AUSGEHEND VON DEN PREISEN , DIE UBC AUF DEM RELEVANTEN MARKT GEGENÜBER IHREN KUNDEN MIT AUSNAHME DER IRISCHEN ANWENDET , FÜR ANGEBRACHT.
242/247DIE KLAEGERINNEN WIDERSPRECHEN DER ANSICHT DER KOMMISSION UND WEISEN AUF DEN SEHR NIEDRIGEN BANANENPREIS AUF ALLEN STUFEN DER BANANENVERTRIEBSKETTE HIN , FÜR DEN BEZEICHNEND SEI , DASS DER PREIS EINER NACH DEUTSCHLAND EINGEFÜHRTEN TONNE BANANEN VON 697 DM IM JAHRE 1956 AUF 458 DM IM JAHRE 1973 GEFALLEN SEI , WAS NACH DEM WAHREN WERT EINEN RÜCKGANG UM 50 % BEDEUTE. DIE ARGUMENTATION DER KOMMISSION ZUM NACHWEIS DER ANWENDUNG ÜBERHÖHTER PREISE DURCH UBC SEI VERFEHLT , DENN SIE SEI AUF DAS SCHREIBEN VOM 10. DEZEMBER 1974 GESTÜTZT , IN DEM ES HEISSE , UBC HABE ' ' BANANEN AN IRISCHE REIFEREIEN ZU PREISEN VERKAUFT , DIE EINE WESENTLICH GERINGERE GEWINNSPANNE GELASSEN HABEN ALS IN DEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN ' ' ; DIESER ÄUSSERUNG , DIE VOR DEM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES AM 31. DEZEMBER 1974 ABGEFASST WORDEN SEI , HABE UBC ZU ZWEI VERSCHIEDENEN GELEGENHEITEN WIDERSPROCHEN , UND AUS EINEM ALS ANLAGE ZUR KLAGESCHRIFT EINGEREICHTEN SCHRIFTSTÜCK ERGEBE SICH , DASS DIE IN IRLAND BERECHNETEN PREISE BEI UBC ZU VERLUSTEN GEFÜHRT HÄTTEN. ES SEI ALSO WILLKÜRLICH GEWESEN , VON DEN IRISCHEN PREISEN AUSZUGEHEN , DIE EINIGE MONATE LANG ANGEWENDET WORDEN SEIEN , UM ZUM IRISCHEN MARKT ZUTRITT ZU ERHALTEN ( AUF DEN IM JAHRE 1974 NUR 1,6 % DER IN DEN GANZEN RELEVANTEN MARKT EINGEFÜHRTEN GESAMTMENGE ENTFALLEN SEI ), UND AUF DIESE WEISE DIE GEWINNE BERECHNEN ZU WOLLEN , DIE AUF DEM ÜBRIGEN TEIL DES RELEVANTEN MARKTES UND IN DEN FRÜHEREN JAHREN ERZIELT WORDEN SEIEN , OBWOHL VON 1970 BIS EINSCHLIESSLICH 1974 DIE ANGEWENDETEN PREISE AUF DEM RELEVANTEN MARKT KEINE GEWINNE ERMÖGLICHT HÄTTEN. DIE KLAEGERINNEN SIND DER ANSICHT , DER PREISUNTERSCHIED ZWISCHEN MARKENBRANCHEN UND MARKENLOSEN BANANEN SEI GERECHTFERTIGT , DENN DIE VORKEHRUNGEN , DIE VON DER ERNTE BIS ZUM VERKAUF AN DEN VERBRAUCHER GETROFFEN WÜRDEN , ERKLÄRTEN DIESEN UNTERSCHIED OHNE WEITERES. SIE BEMÜHEN SICH AUCH UM DEN NACHWEIS , DASS ES WIRKLICHE QUALITÄTSUNTERSCHIEDE ZWISCHEN CHIQUITA-BANANEN UND DEN BANANEN ANDERER MARKEN GEBE UND DER PREISUNTERSCHIED VON DURCHSCHNITTLICH 7,4 % IN DEN JAHREN 1970 BIS 1974 GERECHTFERTIGT SEI. DIE ANORDNUNG , IHRE PREISE UM 15 % HERABZUSETZEN , SEI UNVERSTÄNDLICH , DENN ES HANDELE SICH UM PREISE , DIE VON WOCHE ZU WOCHE AUF DEM GANZEN RELEVANTEN MARKT SCHWANKTEN ; SIE SEI AUCH NICHT DURCHFÜHRBAR , DENN EINE HERABSETZUNG IN DIESER GRÖSSENORDNUNG WÜRDE DAZU FÜHREN , DASS EINE BANANE BESSERER QUALITÄT ALS DIE DER KONKURRENTEN UNTER DEN VON DIESEN ANGEWENDETEN PREISEN VERKAUFT WÜRDE.
