Judicialis Rechtsprechung

Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:

Zurück

Beginn der Entscheidung

Gericht: Europäischer Gerichtshof
Urteil verkündet am 29.02.1984
Aktenzeichen: 270/82
Rechtsgebiete:


Vorschriften:

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. EIN KLAEGER KANN NICHT AUS ANLASS EINER ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN EINE EINZELFALLENTSCHEIDUNG IM WEGE DER EINREDE DIE RECHTSWIDRIGKEIT EINER ANDEREN AN IHN GERICHTETEN EINZELFALLENTSCHEIDUNG GELTEND MACHEN , DIE BESTANDSKRÄFTIG GEWORDEN IST.

2.DIE GELDBUSSE , DIE AUFGRUND VON ARTIKEL 12 DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 AUFERLEGT WERDEN KANN , MUSS ZWAR NORMALERWEISE AUF 75 ECU PRO TONNE ÜBERSCHREITUNG FESTGESETZT WERDEN , DOCH HAT DIE KOMMISSION DIE MÖGLICHKEIT UND SOGAR DIE PFLICHT , IN AUSNAHMEFÄLLEN DIE HÖHE DER GELD BUSSE AUF DIE UMSTÄNDE UND DIE SCHWERE DER ZUWIDERHANDLUNG ABZUSTIMMEN.

3.AUS ARTIKEL 5 DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 12 DIESER ENTSCHEIDUNG ERGEBEN SICH FÜR DIE BETROFFENEN UNTERNEHMEN ZWEI GETRENNTE VERPFLICHTUNGEN , NÄMLICH ZUM EINEN , DIE ERZEUGUNGSQUOTEN EINZUHALTEN , UND ZUM ANDEREN , DEN TEIL DIESER QUOTEN , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DARF , NICHT ZU ÜBERSCHREITEN , WOBEI DIESE BEIDEN BESCHRÄNKUNGEN DEM SCHUTZ VON ZWEI UNTERSCHIEDLICHEN INTERESSEN DER GEMEINSCHAFT DIENEN. EIN UNTERNEHMEN , DAS GLEICHZEITIG SOWOHL DIE EINE ALS AUCH DIE ANDERE QUOTE ÜBERSCHREITET , BEGEHT ZWEI GETRENNTE ZUWIDERHAND LUNGEN GEGEN DIE FRAGLICHE ENTSCHEIDUNG. UNTER DIESEN VORAUSSETZUNGEN KANN IHM DIE KOMMISSION DESHALB ZWEI GETRENNT ZU BERECHNENDE GELDBUSSEN AUFERLEGEN.


URTEIL DES GERICHTSHOFES (VIERTE KAMMER) VOM 29. FEBRUAR 1984. - ESTEL NV GEGEN KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN. - KSG - UEBERSCHREITUNG VON ERZEUGUNGSQUOTEN FUER STAHLL - GELDBUSSEN. - RECHTSSACHE 270/82.

Entscheidungsgründe:

1 DIE FIRMA ESTEL NV , NIMWEGEN , ( IM FOLGENDEN : ' ' ESTEL ' ' ) HAT MIT KLAGESCHRIFT , DIE AM 30. SEPTEMBER 1983 BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN IST , GEMÄSS DEN ARTIKELN 33 UND 36 ABSATZ 2 EGKS-VERTRAG KLAGE ERHOBEN AUF AUFHEBUNG DER ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 13. AUGUST 1982 , MIT DER GEGEN SIE EINE GELDBUSSE VON 3 655 590 ECU , DAS SIND 9 520 472 HFL , FESTGESETZT WORDEN IST.

2 DIE STREITIGE ENTSCHEIDUNG IST DAMIT BEGRÜNDET , DASS ESTEL IM DRITTEN QUARTAL 1981 DIE IHR IM RAHMEN DER DURCH DIE ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81/EGKS DER KOMMISSION VOM 24. JUNI 1981 ( ABL. L 180 , S. 1 ) EINGEFÜHRTEN PRODUKTIONSQUOTENREGELUNG ZUGETEILTEN QUOTEN ÜBERSCHRITTEN HABE , UND ZWAR DIE PRODUKTIONSQUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA UM 30 909 T UND DIEJENIGE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IB UM 13 842 T SOWIE DEN TEIL DER PRODUKTIONSQUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DURFTE , UM 19 951 T.

