Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Beiträge bei Ihrer privaten Krankenversicherung können drastisch reduziert werden. Jetzt unverbindlich und kostenlos einen Tarifwechsel durch spezialisierte Versicherungsexperten bei Ihrer Krankenversicherung aushandeln lassen.
Nach einem Tarifwechsel innerhalb Ihrer Krankenversicherung sparen Sie im Durchschnitt 40 Prozent.
Kostenlose und unverbindliche Recherche
Die Recherche ist kostenfrei und unverbindlich, wenn Sie keine der recherchierten Einsparmöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen.
Kein Aufwand
Der komplette Umstellungsprozess wird für Sie übernommen.
Altersrückstellung angerechnet
Ihre Altersrückstellungen werden im neuen Tarif vollständig angerechnet.
Ausführliche Beratung
Sie werden von erfahrenen Versicherungsexperten beraten.
Keine Kündigung
Sie können jederzeit wechseln, es gibt keine Fristen zu beachten.
Gleiches Leistungsniveau
Ihr Leistungsniveau bleibt gleich oder wird sogar besser.
Nutzen Sie die Chance auf reduzierte PKV-Beiträge, die durch Versicherungsexperten ausgehandelt werden. Teilen Sie uns nachstehend Ihre Daten mit, damit wir das weitere Vorgehen mit Ihnen absprechen können. Sie werden begeistert sein. Versprochen!
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Beschluss verkündet am 28.04.1982
Aktenzeichen: 318/81 R
Rechtsgebiete: EAG-VERTRAG
Vorschriften:
EAG-VERTRAG ART. 158 |
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
BESCHLUSS DES PRAESIDENTEN DES GERICHTSHOFES VOM 28. APRIL 1982. - KOMMISSION DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFTEN GEGEN CO.DE.MI S.P.A. - BESTELLUNG EINES SACHVERSTAENDIGEN. - RECHTSSACHE 318/81 R.
Entscheidungsgründe:
1 NACH ARTIKEL 158 EAG-VERTRAG UND ARTIKEL 37 DER SATZUNG DES GERICHTSHOFES DER EAG SOWIE NACH ARTIKEL 83 DER VERFAHRENSORDNUNG DES GERICHTSHOFES KANN DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES AUF ANTRAG EINER ODER MEHRERER PAR TEIEN EINES BEIM GERICHTSHOF ANHÄNGIGEN RECHTSSTREITS VOR DER ENTSCHEIDUNG IN DER HAUPTSACHE DIE ERFORDERLICHEN EINSTWEILIGEN ANORDNUNGEN TREFFEN.
2 DIE BEIM GEGENWÄRTIGEN STAND DES VERFAHRENS SOWOHL VON DER KOMMISSION ALS AUCH VON DER ANTRAGSGEGNERIN BEANTRAGTEN FESTSTELLUNGEN SIND DRINGLICHE SICHERUNGSMASSNAHMEN. SIE SIND INSBESONDERE NOTWENDIG , UM DEN ZUSTAND DER BAUSTELLE IM ZEITPUNKT DER EINSTELLUNG DER ARBEITEN INFOLGE DES STREITS ZWISCHEN DEN PARTEIEN FESTZUSTELLEN. IM ÜBRIGEN ENTSPRICHT ES DEM INTERESSE DER PARTEIEN , EINE KONTRADIKTORISCHE FESTSTELLUNG DES ZUSTANDES DER ÖRTLICHKEITEN UND DER BEREITS DURCHGEFÜHRTEN BAUMASSNAHMEN VORZUNEHMEN. DIE FESTSTELLUNGEN , DIE ZU TREFFEN SIND , GREIFEN IM ÜBRIGEN ANDEREN VON DEN PARTEIEN IM HAUPTSACHEVERFAHREN BEANTRAGTEN BEWEISERHEBUNGEN NICHT VOR , DIE DER GERICHTSHOF GEGEBENENFALLS IN EINEM SPÄTEREN STADIUM DES VERFAHRENS ANZUORDNEN HAT.
3 ES IST DAHER EIN SACHVERSTÄNDIGER ZU VORNAHME DER OBEN BESCHRIEBENEN FESTSTELLUNGEN ZU BESTELLEN.
AUS DIESEN GRÜNDEN
Tenor:
HAT
DER PRÄSIDENT
IM VERFAHREN DER EINSTWEILIGEN ANORDNUNG
BESCHLOSSEN :
1. HERR C., LIBERO PROFESSIONISTA CONSULENTE DEL TRIBUNALE , WOHNHAFT IN MAILAND , WIRD ZUM SACHVERSTÄNDIGEN MIT DEM AUFTRAG BESTELLT , DIE PARTEIEN ZU LADEN , SICH AN ORT UND STELLE ZU BEGEBEN UND DIE SEINER ANSICHT NACH ERFORDERLICHEN STELLUNGNAHMEN UND AUSKÜNFTE EINZUHOLEN , DIE IHM VON DEN PARTEIEN DES VERFAHRENS IN DER HAUPTSACHE UNVERZUEGLICH ZU ERTEILEN ODER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN SIND , UND DANN
- DIE BAULEISTUNGEN ZU BESCHREIBEN , DIE VON DER FIRMA CO.DE.MI. AUF DEN BAUSTELLEN ZUR ERRICHTUNG DER IN DEN AUFTRAGSSCHREIBEN DER KOMMISSION VOM 14. UND 20. DEZEMBER 1979 ALS IP UND MB BEZEICHNETEN GEBÄUDE DER FORSCHUNGSANSTALT ISPRA AUSGEFÜHRT WORDEN SIND , UND DEN STAND DER ARBEITEN FESTZUSTELLEN ;
- AUSSERDEM DEN QUALITATIVEN ZUSTAND DER ARBEITEN ZU BESCHREIBEN , INSBESONDERE IHREN ERHALTUNGSZUSTAND SOWIE IHRE ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN VORSCHRIFTEN DER LASTENHEFTE ;
- DIE MATERIALIEN UND DIE VORRÄTE , DIE SICH NOCH AN ORT UND STELLE BEFINDEN , SOWIE IHREN ERHALTUNGSZUSTAND ZU BESCHREIBEN.
2.DER BESTELLTE SACHVERSTÄNDIGE IST DAZU ERMÄCHTIGT , AN ORT UND STELLE HILFSKRÄFTE IN FACHLICHEN FRAGEN IN ANSPRUCH ZU NEHMEN , WENN ER DIESE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE ERLEDIGUNG SEINES AUFTRAGS ALS ERFORDERLICH ANSIEHT.
3.DER SACHVERSTÄNDIGE HAT DEM GERICHTSHOF INNERHALB EINER FRIST VON DREI MONATEN VON DER ZUSTELLUNG DES VORLIEGENDEN BESCHLUSSES AN EIN SCHRIFTLICHES GUTACHTEN ÜBER SEINE FESTSTELLUNGEN VORZULEGEN ; ER HAT DEN PARTEIEN VORAB DEN ENTWURF SEINES GUTACHTENS MITZUTEILEN UND IHNEN DABEI EINE KURZE FRIST , DIE ZEHN TAGE NICHT ÜBERSCHREITEN DARF , FÜR ETWAIGE ERKLÄRUNGEN EINZURÄUMEN.
4.DIE KOMMISSION HAT EINEN VORSCHUSS AUF DIE ZUR ERSTELLUNG DES ANGEORDNETEN SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTENS ERFORDERLICHEN KOSTEN ZU LEISTEN.
5.DIE KOSTENENTSCHEIDUNG BLEIBT VORBEHALTEN.
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.