248/257DIE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE ERZWINGUNG VON UNANGEMESSENEN VERKAUFSPREISEN DURCH EIN UNTERNEHMEN IN BEHERRSCHENDER STELLUNG IST EIN MISSBRÄUCHLICHES VERHALTEN , GEGEN DAS NACH ARTIKEL 86 DES VERTRAGES EINZUSCHREITEN IST. ES IST ALSO ZU PRÜFEN , OB DER INHABER EINER SOLCHEN STELLUNG DIE SICH DARAUS ERGEBENDEN MÖGLICHKEITEN BENUTZT HAT , UM GESCHÄFTLICHE VORTEILE ZU ERHALTEN , DIE ER BEI EINEM NORMALEN UND HINREICHEND WIRKSAMEN WETTBEWERB NICHT ERHALTEN HÄTTE. IM VORLIEGENDEN FALL SOLL EIN DERARTIGER MISSBRAUCH IN DER ANWENDUNG EINES ÜBERHÖHTEN PREISES BESTEHEN , DER IN KEINEM ANGEMESSENEN VERHÄLTNIS ZU DEM WIRTSCHAFTLICHEN WERT DER ERBRACHTEN LEISTUNG STEHT. DIESE UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT KÖNNTE UNTER ANDEREM OBJEKTIV FESTGESTELLT WERDEN , WENN SIE DURCH EINEN VERGLEICH DES VERKAUFSPREISES DES FRAGLICHEN ERZEUGNISSES MIT DEN GESTEHUNGSKOSTEN MESSBAR WÄRE ; EINEN SOLCHEN VERGLEICH , AUS DEM SICH ERGEBEN WÜRDE , WIE GROSS DIE GEWINNSPANNE IST , HAT DIE KOMMISSION JEDOCH NICHT ANGESTELLT , DENN SIE HAT KEINE ANALYSE DER KOSTENSTRUKTUR VON UBC VORGENOMMEN. BEI DIESEM VERGLEICH WÄRE ZU ERMITTELN , OB EIN ÜBERTRIEBENES MISSVERHÄLTNIS ZWISCHEN DEN TATSÄCHLICH ENTSTANDENEN KOSTEN UND DEM TATSÄCHLICH VERLANGTEN PREIS BESTEHT , UND BEJAHENDENFALLS ZU PRÜFEN , OB EIN PREIS ERZWUNGEN WURDE , DER , SEI ES ABSOLUT , SEI ES IM VERGLEICH ZU DEN KONKURRENZPRODUKTEN , UNANGEMESSEN IST. ES SIND NOCH ANDERE METHODEN ZUR BESTIMMUNG DER KRITERIEN FÜR DEN ANGEMESSENEN PREIS EINES ERZEUGNISSES DENKBAR - UND DIE WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTLICHE THEORIE HAT VERSCHIEDENE DIESER METHODEN ENTWICKELT. AUCH WENN MAN DIE NICHT UNERHEBLICHEN UND GELEGENTLICH SEHR GROSSEN SCHWIERIGKEITEN BEI DER FESTSTELLUNG EINES GESTEHUNGSPREISES IN RECHNUNG STELLT - DER MANCHMAL AUF EINER WILLKÜRLICHEN AUFTEILUNG DER MITTELBAREN KOSTEN UND DER ALLGEMEINEN BETRIEBSKOSTEN BERUHT UND JE NACH DER BEDEUTUNG DES UNTERNEHMENS , SEINEM GESCHÄFTSGEGENSTAND , SEINER KOMPLEXEN NATUR , SEINEM RÄUMLICHEN TÄTIGKEITSBEREICH , DER EINHEITLICHKEIT ODER VERSCHIEDENARTIGKEIT SEINER PRODUKTION , DER ZAHL SEINER TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND DEREN VERFLECHTUNG ERHEBLICHE UNTERSCHIEDE AUFWEISEN KANN - , BIETET DER GESTEHUNGSPREIS VON BANANEN ABER KEINE UNÜBERWINDLICHEN SCHWIERIGKEITEN. IM VORLIEGENDEN FALL ERGIBT SICH AUS EINER UNTERSUCHUNG DER WELTHANDELSKONFERENZ ( UNCTAD ) VOM 10. FEBRUAR 1975 , DASS ES DIE STRUKTUR VON PRODUKTION , VERPACKUNG , TRANSPORT , ABSATZ UND VERTRIEB DER BANANEN ERMÖGLICHT HÄTTE , DIE GESTEHUNGSKOSTEN DIESER FRUCHT ANNÄHERUNGSWEISE ZU BERECHNEN UND FOLGLICH FESTZUSTELLEN , OB IHR PREIS BEIM VERKAUF AN VERTRIEBSHÄNDLER/REIFEREIEN ÜBERHÖHT WAR. ZUMINDEST MUSSTE DIE KOMMISSION VON UBC DIE ANGABE ALLER FÜR IHREN GESTEHUNGSPREIS BESTIMMENDEN FAKTOREN VERLANGEN. DIE RICHTIGKEIT DER GELIEFERTEN UNTERLAGEN HÄTTE VIELLEICHT IN ZWEIFEL GEZOGEN WERDEN KÖNNEN , ABER ES HÄTTE SICH DANN UM EINE FRAGE DES NACHWEISES GEHANDELT.