3 DURCH DIE GENANNTE ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81/EGKS WURDE , GESTÜTZT AUF ARTIKEL 58 EGKS-VERTRAG , EIN SYSTEM VON ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR DIE UNTERNEHMEN DER STAHLINDUSTRIE EINGEFÜHRT. NACH ARTIKEL 5 DER ENTSCHEIDUNG SETZT DIE KOMMISSION FÜR JEDES UNTERNEHMEN DIE VIERTELJÄHRLICHEN ERZEUGUNGSQUOTEN UND DEN TEIL DIESER QUOTEN , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DARF , AUF DER GRUNDLAGE DER VERGLEICHSPRODUKTIONEN UND -MENGEN FEST , INDEM SIE AUF DIESE PRODUKTIONEN UND MENGEN BESTIMMTE KÜRZUNGSSÄTZE ANWENDET. ARTIKEL 12 DER ENTSCHEIDUNG BESTIMMT , DASS UNTERNEHMEN , DIE IHRE ERZEUGUNGSQUOTEN ODER DEN TEIL DIESER QUOTEN ÜBERSCHREITEN , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DARF , MIT EINER GELDBUSSE BELEGT WERDEN , DIE IN DER REGEL 75 ECU PRO TONNE ÜBERSCHREITUNG BETRAEGT. DIE ABSÄTZE 2 UND 3 LAUTEN : ' ' ÜBERSTEIGT DIE PRODUKTION EINES UNTERNEHMENS DIE QUOTE UM 10 % ODER MEHR ODER HAT DAS UNTERNEHMEN BEREITS WÄHREND EINES DER VORHERGEGANGENEN QUARTALE SEINE QUOTEN ÜBERSCHRITTEN , SO KÖNNEN DIE GELDBUSSEN BIS ZUM ZWEIFACHEN DIESER BETRAEGE PRO TONNE ERHÖHT WERDEN. ' ' ( ABSATZ 2 ) ' ' ENTSPRECHEND WIRD BEIM ÜBERSCHREITEN DER MENGEN , DIE INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DÜRFEN , VERFAHREN. ' ' ( ABSATZ 3 )

4 GEMÄSS DER ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 TEILTE DIE KOMMISSION ESTEL MIT SCHREIBEN VOM 29. JULI 1981 IHRE ERZEUGUNGSQUOTEN FÜR DAS DRITTE QUARTAL 1981 UND DEN TEIL DIESER QUOTEN MIT , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DURFTE. MIT SCHREIBEN VOM 24. NOVEMBER 1981 BEANTRAGTE ESTEL BEI DER KOMMISSION , IHRE ERZEUGUNGSQUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA AUFGRUND VON ARTIKEL 10 DER ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 DURCH ERHÖHUNG UM 76 811 T ANZUPASSEN. DIE KOMMISSION GEWÄHRTE ESTEL MIT SCHREIBEN VOM 3. FEBRUAR 1982 JEDOCH LEDIGLICH EINE ERHÖHUNG UM 66 263 T , ALSO UM 10 548 T WENIGER ALS BEANTRAGT. AM 13. AUGUST 1982 ERLIESS DIE KOMMISSION DIE STREITIGE ENTSCHEIDUNG ; SIE SETZTE DARIN DEN ENDGÜLTIGEN BETRAG DER QUOTENÜBERSCHREITUNG FEST UND BELEGTE ESTEL NACH ARTIKEL 12 DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG MIT EINER GELDBUSSE VON 3 655 590 ECU.

5 MIT DER VORLIEGENDEN KLAGE BEANTRAGT ESTEL , DIE BUSSGELDENTSCHEIDUNG GANZ ODER TEILWEISE AUFZUHEBEN , HILFSWEISE , DIE GELDBUSSE AUF NULL ODER AUF EINEN VOM GERICHTSHOF ALS ANGEMESSEN ANGESEHENEN BETRAG HERABZUSETZEN. SIE STÜTZTE SICH DABEI AUF FOLGENDE KLAGEGRÜNDE : MANGELNDES VERSCHULDEN , VORLIEGEN BESONDERER UMSTÄNDE , VERLETZUNG ALLGEMEINER RECHTSGRUNDSÄTZE UND NICHT AUSREICHENDE BEGRÜNDUNG.

ZUM VORLIEGEN BESONDERER UMSTÄNDE

6 DIE KLAEGERIN FÜHRT AUS , WEGEN BESONDERER UMSTÄNDE DES VORLIEGENDEN FALLES HABE KEINE GELDBUSSE GEGEN SIE VERHÄNGT WERDEN DÜRFEN ; ZUMINDEST SEI DIE GELDBUSSE HERABZUSETZEN. IN DIESEM ZUSAMMENHANG MACHT DIE KLAEGERIN IN ERSTER LINIE GELTEND , DIE KOMMISSION HABE IHR ZWEI EINZELFÄLLE VON QUOTENÜBERSCHREITUNGEN ZU UNRECHT STILLSCHWEIGEND ZUM VORWURF GEMACHT ; HILFSWEISE TRAEGT SIE VOR , DIE KOMMISSION HABE SICH ZU UNRECHT GEWEIGERT , BEI DER BEMESSUNG DER GELDBUSSE DIE UMSTÄNDE , DIE ZU DIESEN QUOTENÜBERSCHREITUNGEN GEFÜHRT HÄTTEN , DAS MASS IHRER SCHULD UND DIE SCHWERE DER ZUWIDERHANDLUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN. IN EINEM DRITTEN EINZELFALL MACHT DIE KLAEGERIN EBENFALLS IN ERSTER LINIE GELTEND , DIE KOMMISSION HABE BESONDERE UMSTÄNDE DER ÜBERSCHREITUNG SOWIE DAS GERINGE MASS IHRER SCHULD UND DIE GERINGFÜGIGKEIT DER ZUWIDERHANDLUNG NICHT BERÜCKSICHTIGT.

7 DIE VORSTEHEND GENANNTEN EINZELFÄLLE BETREFFEN EINE ÜBERSCHREITUNG DER QUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA IM ZUSAMMENHANG MIT ERZEUGNISSEN , DIE VON DEN KÄUFERN ZUR HERSTELLUNG VON KLEINEN RÖHREN VERWENDET WERDEN ( UNTEN 1 ), EINE ÜBERSCHREITUNG DER QUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA IM ZUSAMMENHANG MIT AN WEITERVERARBEITENDE WALZWERKE GELIEFERTEN ERZEUGNISSEN ( UNTEN 2 ) UND EINE ÜBERSCHREITUNG DER QUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPEN IA UND IB , DIE FÜR LIEFERUNGEN AUF DEN NORDAMERIKANISCHEN MARKT BESTIMMT WAREN ( UNTEN 3 ).

1. ZUR HERSTELLUNG KLEINER RÖHREN VERWENDETE ERZEUGNISSE

8 MIT EINEM ERSTEN , EINE ÜBERSCHREITUNG VON 10 548 T BETREFFENDEN KLAGEGRUND BERUFT SICH DIE KLAEGERIN AUF ARTIKEL 10 DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 , DER WIE FOLGT LAUTET :

' ' FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA , DIE IM WARMGEWALZTEN ZUSTAND ZUR HERSTELLUNG GESCHWEISSTER RÖHREN MIT EINEM DURCHMESSER BIS ZU 406,4 MM IN DER GEMEINSCHAFT VERWENDET WERDEN , PASST DIE KOMMISSION AUF ANTRAG DES UNTERNEHMENS , DEM EIN NACHWEIS ÜBER DIE EINSCHLAEGIGE VERWENDUNG BEIGEFÜGT IST , DIE QUOTE AN UND GENEHMIGT DIE ENTSPRECHENDEN LIEFERUNGEN. ' '

9 ZUR METHODE DER BERECHNUNG DER IN DEM VORSTEHENDEN ARTIKEL GENANNTEN QUOTENANPASSUNG TRAEGT DIE KLAEGERIN VOR , SIE HABE ZU BEGINN UND WÄHREND DES DRITTEN QUARTALS 1981 GUTEN GLAUBENS ANNEHMEN DÜRFEN , DASS DIE KOMMISSION DIESELBE METHODE ANWENDEN WÜRDE WIE SIE SELBST , UND SIE HABE BIS ZUM EINGANG EINES FERNSCHREIBENS DER KOMMISSION AM 1. DEZEMBER 1981 WEDER GEWUSST NOCH WISSEN KÖNNEN , DASS DIESE EINE ANDERE , FÜR SIE UNGÜNSTIGERE METHODE ANWENDE. FERNER HABE SICH DIE KOMMISSION SELBST ERST ETWA MITTE NOVEMBER 1981 EINE ENDGÜLTIGE MEINUNG ÜBER DIE ANZUWENDENDE METHODE GEBILDET UND IHR DIESE ERST MIT SCHREIBEN VOM 3. FEBRUAR 1982 MITGETEILT. DIE KOMMISSION HABE SOMIT GEGEN ARTIKEL 36 EGKS-VERTRAG SOWIE GEGEN MEHRERE ALLGEMEINE RECHTSGRUNDSÄTZE DES GEMEINSCHAFTSRECHTS , NÄMLICH GEGEN DIE GRUNDSÄTZE DER GESETZMÄSSIGKEIT ( ' ' NULLUM CRIMEN SINE LEGE ' ' ), DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT UND DER GLEICHBEHANDLUNG , VERSTOSSEN.