258/260DIE KOMMISSION LEITET DAS VORLIEGEN ÜBERHÖHTER PREISE AB AUS EINER UNTERSUCHUNG DER - IHRES ERACHTENS ÜBERTRIEBENEN - UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN IN VERSCHIEDENEN MITGLIEDSTAATEN ANGEWENDETEN PREISEN IN VERBINDUNG MIT DER WEITER OBEN UNTERSUCHTEN POLITIK DISKRIMINIERENDER PREISE. SIE HAT IHREN NACHWEIS AUF DAS SCHREIBEN VON UBC VOM 10. DEZEMBER 1974 GESTÜTZT , IN DEM EINGERÄUMT WURDE , DASS DIE GEWINNSPANNE , DIE IHR BEIM VERKAUF AN DIE IRISCHEN REIFEREIEN VERBLIEB , BETRÄCHTLICH GERINGER GEWESEN SEI ALS IN BESTIMMTEN ANDEREN MITGLIEDSTAATEN , UND HAT DARAUS ABGELEITET , DASS DEN UNTERSCHIEDEN ZWISCHEN DEN PREISEN CIF DUBLIN ÜBER ROTTERDAM UND DEN ÜBRIGEN VON UBC FÜR IHRE VERKÄUFE FREI ROTTERDAM ODER BREMERHAVEN ANGEWENDETEN PREISEN GEWINNE IN DER GRÖSSENORDNUNG DIESER UNTERSCHIEDE ENTSPRÄCHEN. SIE HAT FESTGESTELLT , DASS DIE DEN REIFEREIEN DER ANDEREN MITGLIEDSTAATEN BERECHNETEN PREISE EINDEUTIG , MANCHMAL UM 100 % , HÖHER WAREN ALS DIE DEN IRISCHEN ABNEHMERN BERECHNETEN PREISE , UND HAT DARAUS GESCHLOSSEN , UBC ERZIELE SEHR HOHE GEWINNE.
261/266BEI DIESER ÜBERLEGUNG HAT DIE KOMMISSION JEDOCH MEHRERE SCHREIBEN VON UBC , DENEN EIN VERTRAULICHES DOKUMENT BEIGEFÜGT WAR , AUSSER ACHT GELASSEN , IN DENEN DER ÄUSSERUNG IM SCHREIBEN VOM 10. DEZEMBER 1974 WIDERSPROCHEN UND ERKLÄRT WURDE , DIE IN IRLAND ANGEWENDETEN PREISE HÄTTEN BEI IHR ZU VERLUSTEN GEFÜHRT. DIE KLAEGERINNEN FÜGEN HINZU , DIE AUF DEM RELEVANTEN MARKT ANGEWENDETEN PREISE HÄTTEN ES IHNEN MIT AUSNAHME DES JAHRES 1975 WÄHREND DER LETZTEN FÜNF JAHRE NICHT GESTATTET , GEWINNE ZU ERZIELEN. FÜR DIESE BEHAUPTUNGEN DER KLAEGERINNEN WERDEN KEINE SIE BELEGENDEN BILANZUNTERLAGEN DER KONSOLIDIERTEN BILANZEN DER UBC-GRUPPEN UND NICHT EINMAL DER KONSOLIDIERTEN BILANZEN FÜR DEN RELEVANTEN MARKT BEIGEBRACHT. SO SEHR ALSO GEGENÜBER DEN VON UBC GELIEFERTEN ANGABEN ( UND INSBESONDERE DEM BEREITS ZITIERTEN DOKUMENT , WORIN OHNE ERNSTHAFTE BELEGE DIE ' ' VERLUSTE ' ' AUF DEM IRISCHEN MARKT IM JAHRE 1974 BERECHNET WERDEN ) VORBEHALTE ANGEBRACHT SIND , SO BLEIBT ES DOCH AUFGABE DER KOMMISSION , DEN NACHWEIS ZU ERBRINGEN , DASS UBC UNANGEMESSENE PREISE ANWENDETE. DAS BESTREITEN VON UBC , WELCHES DIE KOMMISSION NICHT HINREICHEND WIDERLEGT HAT , ZEIGT , DASS DIE VON DER KOMMISSION ANGENOMMENE BERECHNUNGSGRUNDLAGE FÜR DEN NACHWEIS ÜBERHÖHTER PREISE ANFECHTBAR