10 DIE KOMMISSION HÄLT DEM ENTGEGEN , WEDER SUBJEKTIVE ERWAEGUNGEN WIE DER ANGEBLICHE GUTE GLAUBE DER KLAEGERIN NOCH BESONDERE UMSTÄNDE , NOCH DAS MASS DER SCHULD ODER DIE SCHWERE DER ZUWIDERHANDLUNG KÖNNTEN BEI DER FESTSETZUNG DER GELDBUSSE BERÜCKSICHTIGT WERDEN , WEIL DIE GELDBUSSE NACH ARTIKEL 12 DER ALLGEMEINEN ENTSCHEIDUNG ZWINGENDEN UND AUTOMATISCHEN CHARAKTER HABE , SO DASS DIE KOMMISSION SIE LEDIGLICH NACH MASSGABE DES UMFANGS DER ÜBERSCHREITUNG FESTSETZE UND BEI IHRER BEMESSUNG ÜBER KEINERLEI ERMESSENSSPIELRAUM VERFÜGE. HILFSWEISE TRAEGT SIE VOR , ESTEL HABE DIE GEFAHR DER ENTSTEHUNG EINER ÜBERPRODUKTION BEWUSST IN KAUF GENOMMEN ; UM DIESE ZU VERMEIDEN , HÄTTE SIE SICH BEI IHR NACH DER GENAUEN AUSLEGUNG VON ARTIKEL 10 ERKUNDIGEN KÖNNEN , WIE DIES ANDERE UNTERNEHMEN GETAN HÄTTEN. IM ÜBRIGEN HABE SIE EUROFER - EINER PRIVATEN VEREINIGUNG VON VERBÄNDEN UND UNTERNEHMEN DER EUROPÄISCHEN STAHLINDUSTRIE ZUM ZWECK DER ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN IHREN MITGLIEDERN UND DER WAHRNEHMUNG VON DEREN INTERESSEN , INSBESONDERE GEGENÜBER DER KOMMISSION - UNTER BEZUGNAHME AUF DIE VORANGEGANGENEN UNTERREDUNGEN DIE BERECHNUNGSMETHODE MIT SCHREIBEN VOM 10. NOVEMBER 1981 MITGETEILT. SCHLIESSLICH HABE ESTEL DIE RICHTIGKEIT DER METHODE DER KOMMISSION LETZTLICH ANERKANNT UND DIE QUOTEN NICHT ANGEFOCHTEN.

11 ZUNÄCHST IST FESTZUSTELLEN , DASS DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION VOM 29. JULI 1981 UND 3. FEBRUAR 1982 MANGELS ANFECHTUNG INNERHALB DER IM VERTRAG VORGESEHENEN FRIST BESTANDSKRÄFTIG GEWORDEN SIND. NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG KANN EIN KLAEGER ABER NICHT AUS ANLASS EINER ANFECHTUNGSKLAGE GEGEN EINE EINZELFALLENTSCHEIDUNG IM WEGE DER EINREDE DIE RECHTSWIDRIGKEIT EINER ANDEREN AN IHN GERICHTETEN EINZELFALLENTSCHEIDUNG GELTEND MACHEN , DIE BESTANDSKRÄFTIG GEWORDEN IST. DAHER KÖNNEN HIER NUR DIE UNMITTELBAR GEGEN DIE ANGEFOCHTENE ENTSCHEIDUNG GERICHTETEN RÜGEN UND ARGUMENTE BERÜCKSICHTIGT WERDEN.

12 WAS DEN ANGEBLICHEN AUTOMATISMUS BEI DER VERHÄNGUNG VON GELDBUSSEN ANGEHT , SO IST DARAUF HINZUWEISEN , DASS DIE KOMMISSION DIE MÖGLICHKEIT UND SOGAR DIE PFLICHT HAT , IN AUSNAHMEFÄLLEN DIE HÖHE DER GELDBUSSE AUF DIE UMSTÄNDE UND DIE SCHWERE DER ZUWIDERHANDLUNG ABZUSTIMMEN. WIE DER GERICHTSHOF BEREITS IN SEINEM URTEIL VOM 16. NOVEMBER 1983 ( THYSSEN , RECHTSSACHE 188/82 , SLG. 1983 , 3721 ) ZU ARTIKEL 9 DER ENTSCHEIDUNG NR. 2794/80 FESTGESTELLT HAT , MUSS DIE GELDBUSSE ZWAR NORMALERWEISE AUF 75 ECU PRO TONNE ÜBERSCHREITUNG FESTGESETZT WERDEN , DOCH KANN ES WEGEN DER UMSTÄNDE UND DER SCHWERE DER ZUWIDERHANDLUNG GERECHTFERTIGT SEIN , VON DIESEM REGELSATZ ABZUWEICHEN UND EINE NIEDRIGERE GELDBUSSE ZU VERHÄNGEN. IM VORLIEGENDEN FALL RECHTFERTIGEN AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE EINE SOLCHE ABWEICHUNG.

13 DIE KLAGE BEZIEHT SICH AUF DAS ERSTE QUARTAL , FÜR DAS ARTIKEL 10 DER ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 GALT , EINE VÖLLIG NEUE BESTIMMUNG , DER SICH KEIN HINWEIS AUF DIE METHODE FÜR DIE BERECHNUNG DER QUOTENANPASSUNG ENTNEHMEN LÄSST. DIE UNTERNEHMEN KÖNNEN DIE ANPASSUNG DER QUOTE UND DIE GENEHMIGUNG DER ENTSPRECHENDEN LIEFERUNGEN ERST NACH DEREN DURCHFÜHRUNG BEANTRAGEN , SO DASS DIE KOMMISSION DIE QUOTE WIE IM VORLIEGENDEN FALL UNTER UMSTÄNDEN ERST NACH ABLAUF DES BETREFFENDEN QUARTALS ANPASST.

14 SONACH KONNTEN DIE UNTERNEHMEN WÄHREND DES BETREFFENDEN ZEITRAUMS ÜBER DIE BEI DER BERECHNUNG DER ANPASSUNG ANZUWENDENDE METHODE IM ZWEIFEL SEIN , OBWOHL DIE VON DER KLAEGERIN ANGEWANDTE METHODE NICHT ZWINGEND WAR.

15 UNTER DIESEN UMSTÄNDEN WAR DIE KOMMISSION VERPFLICHTET , DEN BETROFFENEN UNTERNEHMEN VON SICH AUS , UND ZWAR ZU BEGINN DES BETREFFENDEN QUARTALS , DIE BERECHNUNGSMETHODE MITZUTEILEN , DIE SIE ANZUWENDEN GEDACHTE. DA SIE ES UNTERLASSEN HAT , IN DIESER WEISE VORZUGEHEN , HAT SIE DAZU BEIGETRAGEN , DASS UNSICHERHEIT ÜBER DIE RICHTIGE BERECHNUNGSMETHODE HERRSCHTE. ZWAR HÄTTE ESTEL DIE QUOTENÜBERSCHREITUNG VERMEIDEN KÖNNEN , INDEM SIE DIE KOMMISSION UM AUSKUNFT ÜBER DIE BERECHNUNGSMETHODE GEBETEN HÄTTE. DIE VERANTWORTUNG FÜR DIE KORREKTE VERWALTUNG DES STAHLQUOTENSYSTEMS LIEGT JEDOCH EINDEUTIG BEI DER KOMMISSION.

16 SOMIT IST ZUGUNSTEN DER KLAEGERIN DAS VORLIEGEN EINER SITUATION ANZUERKENNEN , DIE ES RECHTFERTIGT , IN BEZUG AUF DIE SCHWERE DER ZUWIDERHANDLUNG UND DIE BEMESSUNG DER GELDBUSSE FÜR DIE ÜBERSCHREITUNG EINEN ANDEREN STANDPUNKT ALS DIE KOMMISSION EINZUNEHMEN.

2. AN WEITERVERARBEITENDE WALZWERKE GELIEFERTE ERZEUGNISSE

17 DIE KLAEGERIN MACHT GELTEND , DIE ÜBERSCHREITUNG DER QUOTE FÜR DIE AN WEITERVERARBEITENDE WALZWERKE GELIEFERTEN ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA BERUHE DARAUF , DASS IHRE VORAUSSCHÄTZUNGEN FÜR DIE LIEFERUNGEN AN SOLCHE UNTERNEHMEN FÜR DAS DRITTE QUARTAL 1981 NIEDRIGER GEWESEN SEIEN ALS DIE TATSÄCHLICH DURCHGEFÜHRTEN LIEFERUNGEN , ZU DENEN SIE NACH DEN IM RAHMEN VON EUROFER GESCHLOSSENEN VEREINBARUNGEN VERPFLICHTET GEWESEN SEI ; DEN UNTERSCHIED HABE SIE NICHT DURCH DEN KAUF ODER TAUSCH VON QUOTEN ABDECKEN KÖNNEN. DA ES SICH UM EIN NEUES EUROFER-SYSTEM HANDELE , HABE SIE NICHT WISSEN KÖNNEN , DASS DIE VORAUSSCHÄTZUNGEN FÜR DIE UNTERNEHMEN VERBINDLICH SEIEN UND ALS GRUNDLAGE FÜR DIE FESTSETZUNG DER ENDGÜLTIGEN PRODUKTIONSQUOTE DURCH DIE KOMMISSION DIENTEN. DIE KOMMISSION SEI SOMIT VERPFLICHTET GEWESEN , BEI DER FESTSETZUNG DER GELDBUSSE DEN IRRTUM VON ESTEL UND DAS BESTEHEN EINER WECHSELSEITIGEN ABHÄNGIGKEIT ZWISCHEN DEM EUROFER-SYSTEM UND DEM GEMEINSCHAFTSSYSTEM ZU BERÜCKSICHTIGEN.

18 DIE KOMMISSION ERWIDERT AUF DIESEN KLAGEGRUND , DAS VORAUSSCHÄTZUNGSSYSTEM STELLE EINEN EUROFER-INTERNEN VORGANG DAR , DER SICH IHREM EINFLUSS ENTZIEHE ; SIE SEI NICHT GEHALTEN , EINEM EVENTÜLLEN , DIE BEDEUTUNG DIESES SYSTEMS BETREFFENDEN MISSVERSTÄNDNIS EINES UNTERNEHMENS RECHNUNG ZU TRAGEN. IM ÜBRIGEN VERFÜGE ESTEL ÜBER EINE REIHE VON MÖGLICHKEITEN , UM IHREN VERPFLICHTUNGEN AUFGRUND DES QUOTENSYSTEMS DER GEMEINSCHAFT NACHZUKOMMEN ; SO KÖNNE SIE ZUM BEISPIEL EINE BESTELLUNG AUF EINEN ANDEREN LIEFERANTEN ÜBERTRAGEN , EINE QUOTE TAUSCHEN ODER KAUFEN , DEN DIE QUOTE ÜBERSCHREITENDEN TEIL DER BESTELLUNG IM FOLGENDEN VIERTELJAHR LIEFERN ODER ABER DIE LIEFERUNGEN AN NICHT REGELMÄSSIGE KUNDEN KÜRZEN.