IST UND DASS IN DIESEM BESONDEREN PUNKT EIN ZWEIFEL BLEIBT , DER ZUGUNSTEN DER KLAEGERINNEN SPRECHEN MUSS , ZUMAL DIE BANANENPREISE AUF DEM RELEVANTEN MARKT NACH DEM WAHREN WERT SEIT FAST 20 JAHREN NICHT GESTIEGEN SIND. ZWAR BESTEHT AUCH EIN PREISUNTERSCHIED ZWISCHEN CHIQUITA-BANANEN UND DENEN DER BEDEUTENDSTEN KONKURRENTEN , ABER DIESER BETRAEGT UNGEFÄHR 7 % - EIN PROZENTSATZ , DER NICHT BESTRITTEN WORDEN IST UND DER NICHT OHNE WEITERES ALS ÜBERTRIEBEN UND FOLGLICH UNANGEMESSEN ANGESEHEN WERDEN KANN.
267/268UNTER DIESEN UMSTÄNDEN HAT DIE KOMMISSION DEN SACHVERHALT UND DIE WERTUNGEN , AUF DIE SIE SICH FÜR IHRE VERURTEILUNG VON UBC WEGEN UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN ERZWINGENS UNANGEMESSENER BANANENVERKAUFSPREISE GESTÜTZT HAT , NICHT HINREICHEND DARGELEGT. ARTIKEL 1 BUCHSTABE C DER ENTSCHEIDUNG IST DAHER AUFZUHEBEN.
KAPITEL III - DIE ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DES VERFAHRENS
TEIL 1 : ZU DEN RÜGEN DER VERLETZUNG DES ANSPRUCHS AUF RECHTLICHES GEHÖR
269DIE KLAEGERINNEN RÜGEN DIE SCHNELLIGKEIT , MIT DER DAS OFFIZIELLE VERWALTUNGSVERFAHREN ABGELAUFEN SEI , SACHLICHE IRRTÜMER IN DER MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE , AUF DIE SIE HINGEWIESEN HÄTTEN UND DIE NICHT BERICHTIGT WORDEN SEIEN - WIE HINSICHTLICH DER ANGEBLICH IN IRLAND ERZIELTEN GEWINNE - , DIE KÜRZE BZW. UNKLARHEIT DER BEGRÜNDUNG BESTIMMTER BESCHWERDEPUNKTE WIE DESJENIGEN UNANGEMESSENER PREISE , UND SIE MEINEN , DURCH DIESES VORGEHEN DER KOMMISSION SEI IHR ANSPRUCH AUF RECHTLICHES GEHÖR VERLETZT WORDEN.
270/273NACH ARTIKEL 11 DER VERORDNUNG NR. 99/73 DER KOMMISSION VOM 25. JULI 1963 SOLL DIE KOMMISSION ' ' DEM FÜR DIE ÄUSSERUNG ERFORDERLICHEN ZEITAUFWAND UND DER DRINGLICHKEIT DES FALLES RECHNUNG ( TRAGEN ) ' ' ; ' ' DIE FRIST MUSS MINDESTENS ZWEI WOCHEN BETRAGEN. ' ' IM ANSCHLUSS AN EINE ETWA EINJÄHRIGE VORUNTERSUCHUNG WURDE DAS VERWALTUNGSVERFAHREN AM 19. MÄRZ 1975 EINGELEITET. UBC STANDEN FÜR IHRE ÄUSSERUNG ZWEI MONATE ( VOM 11. APRIL 1975 BIS ZUM 12. JUNI 1975 ) ZUR VERFÜGUNG , UND SIE SELBST WAR ES , DIE , WIE IN ARTIKEL 19 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. 17 VOM 6. FEBRUAR 1962 VORGESEHEN , DIE ANHÖRUNG VOM 24. JUNI 1975 BEANTRAGT HAT. DIESE DATEN ZEIGEN , DASS DAS VERFAHREN IN NORMALEN FRISTEN BETRIEBEN WURDE UND DER VORWURF EINES ÜBEREILTEN VERFAHRENS UNGERECHTFERTIGT IST.