19 DIE ÜBERSCHREITUNG DER QUOTE DURCH ESTEL IST , WIE DIE KOMMISSION ZU RECHT VORGEBRACHT HAT , AUF DIE EUROFER-INTERNEN VEREINBARUNGEN UND AUF DIE UNSICHERHEIT ESTELS ÜBER DIE BEDEUTUNG DIESER VEREINBARUNGEN ZURÜCKZUFÜHREN. DIE QUOTEN DER KLAEGERIN WAREN VON DER KOMMISSION EINDEUTIG UND GENAU FESTGELEGT WORDEN , SO DASS ESTEL ÜBER IHRE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VERPFLICHTUNGEN IN KEINER WEISE IM ZWEIFEL SEIN KONNTE. DESHALB KONNTE EIN IRRTUM ESTELS ÜBER DEN UMFANG DER GESCHÄFTE , ZU DENEN SIE SICH AUFGRUND DER EUROFER-VEREINBARUNGEN VERPFLICHTET HATTE , KEINESFALLS EINE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DIE SICH AUS DER GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN PRODUKTIONSQUOTENREGELUNG ERGEBENDEN VERPFLICHTUNGEN RECHTFERTIGEN UND STELLT KEINEN GRUND FÜR EINE HERABSETZUNG DER GELDBUSSE DAR.

20 DAS ZUSÄTZLICHE ARGUMENT ESTELS , DIE ÜBERSCHREITUNG FÜGE SICH IN DEN RAHMEN DER UMSTRUKTURIERUNG DER STAHLINDUSTRIE EIN UND BEWIRKE KEINE STÖRUNG DES MARKTES , KANN NICHT GEGENÜBER EINER REGELUNG DURCHGREIFEN , DURCH DIE DIE OFFENSICHTLICHE KRISE DES STAHLMARKTES IN DER WEISE BEWÄLTIGT WERDEN SOLL , DASS DEN EINZELNEN UNTERNEHMEN GENAU FESTGESETZTE ERZEUGUNGSQUOTEN ZUGETEILT WERDEN.

21 DIESER KLAGEGRUND IST SOMIT ZURÜCKZUWEISEN.

3. LIEFERUNGEN AUF DEN NORDAMERIKANISCHEN MARKT

22 DIE KLAEGERIN MACHT GELTEND , DIE KOMMISSION HABE BEI DER FESTSETZUNG DER GELDBUSSE ZU UNRECHT NICHT BERÜCKSICHTIGT , DASS DIE ÜBERSCHREITUNG DER PRODUKTIONSQUOTE IM ZUSAMMENHANG MIT LIEFERUNGEN AUF DEN NORDAMERIKANISCHEN MARKT AUF SPEZIFISCHE PROBLEME DER AUSFUHR AUF DIESEN MARKT ZURÜCK ZUFÜHREN SEI UND DASS BEIM ABSCHLUSS DER BETREFFENDEN VERTRAEGE WEDER DIE VERLÄNGERUNG DES ERZEUGUNGSQUOTENSYSTEMS ÜBER DEN 30. JUNI 1981 HINAUS NOCH DESSEN GENAUE AUSGESTALTUNG VORHERSEHBAR GEWESEN SEIEN. DIE BETREFFENDEN LIEFERUNGEN IN DAS GEBIET DER GROSSEN SEEN KÖNNTEN NUR IM SOMMER ERFOLGEN , WEIL DIE KÄUFER WEGEN DES KLIMAS IN DIESEM GEBIET WÄHREND DER ÜBRIGEN ZEIT DES JAHRES NICHT ERREICHBAR SEIEN. IM ÜBRIGEN HABE SIE NICHT GENÜGEND QUOTEN KAUFEN ODER TAUSCHEN KÖNNEN , UM EINE ÜBERSCHREITUNG ZU VERMEIDEN.

23 ES IST ZUNÄCHST FESTZUSTELLEN , DASS EINE ÜBERSCHREITUNG DER ERZEUGUNGSQUOTEN WEGEN UMFANGREICHER LIEFERUNGEN AN ABNEHMER AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT KEINEN GRUND DARSTELLT , EINE GERINGERE GELDBUSSE ALS BEI ÜBERSCHREITUNGEN WEGEN LIEFERUNGEN IN DER GEMEINSCHAFT SELBST FESTZUSETZEN. JEDENFALLS TRIFFT DIE VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE FÜHRUNG DER GESCHÄFTE SOWIE DAS SICH HIERAUS ERGEBENDE RISIKO DIE UNTERNEHMEN SELBST , UND ES IST IHRE SACHE , BEI DER PLANUNG IHRER TÄTIGKEITEN ALLE EINSCHLAEGIGEN UMSTÄNDE WIE ZUM BEISPIEL ETWAIGE MIT DEM KLIMA DES BESTIMMUNGSLANDES ZUSAMMENHÄNGENDE TRANSPORTPROBLEME ZU BERÜCKSICHTIGEN. DERARTIGE ÄUSSERE UMSTÄNDE SIND SOMIT NICHT GEEIGNET , DIE KLAEGERIN VON IHRER VERANTWORTUNG FÜR DIE EINHALTUNG DER QUOTEN ZU ENTBINDEN. DAS ZUR ÜBERWINDUNG DER OFFENSICHTLICHEN KRISE DES STAHLMARKTS BESTIMMTE SYSTEM DER ERZEUGUNGSQUOTEN WÜRDE ERNSTLICH BEEINTRÄCHTIGT , WENN SICH DIE UNTERNEHMEN UNTER BERUFUNG AUF DERARTIGE ÄUSSERE UMSTÄNDE DEN BESCHRÄNKUNGEN ENTZIEHEN UND DIE IHNEN ZUGETEILTE ERZEUGUNGSQUOTE NACH IHREM GUTDÜNKEN ÜBERSCHREITEN KÖNNTEN.

24 DIESER KLAGEGRUND IST SOMIT ZURÜCKZUWEISEN.

ZUR FRAGE DER ' ' DOPPELTEN BESTRAFUNG ' '

25 DIE KLAEGERIN FÜHRT AUS , DIE VON DER KOMMISSION BEI DER BERECHNUNG DER GELDBUSSE ANGEWANDTE METHODE FÜHRE DAZU , DASS SIE WEGEN EIN UND DERSELBEN ÜBERSCHREITUNG VON 3 930 T DOPPELT BESTRAFT WERDE. DIE KOMMISSION HABE NÄMLICH FÜR DIE ÜBERSCHREITUNG DER ERZEUGUNGSQUOTEN UND FÜR DIE ÜBERSCHREITUNG DES TEILS DIESER QUOTEN , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DURFTE , GESONDERTE GELDBUSSEN VERHÄNGT UND SOMIT NICHT NUR DIE HÖCHSTE ÜBERSCHREITUNG , SONDERN AUCH DIE IN DER HÖCHSTEN BEREITS EINGESCHLOSSENE NIEDRIGSTE ÜBERSCHREITUNG GEAHNDET. EINE DERARTIGE KUMULIERUNG VON SANKTIONEN SEI ABER MIT ARTIKEL 12 DER ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 UNVEREINBAR. SOLLTE DIESE KUMULIERUNG NICHT GEGEN DIESE VORSCHRIFT VERSTOSSEN , LAUFE SIE JEDENFALLS ARTIKEL 58 PAR 4 EGKS-VERTRAG SOWIE MEHREREN ALLGEMEINEN RECHTSGRUNDSÄTZEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS , INSBESONDERE DEN GRUNDSÄTZEN DER SORGFALT , DER GERECHTIGKEIT UND DER BILLIGKEIT , ZUWIDER.

26 DIE KOMMISSION HÄLT DEM ENTGEGEN , ARTIKEL 12 SEHE KEINE DOPPELTE GELDBUSSE FÜR EIN UND DIESELBE ZUWIDERHANDLUNG VOR , SONDERN ZWEI GESONDERTE GELDBUSSEN FÜR ZWEI VERSCHIEDENE ZUWIDERHANDLUNGEN ; ER SEI SOMIT MIT ARTIKEL 58 EGKS-VERTRAG UND DEN ALLGEMEINEN RECHTSGRUNDSÄTZEN VEREINBAR. GEGENÜBER DER RÜGE DER RECHTSWIDRIGKEIT VON ARTIKEL 12 ERHEBT DIE KOMMISSION DIE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT , SOWEIT DIESE RÜGE DIE ENTSCHEIDUNG NR. 1831/81 IN IHRER GESAMTHEIT UND INSBESONDERE IHREN ARTIKEL 5 BETRIFFT.