274/276WAS DEN VORWURF DER UNGENÜGENDEN BEGRÜNDUNG DER BESCHWERDEPUNKTE ANBELANGT , SO IST IN ARTIKEL 4 DER VERORDNUNG NR. 99/63 VORGESEHEN , DASS DIE KOMMISSION IN IHREN ENTSCHEIDUNGEN NUR DIE BESCHWERDEPUNKTE IN BETRACHT ZIEHT , ZU DENEN DIE ADRESSATEN DER ENTSCHEIDUNG GELEGENHEIT ZUR ÄUSSERUNG HATTEN. DIE MITTEILUNG DER BESCHWERDEPUNKTE ENTSPRICHT DIESEM ERFORDERNIS , DENN SIE BEZEICHNET ZWAR KNAPP , ABER EINDEUTIG DEN WESENTLICHEN SACHVERHALT , AUF DEN SICH DIE KOMMISSION STÜTZT. IN IHRER MITTEILUNG VOM 19. MÄRZ 1975 HAT DIE KOMMISSION DIE WESENTLICHEN TATSACHEN , AUF DIE SIE DIE ANGEFÜHRTEN BESCHWERDEPUNKTE STÜTZTE , KLAR DARGESTELLT UND ANGEGEBEN , INWIEWEIT UBC EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG INNEHABE UND SIE MISSBRÄUCHLICH AUSGENUTZT HABE.
277/279FOLGLICH IST WÄHREND DES VERFAHRENS VOR DER KOMMISSION DER ANSPRUCH DER BETEILIGTEN AUF RECHTLICHES GEHÖR NICHT VERLETZT WORDEN. DIE ÜBRIGEN RÜGEN HÄNGEN MIT DER FRAGE DER BEGRÜNDETHEIT DER KLAGE ZUSAMMEN. DIESES ANGRIFFSMITTEL IST SOMIT NICHT BEGRÜNDET.
TEIL 2 : DAS SCHADENSERSATZVERLANGEN DER KLAEGERINNEN
280/281DIE KLAEGERINNEN RÜGEN , DAS VERHALTEN DER KOMMISSION WÄHREND DES VERFAHRENSABLAUFS SEI VOREINGENOMMEN GEWESEN. SIE VERSUCHEN DIESEN VORWURF ZU BEGRÜNDEN MIT DEM HINWEIS AUF DIE ÜBERTREIBUNG DER VON DER KOMMISSION ANGENOMMENEN PREISUNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEN LÄNDERN , AUF DIE ANGEBLICH VERFEHLTE BESCHREIBUNG DER VON UBC AUF DEM IRISCHEN MARKT ERZIELTEN FORTSCHRITTE , AUF EINE ANGEBLICH IRREFÜHRENDE DARSTELLUNG EINER UNTERSUCHUNG DER FAO ÜBER DEN WETTBEWERB ZWISCHEN BANANEN UND SOMMERFRÜCHTEN , AUF DIE BEHAUPTUNG , DASS ' ' BANANEN NUR IM GRÜNEN ZUSTAND TRANSPORTABEL ' ' SEIEN , SOWIE AUF DIE UNRICHTIGE DARSTELLUNG DER KÜRZUNG DER LIEFERUNG AN OLESEN.
282/283DIE PRÜFUNG DER RICHTIGKEIT DIESER VORWÜRFE GEHÖRT ZUR BEGRÜNDETHEIT DER KLAGE , UND DIE PARTEIEN HABEN IHRE STANDPUNKTE HIERZU AUSFÜHRLICH DARGELEGT. NICHTS ERLAUBT DEN VORWURF , DIE KOMMISSION SEI BEI DER ANFÜHRUNG DIESER PUNKTE VOREINGENOMMEN GEWESEN.