27 AUS ARTIKEL 5 IN VERBINDUNG MIT ARTIKEL 12 DIESER ENTSCHEIDUNG ERGEBEN SICH FÜR DIE BETROFFENEN UNTERNEHMEN ZWEI GETRENNTE VERPFLICHTUNGEN , NÄMLICH ZUM EINEN , DIE ERZEUGUNGSQUOTEN EINZUHALTEN UND ZUM ANDEREN , DEN TEIL DIESER QUOTEN , DER INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES GELIEFERT WERDEN DARF , NICHT ZU ÜBERSCHREITEN. DIE BEGRENZUNG DER LIEFERUNGEN INNERHALB DES GEMEINSAMEN MARKTES DIENT NÄMLICH DAZU , DAS GLEICHGEWICHT ZWISCHEN ANGEBOT UND NACHFRAGE INNERHALB DIESES MARKTES WIEDERHERZUSTELLEN , WÄHREND DIE BEGRENZUNG DER GESAMTERZEUGUNG DER UNTERNEHMEN IM WESENTLICHEN EINE ÜBERPRODUKTION VERHINDERN SOLL , DIE WEGEN DER KRISE SELBST IM WEGE DES EXPORTS NICHT ABZUSETZEN WÄRE. ES ZEIGT SICH SOMIT , DASS DIE BEIDEN BESCHRÄNKUNGEN DEM SCHUTZ VON ZWEI UNTERSCHIEDLICHEN INTERESSEN DER GEMEINSCHAFT DIENEN , WAS DURCH DIE FÜNFTE BEGRÜNDUNGSERWAEGUNG DER GENANNTEN ENTSCHEIDUNG BESTÄTIGT WIRD.

28 FOLGLICH IST FESTZUSTELLEN , DASS EIN UNTERNEHMEN , DAS SEINE VORSTEHEND UMSCHRIEBENEN VERPFLICHTUNGEN VERLETZT , INDEM ES GLEICHZEITIG SOWOHL DIE EINE ALS AUCH DIE ANDERE QUOTE ÜBERSCHREITET , ZWEI GETRENNTE ZUWIDERHANDLUNGEN GEGEN DIE FRAGLICHE ENTSCHEIDUNG BEGEHT. UNTER DIESEN VORAUSSETZUNGEN KANN IHM DIE KOMMISSION DESHALB ZWEI GETRENNT ZU BERECHNENDE GELDBUSSEN AUFERLEGEN.

29 SOMIT IST DIE VON DER KLAEGERIN ERHOBENE RÜGE EINER ANGEBLICHEN DOPPELBESTRAFUNG NICHT BEGRÜNDET ; ES ERÜBRIGT SICH DESHALB , DIE FRAGE ZU PRÜFEN , OB DIE KLAGE UNZULÄSSIG IST , SOWEIT MIT IHR DIE RECHTSWIDRIGKEIT VON ARTIKEL 12 GELTEND GEMACHT WIRD.

30 DIESER KLAGEGRUND IST SOMIT EBENFALLS ZURÜCKZUWEISEN.

ZUR ANGEBLICHEN UNZULÄNGLICHKEIT DER BEGRÜNDUNG

31 AUS DEN VORSTEHENDEN ERWAEGUNGEN ERGIBT SICH , DASS DIE RÜGE DER UNZUREICHENDEN BEGRÜNDUNG MIT DEN GEPRÜFTEN SACHRÜGEN ZUSAMMENFÄLLT.

ZUR HÖHE DER GELDBUSSE

32 ENTSPRECHEND DER OBIGEN RANDNUMMER 16 DER ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE IST DIE VON DER KOMMISSION VERHÄNGTE GELDBUSSE AUSSCHLIESSLICH IN BEZUG AUF EINE ÜBERSCHREITUNG DER ERZEUGUNGSQUOTE FÜR DIE ERZEUGNISSE DER GRUPPE IA UM 10 548 T HERABZUSETZEN. IM HINBLICK HIERAUF IST DIE GESAMTGELDBUSSE AUF 3 260 040 ECU FESTZUSETZEN.

Kostenentscheidung:

KOSTEN

33 NACH ARTIKEL 69 PAR 2 DER VERFAHRENSORDNUNG IST DIE UNTERLIEGENDE PARTEI ZUR TRAGUNG DER KOSTEN ZU VERURTEILEN. NACH PAR 3 DESSELBEN ARTIKELS KANN DER GERICHTSHOF JEDOCH DIE KOSTEN GANZ ODER TEILWEISE GEGENEINANDER AUFHEBEN , WENN JEDE PARTEI TEILS OBSIEGT , TEILS UNTERLIEGT ODER WENN EIN AUSSERGEWÖHNLICHER GRUND GEGEBEN IST.

34 DA SOWOHL DIE KLAEGERIN ALS AUCH DIE KOMMISSION TEILWEISE OBSIEGT HABEN UND TEILWEISE UNTERLEGEN SIND , SIND DIE KOSTEN GEGENEINANDER AUFZUHEBEN.

AUS DIESEN GRÜNDEN

Tenor:

HAT

DER GERICHTSHOF ( VIERTE KAMMER )

FÜR RECHT ERKANNT UND ENTSCHIEDEN :

1. DIE GEGEN DIE KLAEGERIN VERHÄNGTE GELDBUSSE WIRD AUF 3 260 040 ECU GLEICH 8 490 318 HFL HERABGESETZT.

2.IM ÜBRIGEN WIRD DIE KLAGE ABGEWIESEN.

3.JEDE PARTEI TRAEGT IHRE EIGENEN KOSTEN.

Ende der Entscheidung

Zurück