284/285DIE KLAEGERINNEN ERKLÄREN , SIE HÄTTEN EINEN IMMATERIELLEN SCHADEN DADURCH ERLITTEN , DASS EIN BEDIENSTETER DER KOMMISSION VOR DEM ERLASS DER ENTSCHEIDUNG EINER ZEITUNG HERABSETZENDE ÄUSSERUNGEN ÜBER DAS GESCHÄFTLICHE VERHALTEN VON UBC ANVERTRAUT HABE ; DIESE ÄUSSERUNGEN SEIEN IN DER WELTPRESSE WIEDERGEGEBEN WORDEN UND HÄTTEN DIE BEHAUPTETEN ZUWIDERHANDLUNGEN ALS ERWIESEN ERSCHEINEN LASSEN , OBWOHL DAS VERTEIDIUNGSVORBRINGEN DER BETROFFENEN NOCH NICHT VORGELEGEN HABE. DIE KOMMISSION SEI DESHALB NICHT MEHR IN DER LAGE GEWESEN , DEN SACHVERHALT UND DIE VON DEN KLAEGERINNEN VORGETRAGENEN ARGUMENTE UNBEFANGEN ZU BEURTEILEN.
286/287DIE AKTEN BIETEN KEINEN ANHALTSPUNKT FÜR DIE ANNAHME , DASS DIE ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG NICHT ODER MIT ANDEREM INHALT ERGANGEN WÄRE , WENN DIE - AN SICH BEDAUERLICHEN - UMSTRITTENEN ÄUSSERUNGEN NICHT GEFALLEN WÄREN. NICHTS DEUTET DARAUF HIN , DASS DIE KOMMISSION EINE HALTUNG EINGENOMMEN HAT , DIE DEN NORMALEN VERFAHRENSABLAUF HÄTTE VERHINDERN KÖNNEN.
288UNTER DIESEN UMSTÄNDEN IST DAS GEGEN DIE KOMMISSION ERHOBENE SCHADENSERSATZBEGEHREN ZURÜCKZUWEISEN.
KAPITEL IV - DIE SANKTIONEN
289BEI DER FESTSETZUNG DER GELDBUSSE IN HÖHE VON EINER MILLION RECHNUNGSEINHEITEN WEGEN DER VIER UBC ZU LAST GELEGTEN ZUWIDERHANDLUNGEN HAT DIE KOMMISSION DARAUF HINGEWIESEN , UBC HABE SICH ' ' ZUMINDEST EINER FAHRLÄSSIGKEIT SCHULDIG GEMACHT ' ' , SIE HAT FERNER DIE SCHWERE UND DIE DAUER DER VERSTÖSSE SOWIE DIE GRÖSSE DES UNTERNEHMENS BERÜCKSICHTIGT.
290WAS DIE SCHWERE DER VERSTÖSSE ANBELANGT , SO HAT SIE DIE ZUWIDERHANDLUNGEN IN IHREN WIRTSCHAFTLICHEN UND RECHTLICHEN ZUSAMMENHANG GESTELLT UND DABEI AUF IHRE WECHSELWIRKUNG UND IHRE OFFENSICHTLICH IM WIDERSPRUCH ZU DEN ZIELEN DER INTEGRATION DER MÄRKTE STEHENDEN FOLGEN HINGEWIESEN SOWIE BERÜCKSICHTIGT , DASS ES SICH BEI DER BANANE UM EIN ERZEUGNIS DES TAEGLICHEN VERBRAUCHS HANDELT.
291/293HINSICHTLICH DER DAUER DER ZUWIDERHANDLUNGEN IST DIE KOMMISSION DAVON AUSGEGANGEN , DASS DAS VERBOT DES WEITERVERKAUFS VON BANANEN IN GRÜNEM ZUSTAND NUR FÜR DIE ZEIT VON JANUAR 1967 BIS ZUM 15. NOVEMBER 1968 , DEM TAGE DER ANMELDUNG DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN FÜR DIE NIEDERLANDE BEI DER KOMMISSION , BERÜCKSICHTIGT WERDEN DÜRFE. DARAUS ERGEBE SICH , DASS IN BEZUG AUF DIE VERHALTENSWEISEN VON UBC NACH DEM 15. NOVEMBER 1968 , DIE SICH IM RAHMEN DER TÄTIGKEIT HIELTEN , AUF DIE SICH DIE ANMELDUNG BEZIEHE , EINE FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS UBC NICHT MEHR FESTZUSTELLEN SEI ; DIESE VERHALTENSWEISEN SEIEN IM ÜBRIGEN BEI DER AUFERLEGUNG DER GELDBUSSEN NICHT BERÜCKSICHTIGT WORDEN. AUSSERDEM HAT DIE KOMMISSION IM RAHMEN DES VERFAHRENS DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG VOM 5. APRIL 1976 DIE ÄNDERUNG DER STRITTIGEN KLAUSEL ZUR KENNTNIS GENOMMEN , WAR JEDOCH DER MEINUNG , SIE HÄTTE FRÜHER ERFOLGEN MÜSSEN.
294NACH DEM VORBRINGEN DER KOMMISSION DAUERTE DIE EINSTELLUNG DER LIEFERUNG VON CHIQUITA-BANANEN AN OLESEN VOM 10. OKTOBER 1973 BIS ZUM 11. FEBRUAR 1975 ; DIE KOMMISSION ERKLÄRT , SIE HABE DER TATSACHE RECHNUNG GETRAGEN , DASS UBC DIESE ZUWIDERHANDLUNG FREIWILLIG BEENDET HABE.
295DAS VERHALTEN IM BEREICH DER PREISPOLITIK HAT ZUMINDEST SEIT DEM JAHRE 1971 GEGENÜBER DEN IN DEUTSCHLAND , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU NIEDERGELASSENEN KUNDEN VON UBC , SEIT JANUAR 1973 GEGENÜBER DEN DÄNISCHEN KUNDEN UND SEIT NOVEMBER 1973 GEGENÜBER DEN IRISCHEN KUNDEN STATTGEFUNDEN.
296SCHLIESSLICH IST NACH DEM VORBRINGEN DER KOMMISSION DIE GELDBUSSE IN ANBETRACHT DES ETWA 2 MILLIARDEN USD BETRAGENDEN GESAMTUMSATZES VON UBC SOWIE IM VERHÄLTNIS ZU DEM BANANENUMSATZ VON 50 MILLIONEN USD AUF DEM RELEVANTEN MARKT UND ZU DEM SEHR HOHEN GEWINN , DEN UBC AUFGRUND IHRER PREISPOLITIK ERZIELT HABE , AUF 1 MILLION RECHNUNGSEINHEITEN FESTGESETZT WORDEN.
297UM UBC ZUR ABSTELLUNG DIESER ZUWIDERHANDLUNGEN , SOWEIT SIE DIES NICHT SCHON FREIWILLIG GETAN HATTE , ZU ZWINGEN , WURDE IHR UNTER ANDROHUNG EINES ZWANGSGELDES AUFGEGEBEN , DIE AUFHEBUNG DES WEITERVERKAUFSVERBOTS FÜR BANANEN IM GRÜNEN ZUSTAND ALLEN IHREN IN DEUTSCHLAND , DÄNEMARK , IRLAND , DEN NIEDERLANDEN UND DER BLWU ANSÄSSIGEN VERTRIEBSHÄNDLERN/REIFEREIEN BIS SPÄTESTENS ZUM 1. FEBRUAR 1976 MITZUTEILEN UND DER KOMMISSION ZWEIMAL JÄHRLICH WÄHREND EINES ZEITRAUMES VON ZWEI JAHREN MITTEILUNG VON DEN PREISEN ZU MACHEN , DIE SIE IM LAUFE DES VORHERGEHENDEN HALBJAHRES DENSELBEN KUNDEN GEGENÜBER ANGEWANDT HAT.
298DIE KLAEGERINNEN MACHEN GELTEND , SIE HÄTTEN NICHT GEWUSST , DASS SIE EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG INNEHÄTTEN , UND FOLGLICH UM SO WENIGER , DASS SIE DIESE MISSBRAUCHT HÄTTEN , ZUMAL NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES BISHER NUR BEI SOLCHEN UNTERNEHMEN EINE BEHERRSCHENDE STELLUNG ANGENOMMEN WORDEN SEI , DIE SICH IN EINER MONOPOLSTELLUNG BEFUNDEN ODER EINEN ERHEBLICHEN TEIL DES MARKTES KONTROLLIERT HÄTTEN.
299/301UBC IST EIN UNTERNEHMEN , DAS AUFGRUND SEINER LANGJÄHRIGEN TÄTIGKEIT IM INTERNATIONALEN HANDEL BESONDERS GUT MIT DEN WETTBEWERBSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN , DEREN STRENGE SIE BEREITS ERFAHREN HAT , VERTRAUT IST. ALS SIE EIN ABSATZSYSTEM SCHUF , IN DEM DAS WEITERVERKAUFSVERBOT FÜR GRÜNE BANANEN MIT DISKRIMINIERENDEN PREISEN UND DER LIEFERUNG GERINGERER MENGEN ALS BESTELLT VERBUNDEN WURDE , UM DAMIT ZU EINER STRENGEN ABRIEGELUNG DER NATIONALEN MÄRKTE ZU GELANGEN , ERGRIFF SIE MASSNAHMEN , VON DENEN SIE WUSSTE ODER HÄTTE WISSEN MÜSSEN , DASS SIE GEGEN DAS IN ARTIKEL 86 DES VERTRAGES NIEDERGELEGTE VERBOT VERSTIESSEN. DIE KOMMISSION HAT ALSO ZU RECHT FESTGESTELLT , DASS UBC SICH MIT DIESEN VERSTÖSSEN ZUMINDEST EINER FAHRLÄSSIGKEIT SCHULDIG GEMACHT HAT.
302/304DER BETRAG DER FESTGESETZTEN GELDBUSSE ERSCHEINT IM VERHÄLTNIS ZUR SCHWERE UND ZUR DAUER DER ZUWIDERHANDLUNGEN ( SOWIE ZUR GRÖSSE DES UNTERNEHMENS ) NICHT ALS UNVERHÄLTNISMÄSSIG. JEDOCH MUSS DER TEILWEISEN AUFHEBUNG DER ENTSCHEIDUNG RECHNUNG GETRAGEN UND DER VON DER KOMMISSION FESTGESETZTE BETRAG FOLGLICH HERABGESETZT WERDEN. ES ERSCHEINT GERECHTFERTIGT , DEN BETRAG DER GELDBUSSE AUF 850 000 ( ACHTHUNDERTFÜNFZIGTAUSEND ) RECHNUNGSEINHEITEN , ZAHLBAR IN DER WÄHRUNG DES LANDES , IN DEM DAS KLAGENDE UNTERNEHMEN MIT SITZ IN DER GEMEINSCHAFT SEINEN SITZ HAT , ALSO AUF 3 077 000 HFL ( DREI MILLIONEN SIEBENUNDSIEBZIGTAUSEND NIEDERLÄNDISCHE GULDEN ), FESTZUSETZEN.
Kostenentscheidung:
KOSTEN
305/306NACH ARTIKEL 69 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG IST DIE UNTERLIEGENDE PARTEI AUF ANTRAG ZUR TRAGUNG DER KOSTEN ZU VERURTEILEN. NACH PAR 3 DIESES ARTIKELS KANN DER GERICHTSHOF DIE KOSTEN GANZ ODER TEILWEISE GEGENEINANDER AUFHEBEN , WENN JEDE PARTEI TEILS OBSIEGT , TEILS UNTERLIEGT ODER WENN EIN AUSSERGEWÖHNLICHER GRUND GEGEBEN IST.
307/308WAS DIE KOSTEN DER HAUPTSACHE ANBELANGT , SO IST DIE KOMMISSION IN EINEM DER DEN KLAEGERINNEN VORGEWORFENEN PUNKTE UNTERLEGEN , DA DER ENTSPRECHENDE TEIL DER ENTSCHEIDUNG AUFGEHOBEN WORDEN IST. JEDE PARTEI HAT DAHER IHRE EIGENEN KOSTEN ZU TRAGEN.
309DIE KOSTEN DES VERFAHRENS AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG SIND GEGENEINANDER AUFZUHEBEN.
Tenor:
AUS DIESEN GRÜNDEN
HAT
DER GERICHTSHOF
FÜR RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN :
1. ARTIKEL 1 BUCHSTABE C DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ' ' IV/26.699 - CHIQUITA ' ' VOM 17. DEZEMBER 1975 ( ABL. L 95 VOM 9. 4. 1976 , S. 1 FF.) WIRD AUFGEHOBEN.
2. DER BETRAG DER GEGEN DIE UBC UND DIE UBCBV FESTGESETZTEN GELDBUSSE WIRD AUF 850 000 ( ACHTHUNDERTFÜNFZIGTAUSEND ) RECHNUNGSEINHEITEN , ZAHLBAR IN DER WÄHRUNG DES LANDES , IN DEM DAS KLAGENDE UNTERNEHMEN MIT SITZ IN DER GEMEINSCHAFT SEINEN SITZ HAT , ALSO AUF 3 077 000 HFL ( DREI MILLIONEN SIEBENUNDSIEBZIGTAUSEND NIEDERLÄNDISCHE GULDEN ), HERABGESETZT.
3. IM ÜBRIGEN WIRD DIE KLAGE ABGEWIESEN.
4. JEDE PARTEI TRAEGT IHRE EIGENEN KOSTEN EINSCHLIESSLICH DER KOSTEN DES VERFAHRENS AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.
Ende der Entscheidung
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Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.